@martsch
Kannst Du Deine Infos noch ergänzen?
@Doogie120673 und andere haben ja schon Beispiele benannt, was wichtig sein kann.
War in der Vertragsbestätigung 02/2015 bereits als "Standardpreis" der jetzige Preis in Höhe von 71,99 EUR angekündigt (falls du nicht rechtzeitig kündigest)? /1,99 EUR ist der aktuelle Preis für Sky Starter komplett HD, war das 2015 auch schon der Standardpreis laut deiner Vertragsbestätigung 02/2015?
Steht in dieser Vertragsbestätigung was zu AGB oder Leihgerät?
Ist deine Smartcard gepairt? War der Vertrag mit Leihgerät vereinbart?
EDIT
@Safran @DVB-T2 HD
Sky möchte hier nicht den Preis, der bei Vertragsschluss Februar 2015 vereinbart wurde, falls der Kunde nicht kündigt, das waren 2015 noch 68,99 EUR. Sondern Sky möchte NIE VEREINBARTE 71,99 EUR. Ob damals 2015 die damaligen AGB wirksam vereinbart wurden, müsste der Fragesteller noch beantworten, doch denke ich, bei Vertrag 23+ Monate muss es eine telefonische Vereinbarung gewesen sein, und dann müsste Sky beweisen, dass dabei die neuen 2015er AGB dem Kunden im Telefonat bekannt gemacht wurden (20 min. Vorlesen) und der Kunde außerdem ausdrücklich diesen neuen AGB im Telefonat auch zustimmte (das verlangt sehr streng § 305 BGB, Beweislast 312k BGB hat Sky).
Ich denke, auch hier waren der Vertragsbestätigung mal wieder keine AGB auf drei Seiten beigefügt worden.
Selbst wenn die AGB wirksam vereinbart wurden, müsste Sky nachweisen, wieso jetzt überraschend die Kosten für Sky gestiegen sind, um die Preisanpassung zu rechtfertigen nach AGB. Das Abschalten der vielen Sender wie MGM, AXN, KabelClassic usw. kostetet so viel Mühe? (Bundesligarechte waren ja langfristig schon ausgehandelt für 2016/17, das kann es nicht sein.)
Und außerdem: Preisanpassung 5 % ohne Sonderkündigung gilt nur bezogen auf den Preis bis zur Preisanpassung, der war aber bis Tag zuvor Mitternacht noch unter 40 EUR, dann erhöhte Sky nicht auf vereinbarte 68,99 EUR und Tag später auf 71,99 EUR, sondern sofort zugeschlagen von unter 40 EUR auf 71,99 EUR, das sind mehr als 5 % Erhöhung durch die 3 EUR extra...
Ergebnis: Kunde hat wie bei jeder Preisanpassung durch Zeitungsabo oder Versicherung auch hier ein Sonderkündigungsrecht. Die erklärt man rückwirkend und bittet um Retourschein. Solange der nicht kommt, kann man zur Kontrolle des Ganzen Vorgangs testen, ob die V14 noch läuft, später bekommt man dann Geld rückwirkend erstattet, und auf anderen Namen kann man neues Abo zu 44,99 EUR neu abschließen. Zum Beispiel...
Were einfach nur vergass zu kündigen, in Vollpreis ohne weitere Erhöhung rutscht, der kann bis zum letzten Tag des alten Preises noch reduzieren auf Basispaket, dann später Zugbuchen der Pakete Sky komplett zum Sonderpreis aushandeln auch anschließend neu kündigen für Folgejahr nochmals.