AW: s02 bestellt no problem
Die Rechtsanwältin hat natürlich recht.
Das was zum Vertragsbeginn an dem Kunden rausgegeben wurde ist Bestandteil des Vertrags. Alles was danach kommt, kann der Kunde nicht wissen/kennen ( außer er wurde bei Vertragsabschluss darüber in Kenntnis gesetzt) und würde einen Einschnitt in seine Gewohnheiten bedeuten, den er nicht hinnehmen muss.
Aber davon mal ab, warum bestellt ihr nicht einfach nur die Karte? Den Receiver kann man verweigern!
Die Rechtsanwältin hat natürlich recht.
Das was zum Vertragsbeginn an dem Kunden rausgegeben wurde ist Bestandteil des Vertrags. Alles was danach kommt, kann der Kunde nicht wissen/kennen ( außer er wurde bei Vertragsabschluss darüber in Kenntnis gesetzt) und würde einen Einschnitt in seine Gewohnheiten bedeuten, den er nicht hinnehmen muss.
Aber davon mal ab, warum bestellt ihr nicht einfach nur die Karte? Den Receiver kann man verweigern!