AW: s02 bestellt no problem
Lese mal aufmerksam die AGBs von Sky-Deutschland, die Bestandteil der Abovertrages sind. Darin bestimmt Sky-Deutschland bzw. behält es sich vor jederzeit bestimmen zu können, welche Hardware für die Nutzung der Abokarte verwendbar ist. Ein Sonderkündigungsrecht hat man also erstmal nicht, wenn Sky-Deutschland das mit dem Zwangstausch der Abokarte und einem kostenfrei zur Verfügung gestellten Receiver durchsetzt. Man kann besten Falls versuchen, gerichtlich ein Sonderkündigungsrecht einzuklagen, aber eben mit ungewissen Ausgang einer solchen Klage. Ein reguläres Kündigungwsrecht hat man natürlich und ist dann nach 24 Monaten Laufzeit den Abovertrag wieder los.
Du verwechselst hier zwei verschiedene Sachen:
1.) Sicherlich hat Sky das recht die Hardware zu bestimmen.
1.1) Malermeister Dietrich hat auch das Recht in seinem Malerunternehmen festzusetzen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt, keine Brilluxfarbe mehr benutzt wird. Stattdessen nimmt er lieber Alpina, da diese günstiger im Einkauf für ihn ist.
Die Frage die sich hier stellt ist, was mit dem Kunden von Malermeister Dietrich ist, der seinen Vertrag unterschrieben hat als Malermeister noch Brilluxfarbe angeboten hat?
2.) Darf der Malermeister sein Angebot einfach abändern? -
JA DAS DARF ER!
2.1) Muss der Kunde jetzt die Alpina Farbe nehmen? -
NEIN MUSS ER NICHT!
Also:
Ich weiß das es auf die Art und Weise sehr viele Firmen versuchen. Und wenn man sich nicht wehrt (und die wenigsten wehren sich...) dann hat man eben Pech. Wo kein Kläger - da kein Richter!
Aber:
Grundsätzlich kann man das BGB nicht durch die internen AGB's eines Unternehmens aufheben. Und im BGB ist ganz klar definiert, dass keiner zu etwas gezwungen werden darf, was er nicht möchte!
Aber sicherlich müsste man damit vor Gericht, falls die einen nicht aus Kulanz raus lassen.
Generell gilt:
Jede Änderung eines Angebotes bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien. Dadurch entsteht ein geänderter Vertrag (
Willensvereinbarung).
!Achtung: Keine Antwort ist auch eine Antwort (stillschweigende Vereinbarung!). Wenn man also schweigt, gilt die Änderung als angenommen!
Zurück zum Thema:
Sicherlich kann Sky bestimmen welche Receiver benutzt werden. Dass die das jederzeit tun können, ist auch richtig!
Begründungen hierfür könnten sein:
- einheitliche Plattform
- Einsparung der Supportkosten oder eben
- Technisch nicht mehr anders realisierbar...
Doch dass alles sind deren Probleme! Und wenn das technisch nicht mehr anders realisierbar ist, ist das nicht das Problem des Kunden, der ja anfangs den Vertrag unterschrieben hat als es noch anders realisierbar war (Er wollte ja Brilluxfarbe - keine Alpina...!)
Dem entsprechend gilt:
- Entweder bekommt der Kunde dass, was er bestellt hat
oder
- er kommt mit sofortiger Wirkung aus seinem Vertrag raus! ( Der Vertrag ist nichtig )
Bei Neukunden siehts leider anders aus:
Neukunden die einen Vertrag unterschreiben wo eine gepaarte Karte+Receiver schon von Anfang an dabei ist (Also Zimmer streichen mit Alpina), werden wahrscheinlich aus der Nummer nicht raus kommen, da am Vertragsbestandteil nichts geändert wird.
Aber die Kunden, die Jahrelang eine S02 hatten (also Brillux) und jetzt umgestellt werden (auf Alpina), kommen raus!
Man muss es nur ganz verständlich - für Rechtsanwälte und Richter - begründen (den die verstehen von Technik in der Regel nix)! Das segnen die dann auch ab!
EDIT:
Achso ja, da ich sehe das sich Pilot bedankt hat:
Danke geht an meine Frau (Rechtsanwältin für Vertragsrecht), die sich heute morgen beim Kaffee trinken extra eine Stunde Zeit genommen hat, mir das zu erklären). Auch ein Danke von mir.