Werter a1,
ich würde Dir gerne angemessen antworten, tue mich aber schwer zu erkennen, wo es Dir allein um rechtliche Fragen geht, und wo Du eher mit "gesundem Menschenverstand" bzw. eigener Anschauung argumentierst. Wenn Du von "nur noch um's Prinzip" schreibst, bekomme ich sofort große Augen und frage innerlich "nur??".
Dass Sky seine Inhalte schützen muss (sie werden dazu auch von Rechteinhabern angehalten, sich z.B. Jugendschutz nicht selber ausgedacht hat), ist mir klar. Und selber wäre ich auch dagegen, dass irgendwo kleine Kinder auf Kriegs- oder Horrorfilme etc. zugreifen können, weil diese nicht ausreichend abgesichert sind. Zugleich möchte ich für mich jedoch eine Möglichkeit haben, diesen Pin zu umgehen, gerne auch Filme aufnehmen und später ansehen etc. KURZ: ich bin da selber angreifbar, weil ich mich in meinem private Bereich über Regeln hinwegsetze.
Auf einer anderen Ebene interessiere ich mich für den rechtlichen Rahmen, der für das Unternehmen Sky und mich als Konsumenten besteht. Unabhängig von meinen eigenen Verfehlungen als Einzelperson scheint es mir wichtig, dass sich ein Unternehmen an den Rechtsrahmen hält bzw. dazu bewegt werden kann. Es macht einen objektiven Unterschied, ob ich mich in meinen eigenen vier Wänden nicht an die SKY AGB halte oder ob SKY dies gegenüber seinen Kunden tut. Man kann jetzt „moralisch“ argumentieren, dass mir bei einer solchen Haltung überhaupt keine Kritik zusteht. Darüber kann man diskutieren, aber das führt hier zu weit.
Grundsätzlich: ich will, das Sky sich gegenüber den Kunden „an Recht und Gesetz hält“, bin mir selber gegenüber aber nachsichtiger, solange ich Sky nicht schädige sondern bezahle oder nur abstrakte Normen verletzte (Pin aushebeln z.B.). Grundsätzlich besteht aus meiner Sicht zwischen SKY und mir keine Waffengleichheit (muss ich das ausführen?). Und grundsätzlich sollte es dem Kunden möglich sein, seine Hardware frei zu wählen.
Also: ich versuchte eine Solo-Karte zu bekommen, von der ich annahm, dass SKY sie aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mehr abgibt. Bzw. zumindest nicht den Eindruck entstehen lassen durfte, diese Karten abzugeben.
MarcBush war zu dieser Zeit sehr aktiv, ich habe viel von ihm gelesen, überwiegend schien es mir plausibel. Und an einigen Punkten habe ich mich entsprechend seiner Ratschläge verhalten. Da liegst Du also richtig mit Deinen Vermutungen. Aber nein, ich habe keine Lust, ihn hier zu rechtfertigfen, sondern ggf. nur mich.
Als Fazit: ein guter Jurist würde nach meiner Einschätzung vor Gereicht damit Erfolg haben, dass der allgemeine Umgang von Sky mit den bestellten Solo-Karten im Sinne eines „konkludenten Handelns“ (also in sich schlüssigen Verhaltens) ein ausreichender Beleg dafür ist, dass Sky ungeachtet der seitens der Kunden teilweise nicht eingehaltenen AGB gleichwohl ein Interesse am Zustandekommen der Verträge hatte. Der Kunde wollte die Karte, Sky die Bezahlung. Beide Seiten mussten sich einen bestimmten Anschein geben. Meine unvollständige (nicht zwingend unzureichende) Redlichkeit bei Vertragsabschluss findet eine gewisse Entsprechung bei meinem Vertragspartner. Ich kann das für mich an dieser Stelle einräumen, Sky natürlich nicht.
Viele scheinen der Meinung zu sein, ein solcher Vertrag sei durch den Kunden weiter einzuhalten, auch wenn er nun nicht mehr die Gegenleistung in der ursprünglichen Form erhält. Sondern sich dazu nun eine Sky Box geben lassen muss. Mir scheint eher, dass der Vertrag nichtig ist. Wenn man meint, dass sich allein der Kunde unredlich verhalten habe und Sky (arglistig) getäuscht wurde, dann würde der Vertrag zwar nicht weiter laufen, Sky stünde aber ein entsprechender Schadenersatz zu: Sky brauch keine Box raus zu geben, bekommt aber das Geld. Wenn man meint, dass Sky nicht getäuscht wurde, dann stehen Sky Zahlungen für die erbrachten Leistungen zu (sollten bereits monatlich gezahlt worden sein) – und damit ist alles erledigt und vorbei.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich mehrere Anläufe gebraucht, bis die Bestellung weiter lief.
Der Screenshot ist eindeutig, und ich bin zu paranoid, um den genauen Wortlaut widerzugeben.
Um mich abzusichern, weil ich schon Stress mit Sky wg. verdunkelter Karte am Laufen hatte. Die Anmeldung mit dem Humax hatte nach mehreren Anläufen funktioniert, soweit ich mich erinnere, einfach doof mehrfach probiert und es klappte.
Vermutlich. Denkst Du, Sky hat nicht gemerkt, dass Solo Karten mit dem Humax bestellt wurden, und dass dieses Gerät in ihrem System eingetragen wurde?
Wenn ich den Humax bei der Bestellung angebe, gegenüber einem Mitarbeiter angebe, dass ich den anstelle einer Sky Box verwenden werde und die Seriennummer im System eingetragen habe, der Vertrag auf dieser Grundlage abgeschlossen wird und ich zudem nach Vertragsschluss nochmals darauf hinweise, dass ich dieses Gerät verwende- doch, dann liegt eine Vereinbarung vor.
Das ist dann eben zu salopp. Ich meine, dass die damaligen AGB nicht nur SKY das Recht zum Signalwechsel, sondern auch dem Kunden das Recht auf eigene Hardware zustanden. Wenn sich das nun in der Realität beißt, wird man einen Ausgleich zwischen beiden Seiten herbeiführen müssen.
Ich wollte nur ein Beispiel geben, habe auch einen Hund und keine Katze. Aus meiner Sicht darf kein Kunde nachträglich zu einer Vertragsänderung gezwungen werden, und die „Zwangs-Überlassung“ einer Box, weil er sonst nix mehr sieht aber weiter zahlen MUSS, wäre eine solche nachträgliche Änderung.
Es ist völlig egal, ob der Kunde rationale oder irrationale Gründe hat, entscheidend ist allein, ob er sich freiwillig binden will oder nicht. Das ist natürlich ganz grundsätzlich oder geht „nur ums Prinzip“, aber wichtiger kann es doch kaum sein.
:smile: