Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Tweety_2000

Elite User
Registriert
14. September 2015
Beiträge
1.676
Reaktionspunkte
1.434
Punkte
373
Zum Thema AGB...

Hab denen mal geschrieben dass meine Karte nimma geht und ich den AGB widersprochen habe mit dem Receiver/Modul...
Schaut was gekommen is:


Sehr geehrter HERR XXXXXX,


vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort und die entstandenen Unannehmlichkeiten.


Hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie mit der Verlängerung Ihres Abonnements am 26.XXXXXX.2015 automatisch auch die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky akzeptiert haben.


In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen nochmal mit, dass die Freischaltung der von Ihnen gebuchten Programminhalte ausschließlich durch Nutzung des Ihnen im Juni 2015 zugesandten CI Plus-Moduls von Sky möglich ist.


Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie Sky weiterhin treu bleiben.


Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends“ unter . Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.


Mit freundlichen Grüßen


Ihr Sky Team


Somit kann man das Thema AGB vergessen, wird ja automatisch bei Verlängerung erschlagen... Ob erhalten oder nicht ist wohl egal...
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

@Tweety 2000

dann hättest du nach der letzten Verlängerung widersprechen müssen. Hättest du das
allerdings getan hätten sie dir gekündigt.:whistle2::whistle2:
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Sky war deren eigene AGB schon immer wumpe. Mir wurde vor nem Jahr meine S02 auch einfach von heute auf morgen ohne Vorwarnung abgeschaltet, trotz AGB Widerspruch, keiner Vertragsänderung/verlängerung und Annahmeverweigerung der V14 samt Krüppelhardware.

Möchtest du aus deinem Vertrag raus, wird das irgendwie möglich sein mit viel Schriftwechsel und Nervenverlust. Aber zurückrudern und deine Karte wieder "normal" freischalten werden die ganz sicher nicht mehr, lieber fällt eben jeder 10.000ste Kunde welcher CS daheim betreibt hinten runter. Sky wirds verschmerzen und die Abozahlen geben ihnen recht.
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Da sieht man das der Verbraucherzentrale sch**ß egal ist was die Bude veranstaltet....

Sowas find ich zum kotzen
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Je größer das Unternehmen, desto weniger nehmen sie Rücksicht auf Belange der einzelnen
Kunden. Dann sind die Rechtsabteilungen meist bestens bestückt. Und nun versuche mal gegen
die anzugehen, auch wenn du dich im Recht fühlst (und vielleicht auch bist). Schon finanziell
würdest du das über mehrere Instanzen nicht durchstehen.
Es ist halt so: Geld regiert die Welt!:JC_hmmm:
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Wie gesagt, rauskommen werdet ihr aus euren Verträgen, das wird nicht das Problem sein. Eure Karten werden sie aber nicht mehr ändern, friss oder stirb...
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Naja, dann wird wohl CI+ bleiben müssen

Bis zum Laufzeitende...
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

AGB gelten niemals "automatisch", das sind ja kindische Sky-Argumente, nur albernes Gelaber der Sky-Textbausteine.
Vor Gericht hat Sky-Anwalt Dr. Reinke eingeräumt, dass bei der telefonischen Vertragsverlängerung des Klägers Sky nicht belegen kann, ob die AGB thematisiert wurden und ob der Kunde außerdem den AGB am Telefon auch ausdrücklich zustimmte. Da dies jedoch Voraussetzung ist für die wirksame Einbindung von AGB in Verträgen gemäß Gesetz ist (§ 305 BGB), kam auch die Richterin des Amtsgerichts Eutin zum Schluss, dass so dann keine AGB gelten würden. (Urteil 15.03.2016, 23 C 691/15).
Außerdem stellte die Richterin fest, dass der Kunde seine eigene Hardware bis Laufzeitende verwenden dürfe, wenn er diese Vereinbarung mit Sky belegen könne.
(Rundmail mit geänderten AGB spielt keine Rolle, wenn zuvor schon keine AGB im Vertrag waren. Zu Pairing sagen neue AGB nicht viel, außer 1.5.2: "Bei Verschlüsselungswechsel darf Sky die entliehenen Receiver austauschen." (also nicht die kundeneigenen Receiver!).

Beim Landgericht Lübeck, Amtsgericht Stralsund, Rostock, Hamburg usw. laufen derzeit entsprechende Klagen gegen Sky. Die Strafbarkeit vom Verhalten von Sky wird dabei auch geprüft.
Mehr Infos/Musterschreiben im Thread "Pairing trotz Smartcard Only".

(Tipp: Sky auffordern, Smartcard für eigene Hardware PR HD 1000 freizuschalten, dann nach 3-5 Tagen Frist ohne Erfolg ein Sky-Modul unter Vorbehalt schriftlich anfordern (Musterschreiben Seite 5, 11). Dann parallel Klage einreichen gegen Sky. Mehr per PN. Musterklage ist bereit.)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

CI+ Modul ist schon lange hier, steht im 1. Beitrag!
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Wann hast du Vertrag verlängert? Zuvor die Kündigung beendete alten Vertrag. Verlängerung ist neuer Vertrag. AGB nur eingebunden, wenn die (neuen) AGB erläutert wurden, du deren Kenntnis bestätigst und deren Geltung zustimmtest am Telefon.
Waren sie in der Auftragsbestätigung enthalten?
Wenn ein NEIN dabei, dann kannst du bei Preiserhöhung sonderkündigen.

Zum Empfangsgerät: Hast Du dem Sky-Modul zugestimmt, es bestellt? Unbestellte Ware, die man dir zusendet, hat keine rechtliche Bedeutung (§ 241a BGB). Wurde bei Vertragsverlängerung über die Hardware gesprochen?
An keiner Stelle in den AGB steht, dass man ein Leihgerät (Sky-Receiver oder -Modul) nutzen muss. Vielmehr ist es Pflicht des Kunden, den Receiver zu stellen (§ 2.1.1 der AGB). Leihgeräte kann man bei Vertragsschluss leihen (1.2.4), muss man aber ja nicht.

Pairing (1.4.4) erfolgt mit dem Empfangsgerät des Kunden. Also mit dem Receiver oder Modul, das der Kunde vertraglich vereinbarte. Wenn dies ein PR HD 1000 ist, kann Pairing technisch nicht erfolgen, egal. Niemand hat Sky gezwungen, mit dem HD 1000 noch im Januar 2016 neue Verträge zuzulassen. Selbst schuld, Verträge sind zu erfüllen.
Auch der BGH entschied gegen premiere: Urteil Az. III ZR 247/06.
BGH: "Kunde hat das Recht, seine vertraglich vereinbarte eigene Hardware bis Laufzeitende zu verwenden, um seine Investition in eigene Hardware zu amortisieren."
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Wo steht dass ich ne Erhöhung habe?? Es geht um Pairing!!!
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Bist du genervt?
Titelthema ist die Wirksamkeit der AGB.
Hat wenig mit Pairing zu tun, aber für viele wichtig wegen Sonderkündigung bei Preisanpassung. Kunden ohne AGB kommen aus ungeliebtem Vertrag so heraus.
Pairing ist zulässig. Aber nur mit dem vertraglich vereinbarten Empfangsgerät (Receiver oder Modul), soweit es technisch geht.
Zwang zum Leihgerät ist nach 1.5.2 der AGB sowieso unzulässig, das sagt schriftlich auch die Sky-Rechtsabteilung:
Herr Mewes: "Wir zwingen niemand zum Leihgerät, aber wir zwingen unsere Kunden zur Nutzung eines zugelassenen Gerätes."

Meine V14 ist hell, meinem Widerspruch musste Sky stattgeben, ich sollte das mitgesandte, nicht bestellte Sky-Modul paar Tage nach Vertragsschluss zurücksenden. Bildausfall wurde entschädigt.
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Wenn Du also Pairing verhindern möchtest, sende das Sky-Modul mit Retourschein zurück und fordere Sky auf, deine V14 für deinen eigenen vereinbarten Receiver freizuschalten. 3 Tage Frist. Musterschreiben im anderen Thread, Seite 5.
Weise darauf hin, dass du ein Leih-Modul nicht bestellt hast, nicht nutzen möchtest. Du seit 2015 ein Abo von MTV Unlimited hast, daher eigenen Receiver nutzen musst.
Sky weigert sich natürlich. Dann Klage einreichen, kostet weniger als ein Modul. Musterklage liegt bereit.
Erste Instanz Amtsgericht in deiner Stadt fällt rechtskräftiges Urteil. Keine Berufung möglich bei kleinem Streitwert.

Zu den AGB: Diese gelten in Deutschland in Verträgen niemals automatisch. Bei telefonischen Verträgen muss Sky beweisen, dass die AGB bei Vertragsschluss dem Kunden zur Kenntnis gelangten und der Kunde den AGB auch zustimmte. Das kann Sky beides nicht glaubhaft vortragen. Also Vertrag ohne AGB!
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Bei diesem MTV Unlimited Abo. Kann man den Humax PR-HD 1000 angeben?
Ich spiele mit dem Gedanken heute bei Sky anzurufen und mich mit denen etwas rumzuärgern :D

Möchte mich aber darauf gut vorbereiten nicht das da irgendwelche Fragen kommen auf die ich keine Antwort weis

Was wäre da zu beachten?
 
AW: Leidiges Thema AGB - Angenommen oder nicht

Ich rate dringend ab von Telefonieren. Aber wenn du masochistisch veranlagt bist... ;-)
PR HD 1000 hat CI-Slot (nicht CI+), kann also nicht das Sky-CI+Modul verarbeiten, aber andere CI-Module für Pay-TV wie auch MTV Unlimited.
PR HD 1000 ist nach wie vor sky-zertifiziert. Sagt auch der Hersteller. Im Januar 2016 konnte man sogar damit online neues Abo abschließen, Seriennummer wurde da noch akzeptiert. Das Teil steuert auch Drehanlagen (Diseqc 1.2/USALS) und Multi-Feed-Anlagen, hat Display mit Sendernamen (für Radiobetrieb), mehrere Favoritenlisten.

Mit gepairter V14 zeigt er Fehler 326, ohne V14 Fehler 304.

Eigenen Festplattenrekorder über Scart angeschlossen, hat funktionierenden Timer. (Hat Sky bei den Sky-Leihgeräten ohne Festplatte ja deaktiviert!)
Ansonsten nach erfolglosem Telefon (Technikabteilung soll den PR HD 1000 hinterlegen, wenn man eine Seriennummer hat) das Musterschreiben Seite 5 "Pairing trotz Smartcard only" anpassen und Sky zusenden.
 
Zurück
Oben