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iCord Nutzung im laufenden Abo mit Leihgerät - rechtlich?

Die aktuellen AGB stehen auf der Sky-Homepage (erste Seite ganz unten "AGB" klicken).
Seitlich links senkrecht findet man ein Datum der AGB, bei deinem Link 19.05.2016.
Wie kamst du zu deinem Link zu den alten AGB? Google?

Der Hinweis zu den Sky-Modulen ist schön.
Sky unterbindet in der Tat UHD-Empfang über das Sky-Modul, und zwar komplett unabhängig von den Empfangsgeräten/TV des Kunden, also immer. Klarer AGB-Verstoß!
Technisch kann das Sky-Modul UHD entschlüsseln, funktioniert ja auch beim HD+UHD-Kanal nach 20 Uhr, wenn man auf der v14 auch HD+ freigeschaltet hat!
 
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Ja, über google - war der schnellste Weg ohne selbst suchen zu müssen

Hmmm, aber steht da nicht nur 160519_AGB_DE_STD. Als ein Gültigkeitsdatum würde ich das nicht unbedingt verstehen. Eher wie ein Dateiname oder so...

Und meines Wissens müssen AGB klar verständlich und eindeutig sein. Sonst sind sie nicht gültig. Und selbst mit viel Wohlwollen würde ich diese Angabe nicht als solches ansehen

Davon abgesehen, kann SKY die Datei hinter dem Link ja direkt nach meiner Bestellung ändern. Wie will ich da nachweisen können welche AGBs mir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigt wurden? Könnten im Jahre 2017 ja auch die von mir verlinkten gewesen sein. Oder sie tippen gerade eben ein paar neue Zeilen rein, weil hier im DEB wieder eine Hintertür gefunden wurde- wie will SKY oder ich das beweisen?!
 
So zum Beispiel.

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Würde aber evtl den Tab mit oscam weglassen.
Jetzt kannst Du editieren was Du willst.

MfG
 
Also Datum stimmt schon. AGB in deinem Vertrag muss Sky dir in der Vertragsbestätigung zusenden. Wenn der Vertrag telefonisch "verlängert" wurde, gelten gar keine AGB!
Rein technisch kann man natürlich die AGB zum Tag des Vertragsschlusses auf den Bildschirm zaubern, als IT-Fachmann. Aber Sky ändert die AGB teilweise 3 x im Jahr, das nervt.
 
Bin jetzt kein Fachmann, aber ich kann doch nicht einfach irgendwelche AGBs "nachreichen". Sie müssen bei Vertragsabschluss zugänglich sein damit sie Teil des Vertrags werden.

Sonst könnte ich ja abweichend vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Dinge mit reinschreiben oder andere weglassen, oder? In der Auftragsbestätigung (Email) nach einem Online Abschluss steht jedenfalls nix von AGBs. Gibt auch keinen Anhang oder Link...
 
Wenn man telefonisch Vertrag schließt, gilt genau das, was Du sagst und auch der Gesetzgeber fordert: § 305 BGB.
Aber online schließt m,an immer den Vertrag mit den aktuellen AGB, denn man muss diese mit "Klick" bestätigen und kann sie dabei öffnen, lesen, runterladen.
In der Auftragsbestätigung müssen die AGB aber beigefügt werden (312, 246 BGB). Ob dies nun relevant ist, andere Frage, aber online kann man die AGB lesen bei online-Vertrag. Aber wir schweifen ab...
 
Ja, hast recht - sorry, bin wirklich weit abgeschweift...

Denke SKY dürfte es ziemlich egal sein welche Nummer man ihnen zukommen lässt. Entweder sagen sie dass das Gerät nicht mehr unterstützt wird und schicken einen SKY-Receiver oder Pairen die Karte pauschal mit der angegebenen Nummer.
 
Also seit dem neuen Hilfecenter auf sky.de
(Receivern finden Sie hier:
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)
finde ich keinen Hinweis mehr zum PDR iCord 250 HD als weiterhin zugelassenen Receiver. Trotzdem kann man ja weiterhin als Neukunde klicken "Nutze eigenen zugelassenen Receiver". Frage, welche Modelle meint Sky damit? Auf der Homepage findet sich keine Übersicht, welche Receiver "zugelassen" sind. Es werden nur die Leihgeräte genannt, die natürlich zugelassen sind.
PR HD 1000, iCord 250 HD, Vodafone TV Center 1000/2000 usw. werden nicht erwähnt.

Zu aktuellem Schriftverkehr mit Sky-Rechtsabteilung ist zu erwähnen, dass man irgendwelche Seriennummerngenaratoren meiden sollte. Wer mit eigener Hardware bestellen möchte, sollte sich am besten einen PR HD 1000 billig besorgen. Zur Seriennummer gern mehr per PN.
 
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