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iCord Nutzung im laufenden Abo mit Leihgerät - rechtlich?

corrsfan

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Es gibt unzählige Threads über die Bestellung einer V14 ohne Hardware und dass der HD 1000 mal ging, mal wieder nicht ging, mal auch im Mediamarkt usw...

Aber was ist eigentlich mit dem iCord?

Sky schreibt ja auch heute noch, dass die Nutzung des iCord zugelassen ist.

Nun stelle ich mal eine rechtliche Frage:
(Wohl was für MarcBush ;-)

- Wo steht denn in den AGB, dass ich in meinem laufenden Vertrag (auch mit Leihreceiver) nur und ausschließlich diese (und diese speziellen SN) nutzen kann und darf?

Ich zitiere mal:

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Betonung auf "KANN".

Das heißt für mich, auch wenn ich diese Option gewählt habe und ein Leihreceiver betreibe, ist es mir nicht verboten, einen weiteren Receiver zu betreiben, wie z.B. den zugelassenen iCord. Die Tatsache, dass ich die Seriennummer bei Sky angeben muss, ist nirgends gefordert. Rein rechtlich müsste ich nach diesen AGB also einen iCord benutzen dürfen, ohne denen die SN mitzuteilen.
Der Satz "Die Auswahl des Gerätes....." bezieht sich ja nur auf den Leihreceiver!


Sehe ich das falsch?
Damit ist die Tür doch offen?
 
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Irgendwo ist aber in der AGB hinterlegt das Sky auf Anforderung die Seriennummer des eigenen
Receivers mitzuteilen ist. Wenn aber nirgendwo die ausschließliche Nutzung in einem Gerät gefordert
wird sollte das dann aber auch kein Hindernis sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sky hat obskure AGB, die sich widersprechen.
Nach 1.4.4 kann sky die Smartcard dem Receiver zuordnen. Welchem Receiver? Sky sagt selbst: dem Receiver, der in den Kundendaten hinterlegt ist. (Kundendaten müssen aber korrekt sein!)
Bei Kundenreceivern ist oft nichts hinterlegt, weil Sky die Daten des Kundenreceivers oft nicht speichert. Daher sieht Sky dann eine Lücke, die man mit dem Sky-Leihreceiver schließen will und gleich auch pairt. Wer mit Leihgerät Vertrag machte, ist natürlich in den Kundendaten so hinterlegt und wird auch gepairt.
Diese Kundendaten müssen aber korrekt sein, daher musste Sky die AGB Ende 2016 nachbessern und in 1.4.4 kann Sky JETZT fordern, dass man die Seriennummer des eigenen Receivers mitteilen muss, damit Sky damit pairen kann. In 1.4.4 steht auch, dass Sky nur abschalten darf, wenn der Kunde diese Seriennummer verweigert. (Diese neuen AGB gelten aber nicht für Verträge vor 10/2016.)

Pflicht für Leihgerät besteht aber nicht, richtig, und man kann den Leihreceiver jederzeit zurücksenden und per Mail mitteilen, dass man einen anderen/eigenen Receiver nutzt, das empfehle ich seit Jahren so.

Hier aber beachten: der PDR iCord 250 HD ist nicht geeignet als eigener Receiver, weil der auch gepairt werden kann!! Es sei denn, man will den iCord tatsächlich nutzen.

Ich denke, solange man Vertrag mit Leihreceiver hat, kann Sky auch unterstellen, man nutzt so Sky, denn so wurde es vertraglich vereinbart. Man kann den Leihvertrag aber jederzeit einseitig beenden durch Rückgabe des Leihreceivers, der dann auch in der Regel nach paar Tagen aus den Kundendaten verschwindet!

Also: Leihreceiver zurücksenden und Sky mitteilen, dass man Receiver xxx nutzt. Problem: Nach 1.1.1 muss man zugelassenen Receiver nutzen, der ist nirgendwo definiert, also eigentlich eine unwirksame AGB-Klausel, die man nicht beachten muss, aber das sieht Sky natürlich anders. Also muss ein zugelassener Receiver her, der nicht gepairt werden kann. PR HD 1000 ist so ein Receiver, aber Sky sagt, auch der wird nicht mehr zugelassen, wenn man dies per Telefon oder Mail so klären will. Also schaltet Sky die V14 nicht wieder ohne F0 hell.
Gerichte klären hier einiges demnächst, auch die Frage, ob der PR HD 1000 nun zuzulassen ist oder nicht. Einige Kunden konnten schon Freischaltung für den PR HD 1000 durchsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
OK, den 1.4.4. hatte ich nicht gefunden (war zu faul, wirklich alles zu lesen, sorry).

Seit wann gibt es denn den 1.4.4. schon?


Und (ich bin da spitzfindig):
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Ja und Nein.
Ja, ich nutze so sky. Es wurde aber nicht vertraglich vereinbart, dass ich sky in DIESEM Gerät nutze.
Ich habe ein Abo abgeschlossen und ein Leihgerät dazu bestellt. Das eine hat doch mit dem anderen rein rechtlich nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene unabhängige Vertragsteile.

Und ja, Sky kann die Mitteilung der SN fordern. OK, mache ich.

Aber mir ist doch nicht verboten, in meinem eigenen Haushalt einen weiteren Receiver zu betreiben? Ich will meine smartcard z.B. zwischen Wohnzimmer und Schlafzimmer hin und her tragen, ohne den Receiver ständig umzubauen. Und das sollte ich mit dem iCord doch tatsächlich dürfen. Ich teile denen ja sogar die SN des iCord mit.

Ich will aber die Karte sowohl in dem Leihreceiver betreiben, als auch in dem iCord.
Und wenn mein iCord dann kaputt geht, kaufe ich mir einen neuen mit anderer SN. Und ich werde denen auch "in angemessener Zeit" die neue SN mitteilen.
Trotzdem muss der Empfang des Programms während dieser "angemessenen Zeit" möglich sein.

Ist das nicht das globale Argument gegen das pairing?
 
Die Sky-AGB verbieten nur die "gleichzeitige" Nutzung der Smartcard in mehreren Receivern (= Homesharing), also ist im Umkehrschluss die Nutzung "abwechselnd" in mehrere Receivern im Haushalt des Kunden erlaubt, ja!
Und natürlich ist das ein gutes Argument gegen Pairing, weil der Kunde (Single-Haushalt mit mehreren TV) zur Zweitkarte gezwungen wird durch das Pairing.
Das Pairing nach 1.4.4 steht also im Widerspruch zu anderen AGB-Klauseln, ja.
Sky jammert vor Gericht, es gäbe Cardsharing und Piraterie, doch lässt Sky weiterhin solo V14 zu und ändert die AGB nicht, also immer wieder widersprüchlich.
Doch nochmals, wenn es krass endet, dann wird deine V14 zusätzlich auch mit dem iCord 250 gepairt, das ist technisch kein Problem. Dann könntest du den zusätzlich nutzen, das könntest du versuchen durchzusetzen. Und dann?

Sky will dies natürlich nicht gern, weil das den Absatz der teuren Zweitkarten reduziert. Aber es wäre weiterhin mit Pairing möglich. Problem wäre, die V14 in zwei oder einem PR HD 1000 nutzen zu wollen, denn da verhindert das Pairing ein Bild.
(Manche nutzen auch einen Sky-Receiver von eBay für den zweiten TV, hängt von der Art des Pairing ab (monogam ein bestimmtes Modell oder polygam alle Sky-Receiver).
 
Zuletzt bearbeitet:
OK.
Aber was ist mit dem Argument, dass ich jederzeit den iCord wechseln darf und die neue SN nur "in angemessener Zeit" mitteilen muss?
 
Du "musst" auf Verlangen von Sky die Seriennummer in angemessener Zeit mitteilen, wenn Sky was will (z.B. pairen).
Wenn Du etwas möchtest, also neuen Receiver nutzen, dann liegt es an dir, die Seriennummer dazu schnell mitzuteilen. Also das Ganze ist natürlich widersprüchlich, aber Sky stellt sich quer:

Sky: Zugelassenes Gerät muss man nutzen, damit darf die V14 gepairt werden. Bei Änderung der Hardware, Wechsel des Leihreceivers ist ja auch möglich, dann wird umgepairt.
 
Ok, das ist etwas spitzfindig, ich weiß.

Aber die AGBs hätten dann korrekterweise heißen müssen: "Zum Empfang ist die Mitteilung der SN nötig". Oder noch konkreter "Der Empfang ist nur nach Mitteilung der SN möglich". Sie schreiben aber eben das Gegenteil: "...die SN muss in angemessener Zeit mittgeteilt werden" - was klar und deutlich heißt, dass der Empfang auch vor dieser Mitteilung möglich ist - und, nach den Worten:

"Falls der Kunde die Seriennummer seines Empfangsgerätsauf Anfrage von Sky nicht innerhalb einer angemessenen rist mitteilt, ist Sky berechtigt seine Leistung zurückzubehalten."

sie Ihre Leistung erst danach einstellen werden.


Aber Du hast ja schon mehrfach geschrieben, dass die AGB sich in sich selbst mehrfach widersprechen. Belassen wir es also dabei.

Zumindest bei dieser Frage.
Denn ich stenkere noch weiter:

Gibt es Erfahrungen, wie viele Receiver zu einer Karte gepairt werden können?
Ich meine - spitzfindig wie ich bin - habe ich eine Villa mit 15 Schlafzimmern, 7 Bädern, 3 Wohnbereichen und und....
Und ich habe in allen Zimmern einen iCord und möchte die Smartcard heute mal da und morgen da einsetzen.

Würde mich mal interessieren, wieviele Box-Serials denn auf die Karte passen.... ;)
 
Die AGB sind neu zu 1.4.4.
Viele Kunden nutzen Sky, ohne dass Sky die Seriennummer je wusste. Also ist es so formuliert, dass Sky pairen darf, aber nicht die V14 einfach sperren darf (Pairing mit Fantasie-Receiver), es sei denn, der Kunde weigert sich, die Seriennummer in angemessener Frist mitzuteilen.

Sky hält sich nur nicht an seine AGB, sondern pairt weiterhin (wie 2014/15) mit Dummy-Seriennummer, ohne den Kunden vorher zu fragen.

Sky kann mit drei Receivern pairen, hörte ich mal. ??
Aber wie gesagt, rechtlich ist alles einfacher zu lösen: Sky beschließt intern 2013 das Pairing, ordert 500.000 Leihreceiver extra. Dann hätte Sky die AGB ändern müssen, dass man Leihgerät nutzen muss. Hätte das Zertifikat des HD 1000 gegenüber Hersteller Humax mit Frist 12 Monaten widerrufen müssen, hätte die AGB präzisiert mit einem Link + Telefonnummer, welche Geräte zugelassen sind künftig.

Kunden auch informiert: "Ab 01.12.2015 ist der Receiver PR HD 1000 nicht mehr nutzbar. Leihgeräte künftig Pflicht!"
Aber Sky wollte erst immer jeden Vertrag verlängern, dann erst die Kunden informieren. Jeden einzeln. Krank.
Daher ja der Ärger der Kunden, die sich veräppelt und betrogen fühlen, zu Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
In welcher AGB-Version habt Ihr den Eintrag gefunden dass man die Seriennummer SKY mitteilen muss. Hab mir eben von der SKY-HP die aktuelle runtergeladen und da steht unter 1.4.4 nur:

1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit
einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.


Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
Das steht in den ABG auch so nicht:

Auch welche Receiver für Sky zugelassen sind, wird nirgendwo in den AGB oder im Vertrag/Bestellmaske beschrieben/eingegrenzt/verlinkt. Der PR HD1000 trägt das offizielle Siegel "Geeignet für Sky HD", daran erkennt man sky-zertifizierte Receiver.
 
@LuckyLongi

1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. Falls der Kunde die Seriennummer seines Empfangsgeräts auf Anfrage von Sky nicht innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt, ist Sky berechtigt, seine Leistung zurückzubehalten.

Das sind die aktuellen Sky-AGB Stand 01/2017. Gelten natürlich nicht für Verträge, die zuvor geschlossen/verlängert wurden mit anderen AGB. Ich glaube, seit 09/2016 steht das so in den AGB?
Sky muss also vor Zuordnung der Karte erst die Seriennummer des Kunden erfragen. Und nur, wenn dieser die Nummer verweigert, kann Sky seine Leistungen zurückhalten.
Also einfach abschalten darf Sky natürlich nicht! Sky darf nur mit dem Receiver des Kunden pairen, also mit dem vertraglich vereinbarten Receiver. (Wenn der kein Pairing beherrscht, na und, deshalb muss man nach AGB kein Leihgerät leihen!!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, aber woran erkenne ich die aktuellen AGBs, steht ja kein Datum mit drin? Wie soll man da z.B. nachweisen können was da bei Vertragsabschluss drin stand?

Ich mein steht eh viel an dass sie sich nicht halten. Wie z.B.:

"1.3.2
Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von
Sky zu entschlüsseln."

Alle bis auf UHD ;) Laut SKY könnte das Modul UHD-Inhalte nicht entschlüsseln...
 
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