AW: Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...
Wieso? Sky verhält sich absolut AGB konform und tut nichts, was vertraglich nicht vereinbart wurde.
Nun wenn Du bisher einen Leihreceiver hattest, ja.
Was soll ich den eigentlich widersprechen?
Das BGB!
Im Dauerschuldverhältnis und einseitiger Vertragsänderung, wo der Kunde schlechter gestellt wird.
Nicht umsonst würde Sky sonst die Hartnäckigen Kunden auch nach dem Tausch gehen lassen, vor die Sache vor ein Gericht geht. War ja auch meine Erfahrung, als ich dachte, na gut dann sehen wir uns gerne vor Gericht wieder.
Aber so blöd ist Sky auch wieder nicht.
Ich hatte die D Box2 als Receiver und der ist mein Eigentum, und von Premiere von Premiere gekauft. Und da kann kein Geschäftspartner kommen und sagen, so jetzt hast du meinen Leihreceiver zu nehmen, welcher dir nur Nachteile bringt. So macht es Sky den Kunden leicht, welcher sich sagt, nein ich werde dem gleich widersprechen, Erfüllung des bisherigen Vertrages (S02, was ja nicht gewollt ist) oder eben unsere Wege trennen uns.
Die einzige Befürchtung hatte der Anwalt von der Verbraucherberatung nur, wenn Sky gesagt hätte, als Ersatz für die D Box erhalten sie den Receiver, welcher damit in das Kundeneigentum übergeht. Jetzt kann ich es ja schreiben, das wäre aus deren Sicht wohl dann selbst vor Gericht ein wenig schwer geworden. So war es einfach, bisher war nur die Karte als Leihe, Risiko im geschütztem Receiver sehr gering, Haftung auch wenig, ein Receiver verbirgt einmal ein größeres finanzielles Risiko, ist schneller beschädigt (gerade wenn man Kinder hat), und die Alternative neuen Receiver kaufen, ist auch ebenfalls keine annehmbare Lösung. Eigentor für Sky.
An Sky seiner Stelle, hätte ich auf jeden Fall erst mal selbst Juristen gefragt, was hier im BGB machbar ist.
Wobei ja die Anzahl der Sofortkündiger ja eh gering ist, damit wäre das Geld wohl zum Fenster raus geworfen. Auf die paar Kunden kann Sky einfacher verzichten, so viele sind es ja nicht, wo sich von keiner AGB einschüchtern lassen.