Während der Verhandlung verwies der Verteidiger des protestierenden Kunden u. a. auf die Tatsache, dass über den bereits vorhandenen Receiver mehr Kanäle und Funktionen zur Verfügung gestanden hätten. Zudem sei der Kläger überzeugt, dass diese Art der Geschäftspraxis nicht nur eine Vertragsverletzung darstelle, sondern vielmehr auch eine Ausnutzung der Monopolstellung.
Der Richter forderte Sky Italia dazu auf, dem Kunden einen Zugang zu den Programmen über seine eigene, vorhandene Hardware freizuschalten. Zusätzlich muss der Pay-TV-Sender für den entgangenen Empfang des Abonnenten aufkommen und ihm einen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Dem Verteidiger zufolge bezieht sich dieses Urteil ausschließlich auf seinen Mandanten und kann nicht als Präzedenzfall für andere Verbraucher herangezogen werden. Quelle: digitalfernsehen