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Email an Bundeskartellamt

AW: Email an Bundeskartellamt

Hi Killerkirsche
es kommt nicht darauf an, keine Ahnung zu haben, man muss auch unfähig sin, dies zum Ausdruck zu bringen. (Goethe)
Wer CS nutzt braucht auch keine Sky-Boxen.
 
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Weil Sky es einfach machen kann????
AGB`s von Sky (
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)

[FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular][FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular]1.4.4. Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.


1.2.4 [FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular][FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular]Soweit von Sky bei Abschluß des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver"). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.[/FONT][/FONT]
[FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular][FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular][/FONT][/FONT]
[/FONT]
[/FONT]
[FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular][FONT=Sky Text Regular,Sky Text Regular][/FONT][/FONT]
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Ich persönlich denke das diese Aktion eher nach hinten losgehen wird.
Der Link zum auswählen der Receiver ist vorhanden. Warum reinis alter Link nicht mehr geht? eventuell wurde die Seite etwas umgearbeitet.........

Letztendlich ist es doch so, weder unsere Freunde in IT oder GB noch wir hier in DE können etwas dagegen tun (Pairing)
 
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Bloß weil etwas in den AGBs steht heißt das nicht per se, dass das auch gültig ist...
Das muss aber letztendlich ein Rechtsbeistand/ zuständige Behörde prüfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Sky kann in seinen AGBs schreiben, was sie wollen, sobald es gegen gültige Gesetze und EU Normen verstößt, ist die ganze AGB somit wertlos.
Keine AGB steht über dem BGB. Deshalb lässt man dies eben dem Kartellamt prüfen, und eventuell auch der EU, was vielleicht gar nicht verkehrt wäre, dann lernen die Amis mal auch die Gesetze im Euroland kennen.
Premiere hat schon 2008 den Schwanz eingezogen, weil die schlau waren, und wussten welche Bußgelder ein Kartellamt verhängen kann.

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Ach wieso denn, das schafft Rechtssicherheit. Ganz gut das dies jetzt am Laufen ist.
 
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Hallo

Ich weiß nicht ob die leute die hier schreiben das sich sky richtig verhält gut überlegen was sie schreiben. Wenn ich ein vetrag mit denen abschließe und frage ob die karte in meinem resi leuft und die mir das zusagen und das wiederufen. Dan habe ich das recht zu Kündigen. Ich habe selber noch ein abo wo mit ci+ leüft , wegen sky müsste ich jetzt zwei resi betreiben und das sehe ich nicht ein. Es hat nichts mit cs zutun. Sondern wenn man etwas vereinbart muss man es auch einhalten. Wir leben in Deutschlan und hier gibt es gesetze und die müssen eingehalten werden. Gruß

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
 
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Das stimmt so wie du es behauptest. Du vergisst die jenigen die einen Vertrag ohne Empfangsgerät gewählt haben. Also nur die Smartcard.

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Stimmt nicht ganz
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Ich habe eine email wo mir Sky zugesichrt das ich die Karte in meinem Reciever betreiben kann. Wenn das nicht mehr möglich ist Dann würde ich kündigen außer sie bitten mir ein ci modul wo ich in meinem Reciever betreben kann das währe in Ordnung.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da Du in zwei Bereichen immer von dieser Mail redest,
von welchem Darum ist die Mai, und welchen Text hat die Mail.

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Schon mal überlegt, das sind Anleitungen, der andere Link ist gelöscht, wurde schon mehrmals geschrieben.
 
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Stimmt nicht ganz

Während der Verhandlung verwies der Verteidiger des protestierenden Kunden u. a. auf die Tatsache, dass über den bereits vorhandenen Receiver mehr Kanäle und Funktionen zur Verfügung gestanden hätten. Zudem sei der Kläger überzeugt, dass diese Art der Geschäftspraxis nicht nur eine Vertragsverletzung darstelle, sondern vielmehr auch eine Ausnutzung der Monopolstellung.

Der Richter forderte Sky Italia dazu auf, dem Kunden einen Zugang zu den Programmen über seine eigene, vorhandene Hardware freizuschalten. Zusätzlich muss der Pay-TV-Sender für den entgangenen Empfang des Abonnenten aufkommen und ihm einen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Dem Verteidiger zufolge bezieht sich dieses Urteil ausschließlich auf seinen Mandanten und kann nicht als Präzedenzfall für andere Verbraucher herangezogen werden. Quelle: digitalfernsehen








genau dieser Fall trifft auf mich zu
 
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Und auf alle anderen auch...

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Das sagt ja eigentlich gar nix. Denn die "Auswahl des Gerätes" betrifft ja die Liste der zertifizierten Receiver.




Hab ne eMail an den Support geschrieben bei Sky und nach der Liste mit den Receivern gefragt welche ich nutzen kann wenn ich denn ein Abo abschliessen möchte.
Kam ohne Murren der Link. Fertig.
 
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