Aja es tut sich wieder was bei Sky.
Sky ist nun nach 3 Wochen dem Datenauszuges gemäß §26 DSG2000 nachgekommen. Hier ist natürlich mein Receiver nicht aufgelistet und die Fehlermeldung 326 dies nochmals unterstreicht das hier Sky nicht vertragskonform handelt. Die Luft für Sky wird dünner, das sagt auch meine Anwältin das dieser Auszug sehr belastend ist für Sky.
Sky wird sichtlich nun nervöser und schreibt nun sehr rasch zurück. Sie sagen der Auszug ist korrekt und sollte nur darstellen welche Endgeräte der Kunde besitzt, was wir ja kompletter Blödsinn ist von Sky. Also ich kann jedem Empfehlen den Auszug zu machen der eine Smartcard only hat oder gar noch eine V13 oder eine V14 generell ohne Leihgerät.
Auf die Anfrage ob Sky nun die Freischaltung meiner Karte vornimmt sind sie wieder nicht eingegangen sondern nur das es keinen Zwang zum Leihgerät gibt seitens Sky und das übliche blabla das sie ein Endgerät von ihnen empfehlen aufgrund neuer innovativen Technologien wie 4K
Ich trau mich irgendwie nicht den Datenauszug anzufordern um nicht die schlafenden Hunde zu wecken. Noch bekomme ich kein F0, nur den 34er der HD-Austria wegnimmt, den letzten muss ich dann sowieso am letzten Tag schreiben. Vielleicht denkt sich ein Mitarbeiter: Ah der will den Datenauszug, dem schicken wir F0 gleich gratis mit dazu.
@sergio_eristoff
oder meinst du die die sowieso schon F0 bekommen?
Das denke ich auch, dass Sky da keine Mühe investiert. Aber die Anforderung der bei Sky gespeicherten Kundendaten ändert auch nichts daran, dass Sky mittlerweile systematisch versucht, alle V13/14 zu pairen und wenn das bei jemanden funktioniert hat, dann wird da auch nichts mehr rückgängig gemacht. Da bleibt bestenfalls nur die vorzeitige Beendigung der Vertrages, auf welchem Weg auch immer.
Was sagt MarcBush eigentlich jetzt zu dem Problem??? Richtigen Fortschritt kann ich in der Sache bisher nicht erkennen.
Ich hab es geschafft ... Habe das Musterschreiben wie hier im Thread beschrieben für mich angewandt und umgeschrieben. Folgende Antwort:
Da wir eine rechtliche Debatte als nicht zielführend erachten, haben wir den Vertrag, wunschgemäß – aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – rückwirkend zum ... beendet.
Ein eventuell entstandenes Guthaben, werden wir auf das uns bekannte Konto erstatten und bitten um Verständnis, dass es hierbei zu Verzögerungen kommen kann.