AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?
Unter Punkt 1.1.1. ist das hier jedenfalls neu: *Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.*
So steht das wohl in den alten AGB nicht drin, der Umkehrschluss ist also für mich, dass man nach den alten AGB durchaus ein Recht auf ein bestimmtes Verschlüsselungssystem hat, warum sollten sie es denn sonst jetzt explicit aufgenommen haben? Klar steht da nix von Zwangsreceiver, aber es läuft darauf hinaus...
und weiter: 1.2 Empfangsgerät * *1.2.1 *Der Abonnent *Kunde* benötigt zum Empfang der Sky
Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer *1.1.1.
Ein Empfangsgerät, das den alten AGB entsprochen hat, hab ich;-) und die gelten ja für mich weiter...
Der Zwangsreceiver ist auch in den neuen AGB nirgendwo gedeckt, die Änderungen betreffen vorwiegend andere Punkte. Pairing und Preiseanpassungen und andere Kleinigkeiten.
das ist auch neu, sind das wirklich Kleinigkeiten?
*1.4.4* Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard
> > ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten
> > Empfangsgerät verwendet wird.
> >
> > *1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit
> > 1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem
> > jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn
> > dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum
> > verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder
> > zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z.
> > B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des
> > Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der
> > geschuldeten Programmleistungen führen. *
> >
> > *1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer
> > 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden
> > überlassene Smartcard und/ oder die geliehenen Empfangsgeräte
> > auszutauschen. *