Den Kindern haben wir es verboten und von uns war es keiner. Aber wer dann? Das ist der Knackpunkt bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Wer bei der Aufklärung nicht mitwirkt, zahlt am Ende selbst. Nur Familienmitglieder kennen das WLAN-Passwort. Und alle Kinder sind belehrt worden, keine illegalen Inhalte herunterzuladen oder selbst zum Download bereitzustellen. Inhaber eines Internetanschlusses, die in einem Filesharing-Rechtsstreit so argumentieren, entlasten sich nicht, hat das Amtsgericht München in einem Urteil (AZ: 114 C 22559/17) entschieden, auf das der Deutsche Anwaltverein...