Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass auch bei einer Ballonfinanzierung dem Kunden ein Schadenersatz zusteht.    Die Abgasnachbehandlung von Dieselmotoren, die für die Einhaltung der aktuellen Grenzwerte notwendig ist (oben im Bild), ist kaum noch mit der zu vergleichen, die zur Zeit der Aufdeckung des Betrugs üblich war. (Bild: Audi)   Käufern, die ihr Auto mit Dieselmotor über einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption finanziert haben, kann trotzdem Schadenersatz zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Audi-Fall entschieden. Ein...