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PC & Internet Verbraucherschutz: Kündigungsbutton kommt 2022

Die Verbraucherzentrale weist auf Neuerungen im Jahr 2022 hin - darunter die Pflicht zu einem Kündigungsbutton.

Ein Kündigungsbutton beim Online-Shopping, kürzere Kündigungsfristen für Verträge, die Ausweitung des Einwegpfands: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Grüne) haben kurz vor dem Jahreswechsel auf einige "positive Änderungen" für Verbraucher aufmerksam gemacht, die im Laufe des Jahres 2022 in Kraft treten.

"Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich", sagte Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale, am 27. Dezember in Mainz. Kürzere Kündigungsfristen gelten demnnach für Verträge, die ab März geschlossen werden. Zusätzlich könnten die Verbraucher nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb eines Monats kündigen und seien bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden.

Im Juli kommt außerdem der Kündigungsbutton im Online-Shopping. "So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können", sagte von der Lühe. Bislang habe es für online geschlossene Verträge keine Verpflichtung gegeben, dass diese auch online gekündigt werden könnten, ergänzte Ministerin Binz.

Neue Gewährleistungsrechte für digitale Güter

Ebenfalls neu seien gleich zu Jahresbeginn umfangreiche Gewährleistungsrechte beim Kauf digitaler Produkte wie E-Books, Software, digitale Dienstleistungen, soziale Netzwerke und Videostreaming-Verträge, sagte Binz. "Für mindestens zwei Jahre ab dem Kauf können von Januar an verschiedene Gewährleistungsrechte in Anspruch genommen werden." Diese seien bislang nur für analoge Kauf-, Werkvertrags- oder Mietverträge gültig.

"Positiv ist auch, dass für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, die Beweislastumkehr von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wird", betonte Binz. "Das bedeutet, dass im ersten Jahr nach dem Kauf der Ware vermutet wird, dass sie von Anfang an mangelhaft war und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können."

Außerdem wird zum 1. Januar die Pfandpflicht in Deutschland deutlich ausgeweitet und soll dann für alle Einwegflaschen aus Plastik gelten. Bislang waren noch einige Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand in Höhe von 25 Cent ausgenommen. Mit der neuen Regelung werden auch Getränkedosen ohne Ausnahme pfandpflichtig. Für Getränkekartons gilt die Pfandpflicht hingegen nicht.

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Quelle; golem
 
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