AW: Vertragsverlängerung ohne Receiver - was ist dann mit pairing?
Eine außerordentliche Kündigung kommt mit an Sicherheit grenzendener Wahrscheinlichkeit als Minimum heraus. Dann muss Sky auch alle Kosten tragen. Allerdings musst du erst einmal Sky schriftlich auffordern, deine V14 zu entpairen, damit sie in deinen eigenen für V14/NDS/DVB-S2-geeigenten Receiver (z.B. HD1000, du nutzt auch weitere Receiver im Haushalt) funktioniert. Frist 48 Stunden. Per Fax mit Sendebericht und parallel per Mail.
Alternativ auch ansprechen, dass Du eine Sonderkündigung dir vorbehälst.
Sky wird antworten, dass beide Ansprüche nicht bestehen, Textbaustein, bla bla.
Dann Klage einreichen und A) Entpairen fordern, weil vertraglich nicht Leihgerät vereinbart ist. Und hilfsweise B) Sonderkündigung und Schadenersatz seit Pairing fordern. 90 EUR Gerichtskosten-Vorschuss, bekommst du höchstwahrscheinlich wieder.
Mehr per PN. Mehrere solche Klagen laufen derzeit gegen Sky. Ende September werden die Argumente von Sky vorliegen müssen. Gibt ja viele Kunden ohne wirksame AGB im Vertrag, mit Drehanlagen, mit weiteren Abos anderer Anbieter.
Da bei Vertragsschluss Sky alles zuließ mit eigener Hardware, ist eine Änderung im laufenden Vertrag eine wesentliche Änderung, und die ist nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Ist es Sky unzumutbar, wie bisher Vertrag zu erfüllen (warum?), dann hat der Kunde Sonderkündigungsgrecht nach deutschem Recht.
Hast du den im Dezember 2014 allen zugesandten AGB widersprochen?
(NIcht entscheidend, aber interessant. Nach neuen AGB 1.5.2 darf Sky bei Verschlüsselungswechsel (nur) entliehene Receiver der Kunden tauschen.)