Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Vermieter darf Kabelanbieter wechseln

Der Vermieter ist berechtigt, den Kabelanbieter für das Haus zu wechseln - auch gegen den Willen der Mieter. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Eine Kündigung des bestehenden Kabelvertrags ohne Abschluss eines neuen Vertrages ist jedoch ohne Zustimmung der Mieter nicht zulässig.

Sollten nach dem Vertragswechsel höhere Kosten anfallen, muss der Mieter diese tragen. Dies gilt selbst dann, wenn er dem Vermieter mitgeteilt hat, dass er an einer Fortsetzung der Nutzung kein Interesse hat oder den Kabelanschluss auch in der Vergangenheit nicht genutzt hat. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Mieter vertraglich verpflichtet ist, die Kabelgebühren zu tragen.

Sollte für den neuen Kabelanschluss das hausinterne Kabelnetz erneuert werden müssen, so muss dies der Mieter dulden, auch wenn er das verbesserte Angebot nicht nutzen will. Der Vermieter kann hierfür auch eine Modernisierungsmieterhöhung verlangen.

Quelle: INFOSAT
 
Eigentümerverband Haus & Grund ..

Das war bestimmt ein ganz bestimmter Fall der jetzt verallgemeinert wird. Kann mir nicht vorstellen dass der Eigentümer damit in laufende Verträge eingreifen kann.
 
Wäre heute der 1. April wüsste ich was ich davon zu halten hätte. Da dem nicht so ist wird es wohl kein Witz sein.
Der Vermieter ist berechtigt, den Kabelanbieter für das Haus zu wechseln - auch gegen den Willen der Mieter.
Hm. aber im Endeffekt ist doch der Mieter Vertragspartner des Kabelanbieters? Wie geht das zusammen wenn jetzt ein
Mieter einen neuen 2 Jahres Vertrag hat und der Vermieter ankündigt in 6 Monaten den Kabelanbieter zu wechseln?
Mieterhöhung für ein Angebot das man (womöglich) gar nicht nutzt - echt toll!
Da könnten ja jetzt Vermieter auch auf die Idee verfallen den Kabelanbieter zu wechseln um eine Mieterhöhung durchzudrücken!
Da ich als Eigenheimnutzer nicht betroffen bin bleibt der Puls noch im Rahmen, als Mieter würde mir der Kamm aber schon
schwellen angesichts dessen was dem Rechtssystem so einfällt.
 
Reaktionen: a1
aber im Endeffekt ist doch der Mieter Vertragspartner des Kabelanbieters?
Nicht unbedingt.
Mir sind Wohnungsgesellschaften bekannt, da hat der Vermieter einen Vertrag mit dem Kabelanbieter und versorgt damit gleich das ganze Haus. Die Kosten dafür finden sich natürlich anteilig in der Miete wieder. Das ist unterm Strich wohl für alle billiger.
 
Mir sind Wohnungsgesellschaften bekannt, da hat der Vermieter einen Vertrag mit dem Kabelanbieter
das nennt sich mehrnutzer vertrag.
ist aber nur der grundanschluss.
das wird dann über die nebenkosten abgerechnet.
alles andere an verträgen, wie verschlüsselte sender per
smartcard empfangen oder Inet und telefon ist sache
des mieters, also auch die kosten mit angebundenen
fristen und da denk ich mal, dass der vermieter das nicht
so einfach kappen kann.
 
Also nur so als einwand.... Hat der Mieter den Kabelvertrag abgeschlossen , hat der Vermieter keinerlei rechte. Er kann diese Verträge nicht kündigen.
Ist der Vermieter der Vertragspartner so kann er tun und lassen was er will, nur gibt es eine "Einschränkung"! Es darf bei gleichem Angebotsumfang nicht teurer werden(zum Nachteil der Mieter) ! Eher billiger.
Ist das Angebot aber Anders und Umfangreicher--> Pech.
So ... und Umbaumaßnahmen muss ich als Mieter dulden (im Rahmen)..... müssen angekündigt werden. Eine Umlage für den Kabelanschluß gibt es nicht! --> keine Modernisierung !! Da sind bestimmte Maßnahmen im Paket notwendig......
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…