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Satellit Satelittenempfang als Anrecht des Mieters

Die Installation einer Satellitenschüssel ist für viele Mieter und Vermieter seit jeher ein Streitthema. Doch wann darf der Vermieter den Sat-Empfang eigentlich verbieten?

Viele Mieter wünschen sich den Fernsehempfang via Satellitenschüssel. Doch die Installation einer Satellitenschüssel kann zwischen Mieter und Vermieter schnell zum Streitthema werden. Etwa dann, wenn der Vermieter der Installation widerspricht. Was viele nicht wissen: Der Vermieter kann die Installation einer Satellitenschüssel nicht grundlos verbieten.

Zwar muss der Vermieter der Installation einer Schüssel für Satellitenempfang zustimmen, doch sind ihm in gewissen Belangen die Hände gebunden. Er kann nicht grundlos widersprechen.

Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erläutert, muss der Vermieter der Installation auf jeden Fall zustimmen, wenn in dem Haus weder ein Kabelanschluss noch eine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind. Zudem muss der Mieter die Kosten für die Montage durch einen Fachhandwerker übernehmen und der Vermieter darf den Montageort bestimmen. Ebenso muss der Vermieter der Installation zustimmen, wenn ein ausländischer Mieter trotz Kabelanschluss keinen Heimatsender empfangen kann. Grund dafür ist das Informationsinteresse des Mieters.

Verbieten darf der Vermieter die Montage einer Satellitenschüssel nur, wenn zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet werden würde oder die Wohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des nächsten halben Jahres mit einem Kabelanschluss ausgestattet wird.

Quelle: Digitalfernsehen

Recht auf Satellitenempfang: Vermieter muss Satschüssel in der Regel zustimmen

Die Montage einer Satellitenschüssel am Haus ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. In der Regel muss der Vermieter allerdings einer Installation zustimmen, wenn in dem Haus kein Kabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden sind, der Mieter die Kosten des von einem Fachhandwerker vorzunehmenden Einbaus trägt und der Vermieter den Montageort bestimmen kann.

Lediglich in Ausnahmefällen darf der Vermieter dem Mieter den Einbau einer Satellitenschüssel untersagen, etwa wenn dadurch ein denkmalgeschütztes Gebäude verunstaltet würde. Gleiches gilt, wenn die Mietwohnung über einen Kabelanschluss verfügt oder innerhalb des folgenden halben Jahres ein Kabelanschluss installiert werden soll.

Kann ein ausländischer Mieter jedoch trotz vorhandenen Kabelanschlusses keinen Heimatsender empfangen, überwiegt das Informationsinteresse des Mieters. Der Vermieter muss dann die Installation einer Satellitenschüssel durch den Mieter genehmigen.

Quelle: INFOSAT
 
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Es sind mehrere Gebäude auf ca. 2500qm. Die Anlage gab es schon (analog) und wurde jetzt (na gut "neulich") halt auf digital umgestellt und fertig. Von Kopfstation bis in die einzelnen Gebäude geht offenbar nur ein Kabel (Kette).
 
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das bedeutet: Der Vermieter KANN die Aufstellung einer Satellitenschüssel nicht verbieten! Ach wenn es einen Kabelanschluss gibt! Wenn im Programmverzeichnis des Kabelanbieters mein Lieblingssender NICHT vorhanden ist, muss mir die Möglichkeit gestattet werden, die Voraussetzungen zu schaffen, damit ich meinen Sender anschauen kann! Alles Andere ist ein Verstoß gegen ein Grundrecht, welches im Artikel 5 (1) festgeschrieben ist!
Das Einzige, was er kann, ist, mir den Aufstellort zu nennen.
Hoffe, damit hinreichend Informiert zu haben.
 
Gut gebrüllt Löwe. Wieviele Schlauberger setzen das gerichtlich durch? Du? Bitte Aktenzeichen?

Ich und mein Holz - Holzi Holzi Holz...
 
Ich bin selber Hausbesitzer. Reicht das als Antwort?
 
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$_57.JPG :mad:kabelanschluss vorhanden - kein störungsfreier empfang - spiegel (chen) montiert und bin damit empfangsmäßig auf der sicheren seite. :rolleyes:
 
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Die Einzigen Ausländichen Bürger die noch diese Ich bin Ausländer kann kein Kabel nutzen
sind nur noch Holländer :)

Weil Holländiche Programme hat noch kein Kabelanbieter im Angebot alle andern Länder sind bei den kabelanbieter zu finden. So mit haben Ausländer außer Holländer kein Anrecht mehr auf eine Schüssel, die wollen die nur weil meist das Paket auf Kabel 40-50 euro kostet. Ist aber kein Anrecht mehr auf eine Schüssel
 
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Hallo Alle Befürworter und Gegner!
Meine T90 Antenne steht auf mein Balkon, auf ein 14 zoll Altreifen mit 4 Sack Fertigmörtel Ausgegossen Wiegt gut 100KG ,und ein 60mm VA Rohr Kosten punkt 10€+rohr So tief wie möglich. Die Baugenossenschaft wollte schon gerichtlich entfernen lassen, mein Rechtsanwalt hat erfolgreich außergerichtlich verteidigt.
Wünsche euch allen Freie Empfang,von 45°Ost- 45°West was auch ihr empfangen möchtet
Gruß Fernfahrer
 
Ich finde hier muss von beiden Seiten ein Augenmaß her; Ein Schüssel wie von ferfahrer beschrieben sollte gehen,

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das finde ich schon übel, zumal eine Schüssel auf em Dach vorhanden ist
 
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Hallo Nochmal!
Nachtrag.
mein Foto ist der ursprüngliche, super Empfang von 40° breit, Antenne Musste von der Brüstung auf der Boden und das auf der 8 Stock. Signal Einbuße erheblich aber immer noch gut genug.Und unserer Balkon ist 1qm kleiner!Aber keiner kann was wollen und wenn will dann darf!!! Und das bei Vorhandene Unitimedia Kabelanschluss!!! Versuche noch der jetzige[

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bild hoch zu laden.Es hat geklappt. Wünsche Viel erfolg für alle neugierige! Es gibt Sooo viiieeel am SAT Himmel auser Astra und Hotbird
 

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Und Ich bin kein Holländer, aber Ausländer!!!
Es soll egal sein wer empfangen möchte es ist ein Grundrecht für alle, nur Gibst nicht ohne. Ohne versuch kein erfolg.kämpfen muss man schon dafür. ich zahle im Jahr mit miete 150€ für alte Hausanlage, Dazu ist noch Unitimedia kabel verlegt worden uns hat niemand gefragt ob möchten oder nicht. Für die neue kabel zahle ich nicht, dafür Telefon und Internet Von Unitimedia. Wenn die noch mein Antenne ein Dorn in Auge ist Kündige ich die anderer Verträge, und das habe ein deutlich mitgeteilt. Und jetzt ein par Jahre ist ruhe eingekehrt, passen beide zusammen.In diesem Sinne Wünsche euch Gute Empfang.
ferbfahrer

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1 Schüssel auf der Dach sagt noch nichts, der steht wahrscheinlich auf Astra. So wie ich von bild erkennen kann wird im zwei haus mindestens 5 SAT Positionen empfangen, das ist schon ein Herausforderung für jede Fachmann, aber lösbar. Frage ob wer das möchte und zahlt?
ferfahrer
 
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Mehre SAT Positionen zu empfangen ist für jeden Fachman eine Einfache aufgabe.


camaro2
zwei von knapp 50+ Sendern :)

Ich ging hin zum Vermieter und sagte das es keinen Kabel Anbieter gibt und auch die Angebote Vorgelegt damit er es sieht. Ich habe meine Schüssel bereits angebracht. So wie es Vorgeschrieben ist mit allem drum und dran :)

Da er aber gerne es noch an die Erdung dran haben wollte u.s.w was bei meiner Position der Schüssel nicht Vorgeschrieben ist. Hat er einfach was ich auch nicht verneint habe ein Fachman das machen lassen, auf kosten von ihm sogar.

( Hätte ich aber auch selber machen können :) aber gilt ja nicht für die Versicherung)


ferfahrer
Ja Empfang ist ein Grundrecht, es ist aber Gesetzt das der Vermieter ihn egal wie ermöglichen muss. Da du Kabel hast kann er dir deine Sat Anlage Untersagen mit Recht, ob du dafür 50 euro zahlen musst ist da sche... egal.
Der Empfang über Kabel ist Möglich und das ist das Ausschlaggebene, der Vermieter darf auf deine Rechnung hin ein Fachteam Beauftragen deine Anlage Still zu legen und Ggf Schäden am Gebäute komplett auf dich ab zu legen.

Dazu solltest du mal Bedenken was ein Kabel Anschluss kostet und die Freischaltung u.s.w
Es kommt Billiger wenn der Vermieter ein Haus komplett anschließen lässt statt nur einzelne Wohnungen.


Und das er Unitymedia verlegt hat ist auch nicht deine Entscheidung, der Vermieter trifft die Entscheidung darüber das ist nähmlich eine Modernisierung.
 
@ferfahrer: Das finde ich schon sehr ordentlich gelöst, da muss Dein Vermieter aber ziemlich sturr sein, ich von unten die die Schüssel bestimmt gar nicht zu.
 
ferfahrer,
Du kannst den Kabel Anschluss nicht Kündigen :)
Hast du kein Anrecht darauf die Sat schüssel die du ja hast ist nicht Erlaubt Aufgestellt.

Als Vermieter klar die Meinung bei einer Kündigung des Kabels, wird die Schüssel abgebaut oder die Miete Erhöht :)
Das letztere ist nähmlich auch erlaubt vom Vermieter
 
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...noch dazu weil die Antennen über den Balkon hinausragen!!!
So was wird bei uns auch von der Eigentümergemeinschaft nicht geduldet, und das zurecht, sieht ja aus wie in Dehli oder Kairo!
Ansonsten darf bei uns jeder Eigentümer auf seinen Balkon stellen was er will.
Eben nur nicht am Gebäude befestigen und wie ich schon sagte, die Antenne darf keinen cm über den Balkon hinausragen.
Wenn die Balkonrichtung den Empfang eines bestimmten Satelliten nicht zulässt, außer das man die Antenne außerhalb des Balkons anbringt, einfach Pech gehabt.
Antennen an Fensterhalterungen werden bei uns auch nicht geduldet, sieht ja auch Sch....ße aus, verschandelt das ganze Haus.
Dann muss man halt mit Kabel vorlieb nehmen.
Bei uns liegt auch Kabel im Haus, manche nutzen es, andere eben nicht.
 
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