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Urteil: Jobcenter müssen Schülern nicht den Kauf eines iPads finanzieren

Ein Gericht aus Niedersachsen hat entschieden, dass der Kauf eines iPads nicht von den Jobcentern bezahlt werden muss. Eine Familie hatte versucht, eines der Apple-Tablets für ihre Tochter durch das Amt finanzieren zu lassen und mit einer Ausgrenzung des Mädchens argumentiert.

Wie unter anderem die ARD berichtet, müssen die Jobcenter nicht für die Anschaffung eines Tablets für die Kinder von einkommensschwachen Familien aufkommen, selbst wenn diese die Geräte für die Teilnahme am Online-Unterricht im Zuge von Schulschließungen durch die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus benötigen.

iPad zur Unterstützung des Unterrichts

In dem konkreten Fall ging es um den Versuch einer Familie, die zum Zeitpunkt des Kaufs eines iPads Hartz-IV bezog, ein iPad für ihre Tochter durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. Die Schule des Mädchens hatte zuvor entschieden, ab der zweiten Hälfte des Schuljahres auch iPads im Unterricht zu nutzen. Die Kosten dafür sollten die Familien aufbringen.

Die Familie wollte sich nach dem Kauf eines iPads für rund 460 Euro die Kosten durch die Behörde erstatten lassen. Sie argumentierte unter anderem damit, dass die Schülerin von der Klasse ausgegrenzt werde, wenn sie ihre Hausaufgaben weiterhin nur in Papierform erhalte. Die Eltern sollen dem Besuch einer "iPad-Klasse" durch ihre Tochter außerdem nur deshalb zugestimmt haben, weil sie davon ausgingen, dass das Geld für das Tablet durch das Jobcenter zurückerstattet werden würde.

Kritiker gehen davon aus, dass Schüler aus weniger gut verdienenden Familien durch den Trend zum Online-Unterricht benachteiligt werden könnten, wenn Schulen sich für die Abwicklung des Betriebs mit Hilfe von Tablets entscheiden, um so die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus abzuschwächen. Es dürfe kein Privileg von besserverdienenden Familien sein, dass ihre Kinder von der Verwendung digitaler Lehrmittel profitieren können.

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Quelle; winfuture
 
Lösung
Landessozialgericht: Jobcenter muss Rechner und Zubehör für Schülerin zahlen

Nicht jede Familie kann sich die Hardware für Online-Unterricht in Pandemiezeiten leisten. Das Landessozialgericht Thüringen nimmt das Jobcenter in die Pflicht.

Das Landessozialgericht Thüringen hat das Jobcenter verpflichtet, für eine Achtklässlerin, deren Familie Hartz IV empfängt, die Anschaffung eines internetfähigen PCs mit Zubehör zu übernehmen. Die Ausstattung, die der Schülerin Teilnahme am coronabedingten Onlineunterricht ermöglichen soll, umfasse dabei neben dem Rechner auch Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker sowie drei Druckerpatronen. Die Kosten dürften bei maximal 500 Euro liegen, legten die Richter fest. Sie stellten einen nach...
Bei mir läuft MS Office 2019 unter Ubuntu Linux. Wo liegt das Problem? Ich brauch doch kein Windows wenn ich deren Office verwende. Genauso brauch ich keinen MAC um deren Software einzusetzen. MAC-OS ist doch auch nur ein geklautes Linux. Man kann es sich auch schwer und teuer machen. Aber der dumme Steuerzahler bezahlt ja alles.
 
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Zeigt, dass du keine Ahnung von Un*x hast.
Wenn die Schulen nach deinen Maßstäben unterrichten würden, dann hätten wir in ein paar Jahren nur noch Hartz IV Empfänger, die keine Ahnung davon hätten, wie der Antrag ausgefüllt werden muss... von den fehlenden Sachbearbeitern mal ganz abgesehen.
 
Es ist eigentlich schon gut so, dass iPads für/von die/den Schüler/n verwendet werden, insbesondere als Leihgeräte. Di iPads sind einfach robuster und langlebiger als die 100€ Billig-Tablets. Htte ich auch mal geschenkt bekommen und nach nichtmal einem halben Jahr war die Touchscreen-Funktion schon nicht mehr richtig nutzbar. Garantieaustausch war zwar problemlos möglich, aber das wieder neue Tablet war auch nach einem halben Jahr Nutzung defekt (keine Funktion der Akkuladung). Mein iPad, was ich vorher schon hatte, ist jetzt schon ein paar Jahre in Benutzung und außer dem mal defekten Ladekabel, was man ja leicht ersetzen kann, war da nichts weiter.

Außerdem muss eben das, was Schüler für die Schule verwenden sollen, auch den IT-Sicherheitsansprüchen entsprechen, sonst kommen findige Schüler zu einfach an schulische Dinge, die sie gar nicht sehen oder nutzen sollen. Einem Android-Tablet würde ich als ITler niemals vertrauen (wollen).
 
So ist das mit dem Generationenwechsel ...

Wo die Opas waren froh waren das sie ein Fahrrad hatten kam die nächste Generation bereits mit Moped und bei den nächsten war dann ein Home-PC der Wunsch
Danach ging der Smartphone Hype los und jeder brauchte eins ...
erst immer kleiner bis diese Dinger dann Schmuddelvideos abspielen konnten und ab dann konnte der Bildschirm nicht mehr groß genug sein ...

Heute brauchen die Kid´s eben ein Tablet zum lernen und das geht nicht in die Köpfe derer Generationen rein welche auch zu den damaligen Zeiten stets absurde Wünsche hatte.
 
Wir sind früher fast fünf Kilometer zur Schule gelaufen, bei jedem Wetter, ohne Ipad und Co und hatten noch ne Menge analoge Hausaufgaben auf. Heute wird die Brut im klimatisierten Bus oder gar SUV bis an seinen Sitzplatz gefahren und müssen dann nur noch "Hallo Google, Alexa, Siri" rufen. Mein Sohn war heute der Einzige von 31 Schülern der wusste wie man den Maßstab einer Landkarte umrechnet. Ohne Tablet. In 10 Jahren kann keiner mehr ohne elektronische Hilfe seinen Namen schreiben, was dann zum Teil auch am Namen liegt. ;)
 
OT an
Habe mein Abitur vor Jahrzenten gemacht.
Da wurde das trainieren von Kopfrechnen noch sehr hochgeschätzt.
Erlebe heute bei befreundeten Handwerken, das Lehrlinge nicht in der Lage sind bestimmte Sachen bei Kunden nicht im Kopf zu errechnen. Beispiel Maler: wieviel Tapete wird gebraucht.
Meine jüngste Tochter weiß ohne Handy oder Taschenrechner nicht wieviel 3 % Rabat ausmachen.
Soviel dazu wenn alles nur noch über IT gemacht wird
OT aus

Zum Thema: natürlich rennt man nicht los und kauft so ein Tablet, in der Hoffning das Amt wird es schon richten ... Da hat man die Pflicht sich vorher schlau zu machen. Dann wäre man schlauer und wüßte, das dafür die Schulen zuständig sind und nicht das Amt.
Dann meine Übelegungen zur der richtichtige Annahme des Gerichtes: Außerdem befand das Gericht, dass die Schule durch die Bevorzugung eines Produkts der Firma Apple gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen habe.
Es kann doch nicht sein, das es die notwendige Software nicht auch auch für andere Hardware entwickelt wurde.
Wenn es so ist: ein Armutszeignis für die Softwareentwickler.
Über die Qualtät von Apple Geräten will ich hier nicht streiten. sie ist nicht schlecht. Aber auch sehr hochpreisig.
Es gibt bestimmt auch gute Geräte anderer Hersteller., die aber nicht so hochpreisig sind.
 
@satelli
Nochmal OT an
Erstens hat Prozentrechnung überhaupt nichts mit Erziehung zu tun.
Zweitens ist das ganz einfache Übung, Übung und noch mal Übung Und das hat in meiner Schulzeit in der Schule stattgefunden.
Drittens ist sie mittlerweile 33 Jahre alt, verheiratet und hat selbst eine Tochter ( die in der fünften Klasse geht) und weiß was sie in ihrer Schulzeit falsch gemacht hat......
OT aus
 
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Wußte nicht das Aplle die Software entwickelt hat.
Dachte das es Im Auftrag des Bundes Misteriums auf deren Kosten hin entwickelt wurde.
Nehme meine Aussage daher zurück: Apple braucht die Software nicht für Andriod Hadrware zur Verfügung stellen
 
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