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Urteil: Jobcenter müssen Schülern nicht den Kauf eines iPads finanzieren

Ein Gericht aus Niedersachsen hat entschieden, dass der Kauf eines iPads nicht von den Jobcentern bezahlt werden muss. Eine Familie hatte versucht, eines der Apple-Tablets für ihre Tochter durch das Amt finanzieren zu lassen und mit einer Ausgrenzung des Mädchens argumentiert.

Wie unter anderem die ARD berichtet, müssen die Jobcenter nicht für die Anschaffung eines Tablets für die Kinder von einkommensschwachen Familien aufkommen, selbst wenn diese die Geräte für die Teilnahme am Online-Unterricht im Zuge von Schulschließungen durch die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus benötigen.

iPad zur Unterstützung des Unterrichts

In dem konkreten Fall ging es um den Versuch einer Familie, die zum Zeitpunkt des Kaufs eines iPads Hartz-IV bezog, ein iPad für ihre Tochter durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. Die Schule des Mädchens hatte zuvor entschieden, ab der zweiten Hälfte des Schuljahres auch iPads im Unterricht zu nutzen. Die Kosten dafür sollten die Familien aufbringen.

Die Familie wollte sich nach dem Kauf eines iPads für rund 460 Euro die Kosten durch die Behörde erstatten lassen. Sie argumentierte unter anderem damit, dass die Schülerin von der Klasse ausgegrenzt werde, wenn sie ihre Hausaufgaben weiterhin nur in Papierform erhalte. Die Eltern sollen dem Besuch einer "iPad-Klasse" durch ihre Tochter außerdem nur deshalb zugestimmt haben, weil sie davon ausgingen, dass das Geld für das Tablet durch das Jobcenter zurückerstattet werden würde.

Kritiker gehen davon aus, dass Schüler aus weniger gut verdienenden Familien durch den Trend zum Online-Unterricht benachteiligt werden könnten, wenn Schulen sich für die Abwicklung des Betriebs mit Hilfe von Tablets entscheiden, um so die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus abzuschwächen. Es dürfe kein Privileg von besserverdienenden Familien sein, dass ihre Kinder von der Verwendung digitaler Lehrmittel profitieren können.

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Quelle; winfuture
 
Lösung
Landessozialgericht: Jobcenter muss Rechner und Zubehör für Schülerin zahlen

Nicht jede Familie kann sich die Hardware für Online-Unterricht in Pandemiezeiten leisten. Das Landessozialgericht Thüringen nimmt das Jobcenter in die Pflicht.

Das Landessozialgericht Thüringen hat das Jobcenter verpflichtet, für eine Achtklässlerin, deren Familie Hartz IV empfängt, die Anschaffung eines internetfähigen PCs mit Zubehör zu übernehmen. Die Ausstattung, die der Schülerin Teilnahme am coronabedingten Onlineunterricht ermöglichen soll, umfasse dabei neben dem Rechner auch Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker sowie drei Druckerpatronen. Die Kosten dürften bei maximal 500 Euro liegen, legten die Richter fest. Sie stellten einen nach...
Das sag mal den Bildungsministern! Bei uns werden die bedürftigen Schüler auf Antrag leihweise mit iPads versorgt, wenn sie denn überhaupt irgendwas an Computertechnik fürs „Home-Schooling“ bekommen haben. Vergangene Woche hat meine Frau gerade erst wieder für 9 Schüler ihrer Klasse entsprechende Anträge stellen können. Aber schon zum ersten „Lockdown“ hat nur ein einziger Schüler der gesamten Schule ein iPad zugeteilt bekommen.
 
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Ist nur blöd wenn die Schule das so vorgibt.
Ich habe einige Arbeitskollegen, die Ihren Sprößlingen jetzt auch die Apfeldinger kaufen mussten, weil von der Schule vorgegeben das es ein Apfeltablet sein muss. Andriod Tablet ging nicht,
 
Den Schulen oder besser den Schulleitern und Lehrern wird wohl (teilweise?) von den Kultusministerien und der damit verbundenen IT-Abteilung wahrscheinlich die Verwendung von iPads vorgeschrieben, weil es nur dafür entsprechend „sichere“ Anwendungen gibt. Gilt für die Grundschule, wo meine Frau Lehrerin ist, so (noch) nicht, weil es in Berlin für die Grundschulen noch gar keine entsprechenden Anweisungen gibt, wie „Home-Schooling“ durchgeführt werden soll(te). Ist auch so ein Trauerspiel, die Schulen da vollkommen allein stehen zu lassen.
 
Ach nee, schon vor der „Corona-Krise“ in einer Krise steckende Unternehmen erhalten Milliarden an „Corona-Hilfen“, aber die ärmsten der Armen sollen doch bitte selber für sich und ihre Kinder sorgen, insbesondere dass ihre schulpflichtigen Kinder auch am digitalisierten Unterricht teilnehmen können. Nein, dafür wurde ja vom Bund den Ländern Geld gegeben, nur die Verteilung oder besser die Verwendung klappt nicht oder ist fragwürdig.
 
Komisch ... und das macht mich etwas nachdenklich das ich hier mit @DVB-T2 HD übereinstimme.

Die Kinder können am allerwenigsten dafür und sollen deshalb bestraft werden - gehts noch ?
Was ist mir der Chancengleichheit - das keiner gleich welcher Rasse ............... oder Herkunft ........ benachteiligt werden darf ...

Diese entsprechenden Lernapps gibt es leider nur für das IPad und da wird min. ein IPad-4 verlangt.
Deshalb ist es auch nicht möglich ein billiges Huawei oder sonst was zu kaufen.
So nun schaue Mal in die Tabelle für was der Harz IV Satz vorgesehen ist.
Bei dem was das Amt sagt das er monatlich ansparen könnte dauert das 10 Monate bis im Schnitt 100,- € da sind und Kredit bekommt er keinen.
Das Kind braucht aber ab sofort ein Gerät.

Ich könnte mir aber vorstellen das die Schule Leihgeräte hat die man gegen eine Kaution bekommen kann.

Leider kann ich mich auch in die Lage des Amtes versetzen , die denken sich hier wenn die paar Monate vorbei sind wer nutzt das Ding dann ?
Hier könnte man sich auf einen Deal einlassen - Das Amt stellt das IPad und bekommt es auch wieder zurück.
So kann auch das nächste Kind mit dem Gerät arbeiten.

Bei Rückgabe wird das Gerät geprüft und bei übermäßig starken Gebrauchs-spuren werden die Eltern zur Kasse gebeten.
 
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Damit bedürftige Schulkinder ein für den digitalen Unterricht geeignetes Gerät kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen kann, hat ja der Bund entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt und entsprechende Anträge können die Schulen auch stellen. Nur bekommt entweder nicht jeder bedürftige Schüler was oder die Mittel dafür sind nicht ausreichend bzw. werden anderweitig „verplempert“. Zumindest in Berlin fängt die „Bedürftigkeit“ schon sehr viel eher als erst bei HarzIV-Beziehern an. Wahrscheinlich, weil es ja auch eine allgemeine Schulbuchfreiheit in Berlin gibt, also die Schulen verpflichtet sind, jedem Schüler die Lehrmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören dann natürlich auch die Mittel für den digitalen Unterricht, werden eben nur nicht jedem zur Verfügung gestellt (warum auch immer), auch nichtmal den wirklich Bedürftigen, was sehr bedauerlich ist.
 
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