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Urteil: Jobcenter müssen Schülern nicht den Kauf eines iPads finanzieren

Ein Gericht aus Niedersachsen hat entschieden, dass der Kauf eines iPads nicht von den Jobcentern bezahlt werden muss. Eine Familie hatte versucht, eines der Apple-Tablets für ihre Tochter durch das Amt finanzieren zu lassen und mit einer Ausgrenzung des Mädchens argumentiert.

Wie unter anderem die ARD berichtet, müssen die Jobcenter nicht für die Anschaffung eines Tablets für die Kinder von einkommensschwachen Familien aufkommen, selbst wenn diese die Geräte für die Teilnahme am Online-Unterricht im Zuge von Schulschließungen durch die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus benötigen.

iPad zur Unterstützung des Unterrichts

In dem konkreten Fall ging es um den Versuch einer Familie, die zum Zeitpunkt des Kaufs eines iPads Hartz-IV bezog, ein iPad für ihre Tochter durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. Die Schule des Mädchens hatte zuvor entschieden, ab der zweiten Hälfte des Schuljahres auch iPads im Unterricht zu nutzen. Die Kosten dafür sollten die Familien aufbringen.

Die Familie wollte sich nach dem Kauf eines iPads für rund 460 Euro die Kosten durch die Behörde erstatten lassen. Sie argumentierte unter anderem damit, dass die Schülerin von der Klasse ausgegrenzt werde, wenn sie ihre Hausaufgaben weiterhin nur in Papierform erhalte. Die Eltern sollen dem Besuch einer "iPad-Klasse" durch ihre Tochter außerdem nur deshalb zugestimmt haben, weil sie davon ausgingen, dass das Geld für das Tablet durch das Jobcenter zurückerstattet werden würde.

Kritiker gehen davon aus, dass Schüler aus weniger gut verdienenden Familien durch den Trend zum Online-Unterricht benachteiligt werden könnten, wenn Schulen sich für die Abwicklung des Betriebs mit Hilfe von Tablets entscheiden, um so die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus abzuschwächen. Es dürfe kein Privileg von besserverdienenden Familien sein, dass ihre Kinder von der Verwendung digitaler Lehrmittel profitieren können.

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Quelle; winfuture
 
Lösung
Landessozialgericht: Jobcenter muss Rechner und Zubehör für Schülerin zahlen

Nicht jede Familie kann sich die Hardware für Online-Unterricht in Pandemiezeiten leisten. Das Landessozialgericht Thüringen nimmt das Jobcenter in die Pflicht.

Das Landessozialgericht Thüringen hat das Jobcenter verpflichtet, für eine Achtklässlerin, deren Familie Hartz IV empfängt, die Anschaffung eines internetfähigen PCs mit Zubehör zu übernehmen. Die Ausstattung, die der Schülerin Teilnahme am coronabedingten Onlineunterricht ermöglichen soll, umfasse dabei neben dem Rechner auch Bildschirm, Tastatur, Maus, Drucker sowie drei Druckerpatronen. Die Kosten dürften bei maximal 500 Euro liegen, legten die Richter fest. Sie stellten einen nach...
Der Sohn von unseren Bekannten aus Wüstenrot (kleines Kaff) hat von der Realschule auch ein IPad bekommen. Es konnte entschieden werden ob das Gerät für 15.- monatlich 3 Jahre lang bezahlt wird und dann ihnen gehört oder es kostenfrei genutzt wird und nach den 3 Jahren der Schule zurück gegeben wird. Es ist von der Software gesperrt, sodass keine Spiele oder Apps installiert werden können. Wenn du das mit 15.- monatlich gewählt hast, wird das ipad nach den 3 Jahren entsperrt und gehört dir.
 
@Osprey
so haben es auch meine beide kinder die schit Ipads bekommen , ich hab jeden monat dafür bezahlt bis sie mit der schulle fertig waren , dann für ein kleines restzahlung wurde es auf werkseinstelungen zurück gesetzt , und mit orginal verpakung abgekauft , so verstehe ich es noch und bin dafür das jede schulle sowas macht , aber das da Jobcenter jemandem was zahlen soll , hab ich echt kein vertendnis
 
Wenn dein arbeitgeber was von dir will, muss er material zu verfügung stellen.

Leihgeräte :laptop zu desinfizieren, geht das?

Das gleiche gilt für inet zu hause, wenn ich das beruflich nutzen soll, muss er die kosten übernemen, oder was zu verfügung stellen.

Für die geile ideen habe ich nicht für die.

Cau Adas
 
Schule 2.0 in Deutschland ? gibt es nicht
Wenn man es wollte ,würden die Kultusministerien für digitale Lernmittel Leasingverträge mit den Herstellern machen und die Schüler erhalten die dann Leihweise und wenn es erforderlich ist kann man auch defekte Geräte problemlos wieder tauschen und auf die nächste Generation der Lernmittel umschwenken.
Das ist in D aber Wunschdenken .
mfg psychotie
 
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Der Sohn einer Bekannten war auch auf einer "Förderschule". Hat diese mit Stand 8 Klasse beendet.
Nach realtiv kurzer Suche eine Ausbildungstelle als Beton- und Stahlbetonbauer angefangen. Neben dieser Ausbildung nach Feierabend und Samstags seine Mittlere Reife nachgeholt und bestanden.

Im Mai war er mit der Ausbildung fertig und noch eine Zusatzausbildung drangehangen.

Auch das können Kinder mit entsprechender Förderung schaffen ... in diesem Fall der Ausbildungsbetrieb.
 
Ich würde meinem Sohn nie ein Ipad kaufen, selbst wenn sich die Schule auf den Kopf stellt. Die ganze Unterrichtssoftware läuft sowieso im Browser, also ist die Blattform egal. Ein Billigtablett aus der Bucht oder von den Amazonen tut es da auch. Außerdem gibt es heute in fast jedem Haushalt einen PC oder ein Notebook. Wenn die Hartzer einfach mal weniger rauchen oder saufen, könne die sich ein günstiges Gerät auch so leisten, ohne uns dauernd auf der Tasche zu liegen.
 
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So ist es, leider. Meine Frau muss für ihre Lehrertätigkeit an der Grundschule seit eh und je private Computer und Drucker inklusive Verbrauchsmaterial nutzen. Angefangen hat sie mal Anfang der 90er Zeugnisse mit einem damals modernen 386er PC na einem damals modernen Nadeldrucker Zeugnisse für die Schüler mit MS-Works zu erstellen und auf die Zeugnisformulare auszudrucken. :) :D:ROFLMAO:

Später dann mit S/W-Laserdrucker, noch später mit einem Notebook statt PC und jetzt ist es schon ihr drittes Notebook und längst ein Farb-Tintenstrahldrucker (erst der zweite, weil die Brother länger durchhalten als Notebooks). Die Grundschule-Zeugnisse sind mittlerweile 6-seitig PDF-Formularvorlagen, die lieblos von zentraler Stelle erzeugt wurden und vorgegeben zu verwenden sind, und bedruckbare Formulare gibt es wohl gar nicht mehr. Aber freundlicherweise wenigstens das genau abgezählte Papier zum Drucken der Zeugnisse auf Kosten der Schule. Verdrucken darf man sich da nicht und Tintenpatronen muss man weiterhin selber bezahlen. Sonstige schulische Sachen, die mit dem Notebook erzeugt werden und gedruckt werden, bezahlt auch niemand außer uns selber.
 
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Wenn du das programmieren der Software übernimmst oder die Kosten dafür sollte es kein Problem sein ein Billigtablet zu nutzen.
Und wenn du denkst es spielt sich alles nur im Browser ab dann bist du aber extrem mangelhaft informiert.

Ich kann mir auch ganz gut vorstellen das du auch den Windows Editor mit Office vergleichst und denkst man könnte mit allen das selbe machen.
 
Auch MS Office gibt es komplett browserbasiert und läuft prima auf einem 90€ Tablett. incl. MS Teams. Was braucht man mehr? Und die Beschaffung bzw der Zugang, also die Lizenzen, sind Sache der Schule bzw des Kultusministeriums. Hier NDS funktioniert das Prima.
 
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