"Vielen Dank für die Anmeldung bei CloudCover SRL zu 6,99 Euro pro Woche im Abonnement." Wer eine solche SMS ungefragt liest, ist im ersten Moment schockiert, denn meist ist man sich gar nicht bewusst, ein Abo abgeschlossen zu haben. Diese Abzocke ist bekannt und wird Kunden über die Handyrechnung in Zahlung gestellt. inside-handy.de erklärt wer dahinter steckt, wer daran verdient und was man dagegen tun kann. Eine Drittanbietersperre kann helfen.
Jeder, der ungefragt eine SMS mit einem solchen Inhalt bekommt, ist verärgert und wundert sich. Schließlich habe man doch nirgendwo im Internet - egal ob auf dem Handy, Tablet oder Computer - auf "Abonnieren" oder "Zahlungspflichtig bestellen" geklickt. Es sind sogenannte Drittanbieter, die mithilfe von Pop-Ups und Java-Scripten Handy-Nutzern, während diese unbeirrt über ihr Telefon im Netz surfen, per SMS ein Abo unterjubeln und die ersten 6,99 Euro direkt über die Mobilfunkrechnung oder das Prepaid-Konto abbuchen. Doch wer steckt dahinter und wie kommt es, dass Drittanbieter einfach so nach dem Versand einer kleinen SMS Geld über den eigenen Mobilfunkanbieter verlangen können und dieser es einfach vom Konto seines Kunden einzieht?
Es sind Firmen wie zum Beispiel CloudCover Mobile, BA Bound oder die Net Mobile AG mit Sitz in Rumänien, dem US-Bundesstaat Kalifornien oder sogar in Deutschland, die den Weg als Drittanbieter nutzen, um Mobilfunkkunden ein Abo anzudrehen und sich das Geld über den Netzbetreiber wie Vodafone, Telefónica Deutschland oder Deutsche Telekom vom angeblichen Abonnenten holen. Der Inhalt des Premiumdienstes ist meist irrelevant, wobei es sich häufig um sogenannte irgendwo im Internet abgeschlossene Entertainment-Pakete handelt, die mit dem Handy-Vertrag genutzt werden sollen.
Quelle; inside handy
Jeder, der ungefragt eine SMS mit einem solchen Inhalt bekommt, ist verärgert und wundert sich. Schließlich habe man doch nirgendwo im Internet - egal ob auf dem Handy, Tablet oder Computer - auf "Abonnieren" oder "Zahlungspflichtig bestellen" geklickt. Es sind sogenannte Drittanbieter, die mithilfe von Pop-Ups und Java-Scripten Handy-Nutzern, während diese unbeirrt über ihr Telefon im Netz surfen, per SMS ein Abo unterjubeln und die ersten 6,99 Euro direkt über die Mobilfunkrechnung oder das Prepaid-Konto abbuchen. Doch wer steckt dahinter und wie kommt es, dass Drittanbieter einfach so nach dem Versand einer kleinen SMS Geld über den eigenen Mobilfunkanbieter verlangen können und dieser es einfach vom Konto seines Kunden einzieht?
Es sind Firmen wie zum Beispiel CloudCover Mobile, BA Bound oder die Net Mobile AG mit Sitz in Rumänien, dem US-Bundesstaat Kalifornien oder sogar in Deutschland, die den Weg als Drittanbieter nutzen, um Mobilfunkkunden ein Abo anzudrehen und sich das Geld über den Netzbetreiber wie Vodafone, Telefónica Deutschland oder Deutsche Telekom vom angeblichen Abonnenten holen. Der Inhalt des Premiumdienstes ist meist irrelevant, wobei es sich häufig um sogenannte irgendwo im Internet abgeschlossene Entertainment-Pakete handelt, die mit dem Handy-Vertrag genutzt werden sollen.
Die Tricks der Abo-Abzocker
Das Vorgehen ist immer das Gleiche: Die Drittanbieter stellen dem Nutzer ein nicht abgeschlossenes Abo in Rechnung und informieren ihn per SMS auf das Handy. Zeitgleich bekommt man eine SMS von seinem Mobilfunkbetreiber, der das Abo noch einmal bestätigt. Die Kurzmitteilung des Drittanbieters enthält meist eine Telefonnummer oder Hotline und einen Link zu einer Seite im Internet, auf der man mehr Infos findet. Sowohl per Hotline als auch über den Klick auf die URL lässt sich das Abo direkt über das Handy relativ einfach wieder kündigen.
Viele Nutzer werden froh sein, das Abo schnell wieder vom Bein zu haben und sehen die 6,99 Euro als eine Art Lehrgeld oder einen vernachlässigbaren Betrag an. Denn hätte man das Abo nicht kündigen können, hätten Kosten in Höhe von über 360 Euro pro Jahr entstehen können. Ein solches Rechenbeispiel mag in den Köpfen der Nutzer von der im Vergleich geringen Einmalzahlung von 6,99 Euro dazu führen, dass man auf weitere Schritte, um sein Geld zurückzubekommen, verzichtet. Schnell bezahlen, Kündigung der Abofalle wirksam werden lassen und das war's dann. Der Plan des Drittanbieters mit dem massenhaften Versand der Abos über SMS geht dann sehr häufig auf.
Der Trick der Drittanbieter, um an das Geld der Nutzer zu kommen, ist simpel: Sie stellen den Betrag dem Mobilfunkbetreiber in Rechnung. Dieser treibt das Geld beim Kunden ein. Allerdings läuft der Prozess meist über einen weiteren Anbieter, der als Vermittler zwischen den beiden Parteien hängt. Oft handelt es sich dabei um das Unternehmen Dimoco Germany GmbH, das seinen deutschen Sitz in Düsseldorf hat - in der gleichen Straße wie die Net Mobile AG. Die Firma nennt sich selbst "Anbieter einer technischen Infrastruktur zur Abrechnung von digitalem Content über die Mobilfunkrechnung". Wie viel jede der drei Parteien an so einem Abo verdient, ist nicht klar. Schätzungen zufolge sollen Mobilfunkanbieter zwischen 30 und 50 Prozent des Betrages, der durch die Abos auf dem Handy generiert wird, für sich beanspruchen, was erklären würde, warum man solche Drittanbieter gewähren lässt. Frei nach dem Motto: Schnell kündigen können die Nutzer ja immer noch, und wenn sie einmal bezahlen ist der Schaden ja ohnehin nicht so groß.
Abo-Falle: Gebühren ohne Gegenleistung
In vielen Fällen werden Drittanbieter immer dreister. Die Abos, in deren Falle die Verbraucher durch die Nutzung ihres Handys geraten, bieten oftmals noch nicht einmal eine Gegenleistung für die Gebühr, die zu zahlen ist. Ein gutes Beispiel ist der Download von Smileys für verschiedene Online-Messenger-Dienste, unter anderem WhatsApp: Drittanbieter haben hier vermeintlich animierte Smileys angeboten, die mit den Dienst auf dem Handy jedoch nicht kompatibel waren. Der Verbraucher soll zahlen, ohne jemals einen animierten Smiley versenden zu können. Einen solchen Dienst schnell zu kündigen und gegebenenfalls sogar Geld umgehend zurückzuverlangen ist umso wichtiger.
Netzbetreiber haben nach eigenen Angaben kaum Kontrolle über Drittanbieter
inside-handy.de hat bei Telefónica, Telekom und Vodafone nachgefragt, wie die Beziehung zwischen den Netzbetreibern und Drittanbietern ist. Vodafone erklärt, dass man die Art des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung sowie Kurzwahlnummern Partnerunternehmen zur Verfügung stelle. "In der Regel sind die technischen Partnerunternehmen in einem B2B-Geschäftsmodell tätig. Das bedeutet, sie stellen die Kurzwahlen weiteren Inhalteanbietern oder Medienunternehmen zur Verfügung", so ein Vodafone-Sprecher. Man gibt also indirekt zu, dass man keine vollkommene Kontrolle über Drittanbieter, die Abos für noch oft unklare Dienste auf dem Handy abrechnen, habe.
Telefónica (O2 und E-Plus) lässt eigenen Angaben zufolge nur Services mit Gegenbestätigung, dem sogenannten Handshake-Verfahren, in ihrem Netz zu. "Wir verpflichten Drittanbieter ein von uns hierfür speziell entwickeltes Verfahren zu nutzen, sodass die Transparenz für den Kunden sichergestellt ist", sagte ein Telefónica-Sprecher gegenüber der Redaktion. Der Nutzer müsse so noch einmal ausdrücklich - beispielsweise per SMS - bestätigen, ob er einen Service auf dem Handy in Anspruch nehmen oder doch lieber wieder kündigen wolle. Weiter heißt es seitens Telefónica / O2: "Darüber hinaus führen wir regelmäßige Stichproben durch, um den ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Diensten sicher zu stellen. Ist ein Dienst nicht mit unseren Leitlinien konform, behalten wir uns vor, diesen vom Netz zu nehmen." In diversen Foren stößt man schnell auf Nutzer, die keine Bestätigungs-SMS über ihr Handy versenden mussten, um ein Abo abzuschließen. Offenbar können also auch hier Drittanbieter ein solches Verfahren für ihre Abos umgehen.
Beim Verbraucherschutzverein Antispam e.V. sieht man den Umstand, es fehle an Kontrollmöglichkeiten, allerdings ein wenig anders. Der 2. Vorsitzende Andreas Klisch sagte gegenüber inside-handy.de, dass die Mobilfunk-Netzbetreiber sogenannte Fakturierungsverträge mit den abzockenden Verbindungsnetzbetreibern schließen, obwohl dies gar nicht notwendig sei. "Der Abschluss dieser Verträge erfolgt vielmehr rein aus Profitzwecken, weil die Provider hierfür eine Gebühr einbehalten", so Klisch.
Weiter führt der Verbraucherschützer aus, dass die Berechnung nicht TK-gestützter Leistungen über die Telefonrechnung vertragswidrig sei und eigentlich von den gängigen Mobilfunkverträgen nicht abgedeckt werde. Bei Abonnementgebühren oder Kosten für Premium-SMS handele es sich vielmehr "um einen eklatanten Vestoß gegen das Umgehungsverbot aus § 66m TKG." Die Abrechnung von Diensten der Abo-Abzocker ist nach Ansicht von Klisch "völlig vertragsfremd", da es sich nicht um klassische Telekommunikationsleistungen handele. Bezahlen sollte diese Dienste also niemand.
Abo-Fallen als Einnahmequelle: Mobilfunkanbieter verdienen mit
Dass Kunden von ihrem Mobilfunkanbieter über Drittanbieter und dessen Abos nicht informiert werden, ist kein Geheimnis. Das Drittanbietersperren existieren, wissen viele Kunden nicht und ziehen die Sperre erst in Betracht, wenn sie schon in eine Abofalle getappt sind. Ein Grund für diese mangelhafte Informationspolitik in Bezug auf eine Drittanbietersperre ist wohl auch der, dass Mobilfunkanbieter an den Abos der Drittanbieter mitverdienen. Das bedeutet, dass Mobilfunkanbieter die Dienste dem Drittanbieter oftmals abkaufen und das Abo dann zu einem deutlich höheren Preis ihren Kunden in Rechnung stellen. Letztlich verdienen Drittanbieter und Mobilfunkanbieter meist zu gleichen Teilen an den Abos, die die Kunden unfreiwillig abschließen und zum Teil nicht wieder kündigen. Da macht es unter Umständen wenig Sinn, auf die Vorteile einer Drittanbietersperre aufmerksam zu machen.
Datenschutz: Button-Gesetz wird umgangen
Ein Sprecher der Telekom weist darauf hin, dass man es nicht dulde, wenn Kunden durch Drittanbieter im Internet über eine Abofalle abgezockt werden. "Diensteanbieter, die ihre Leistungen über unsere Mobilfunkrechnung abrechnen wollen, haben wir dazu verpflichtet, ihre Preise für Kunden transparent nach den Maßgaben des Gesetzgebers (§312 BGB – Button Law) darzustellen."
Das seit 2012 bestehende Gesetz besagt, dass man entstehende Kosten deutlich kenntlich machen muss. Ein Bestellknopf mit der Aufschrift "Bestätigen" oder "Los" reicht dabei inzwischen nicht mehr aus. Auch das Wort "Kaufen" auf dem Bestell-Button online im Internet reicht laut einem Urteil des Amtsgerichtes Köln nicht mehr aus. "Kaufen" sei dem Urteil aus dem vergangenen Jahr nicht immer mit einer Zahlungspflicht verbunden, wie zum Beispiel beim "Kauf auf Probe" deutlich werde. Fehlt ein solcher Button im Bestellvorgang gänzlich, kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. So verhält es sich auch bei den Drittanbietern und ihren Abos, die bei ihrer Abo-Abzocke keinen Bestätigungs-Button eingebaut haben und Geld einziehen, das ihnen eigentlich gar nicht gehört.
"Sollten sich Diensteanbieter nicht an diese Vorgaben halten, gehen wir dagegen vor", so der Telekom-Sprecher weiter. Die Anbieter CloudCover und BA Bound seien bei der Telekom Deutschland ordnungsgemäß angemeldet. Die Angebote beider Anbieter lägen im Bereich der Erwachsenenunterhaltung. "Der Anbieter CloudCover hat unseren internen Freigabeprozess noch nicht abgeschlossen. Contentbezug oder ein ABO-Abschluss sind daher bei diesem Anbieter für Telekom-Kunden nicht möglich", erklärt der Telekom-Sprecher.
Speziell bei Erotik-Abos habe man den Bestellprozess geändert: Diese können eigenen Aussagen zufolge nur noch über ein Telekom-Infrastrukturelement realisiert werden. Der Kunde werde auf die hauseigene Infrastruktur umgeleitet und muss dort die Buchung eines Abos mit den Button "Zahlungspflichtig bestellen" bestätigen. Nur dann sei die Abrechnung der Abos über die Handyrechnung der Telekom möglich. Ein versehentliches Bestellen eines Abos, etwa durch Klicken eines Werbebanners im Internet, soll dadurch verhindert werden.
Drittanbieter schweigen
Die Redaktion hat auch Drittanbieter wie CloudCover Mobile oder die Net Mobile AG um eine Stellungnahme gebeten - ohne Erfolg. Fragen bezüglich einer Abo-Bestätigung per Button oder SMS oder weshalb man den Drittanbieter-Status ausnutze und Kunden abzocke, bleiben unbeantwortet. Auch Erklärungen dazu, wie man unrechtmäßig oder irrtümlich eingezogenes Geld zurückfordern kann oder an wen genau man eine sofortige Kündigung der Abofalle aussprechen kann, wurden nicht beantwortet.
Was tun?
Doch was ist, wenn man nun versehentlich in diese Abo-Falle getappt ist? Wenn die SMS des Drittanbieters keine weiteren Angaben enthält, lassen sich die Kontaktdaten beim Mobilfunkanbieter erfragen. Im Normalfall sind diese auch auf der Rechnung des Anbieters zu sehen. "Die Daten der Anbieter sind auf der Mobilfunkrechnung aufgeführt", teilte ein Telekom-Sprecher auf Nachfrage mit. Telefónica, Muttergesellschaft von Marken wie O2 oder Base, unterstütze Kunden im individuellen Fall auch über die Hotline. Anderenfalls muss dieser die Daten auf Nachfrage herausgeben. Adressen und Telefonnummern diverser Drittanbieter, die für das Kündigen von einem Vertrag von Relevanz sein können, hat die Redaktion weiter unten aufgelistet.
Wenn Abos über den Abrechnungs-Anbieter Dimoco laufen, lassen diese sich auf der Internetseite des Anbieters einsehen und kündigen. In anderen Fällen sollte man sich per E-Mail über das Internet an den Drittanbieter wenden und das Abo schriftlich kündigen. Verbraucherschützer und Fach-Anwälte sind zum Teil aber auch der Meinung, dass in vielen Fällen kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist und deswegen gar nicht erst mit den Abzockern verhandelt werden sollte, um Geld zurückzuverlangen. Andreas Kalisch vom Antispam e.V. geht noch weiter, indem er sagt, die TK-Provider seien herausgabepflichtig aus widerrechtlichter Bereicherung.
Mit Verweis auf § 404 BGB handele es sich bei den Abzocker-Beträgen um abgetretene Leistungen. "Folglich ist der TK-Provider gegenüber dem Endkunden a) darlegungspflichtig hinsichtlich der Beweisantretung bezüglich des Zustandekommens eines angeblichen 'Abos' und b) ist der auch herausgabepflichtig aus § 812 BGB. Ausschließlicher Ansprechpartner für den Endkunden ist nicht der Drittanbieter, sondern der Provider." Einen entsprechenden Musterbrief findene Betroffene online und ohne langes Warten auf der Antispam-Homepage im Internet.
Bildquelle: inside-handy.de
Wap-Abo bei Dimoco auf der Website verwalten
Tipp 1: Abo-Falle kündigen und widerrufen
Hat man eine solche Abofalle auf seiner Handyrechnung entdeckt, so ist schnelles Handeln in Bezug auf eine Kündigung gefragt. Es ist nicht von Belang, ob der Kunde die Rechnung in Briefform oder nur online über das Internet, also per Mail oder über die Servicewelt des Mobilfunkanbieters, erhält. Der Kunde sollte direkt mit dem Drittanbieter in Kontakt treten und die Rechnung widerrufen beziehungsweise das Abo kündigen. Nach Eingang der Handyrechnung hat der Verbraucher in der Regel zwei Wochen Zeit, um einen Widerruf einzulegen – da im Vorhinein zumeist aber keine Information zum Widerrufsrecht seitens des Drittanbieters an den Kunden weitergeleitet werden, entpuppt sich dies hier als Vorteil, da dem Kunden nun eine längere Widerrufsfrist zugute kommt.
Beim Mobilfunkanbieter lässt sich die Handyrechnung bis zu acht Wochen nach der Rechnungszustellung beanstanden. Beim zuständigen Mobilfunkanbieter sollte der Widerspruch gegen diesen Posten schriftlich einlegt werden (Musterbrief der Verbraucherzentrale). Zwar kann die Anfechtung und das Aussprechen einer unmittelbaren Kündigung auch über das Internet erfolgen; wird die Beanstandung allerdings per Post mit Rückschein versendet, kann der Verbraucher sicher sein, dass der Brief beim Empfänger eingegangen ist. Ohne Rückschein kann es des Öfteren passieren, dass der Widerruf seitens des Mobilfunkanbieters nicht weiter beachtet wird und somit in "Vergessenheit" gerät. Wenn der Kunde sich entscheidet, die Beanstandung über das Internet zu versenden, sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Mail tatsächlich empfangen wurde. Zum Beispiel durch eine Lesebestätigung. Ob eine einfache Lesebestätigung allerdings juristisch ausreicht, zu Unrecht erstellte Abos zu kündigen, ist fraglich.
Im Fall, dass der Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone oder O2 lediglich mit einem Standardschreiben auf den Widerruf reagiert, in dem der Kunde dann beispielsweise an eine weitere Person verwiesen wird oder die Abofalle beziehungsweise die Abbuchung dessen als rechtmäßig eingestuft wird, sollten seitens des Verbrauchers weitere Schritte eingeleitet werden. Hartnäckigkeit zahlt sich bei jedem zu Unrecht abgeschlossenen Vertrag bei dem zuweilen viel Geld einkassiert wurde aus; im Zweifel bietet auch die Verbraucherzentrale Hilfestellungen, um ohne Fehler zu kündigen.
Tipp 2: Wie bekomme ich mein Geld zurück?
An wen soll man sich aber wenden, wenn man das Abo gekündigt hat und sein Geld für die erste Abbuchung von einem unrechtmäßig abgeschlossenen Vertrag zurückfordern möchte? An den Netzbetreiber beziehungsweise seinen Mobilfunkanbieter, der sich das Geld über die Handyrechnung holt? An den Drittanbieter, der oftmals irgendwo im Ausland sitzt oder doch die Vermittlungsfirma, die zwischen Netzbetreibern und Drittanbietern sitzt und für die Transaktionen zuständig ist? Eines ist klar: Lange warten sollte niemand, Geld zurückzufordern.
Zunächst einmal sollte man sowohl seinen Mobilfunkanbieter als auch den Drittanbieter schriftlich kontaktieren und sein Geld für die zu Unrecht in Rechnung gestellten Abos zurückverlangen. Häufig lenkt der Mobilfunkanbieter ein und erstattet das Geld - "aus Kulanz", wie es oft heißt. Wenn man erst auf der Rechnung sieht, dass man unter dem Punkt "Leistungen anderer Anbieter" eine Position wie ein laufendes Abo hat und mit diesem nicht einverstanden ist, sollte man die Abbuchung bei der Bank rückgängig machen und den Anbieter informieren, dass man den Rechnungsbetrag um den strittigen Teil kürzt. Danach sollte man umgehend den unbeanstandeten Teilbetrag überweisen. Lässt man Letzteres unbeachtet, droht eine Sperre der SIM-Karte, wie ein Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber inside-handy.de erklärte. Dabei ist dieser Schritt seitens der Mobilfunkanbieter nicht rechtmäßig. Das Telekommunikationsgesetz (§ 45k TKG) sieht vor, dass der Anbieter eine Sperre wegen Zahlungsverzugs erst durchführen darf, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter das Sperren mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht hat. Dabei zählen Forderungen Dritter, wie in diesem Fall der Abo-Abzocker, nicht in diesen Mindestbetrag, womit eine SIM-Karten-Sperre aufgrund ausbleibender Zahlung unzulässig ist.
Tipp 3: Abo-Fallen in Zukunft vermeiden
Egal ob auf dem Computer, Laptop, Smartphone oder Tablet – wer online im Internet unterwegs ist, sollte immer aufmerksam sein. Um Abofallen per SMS in Zukunft vermeiden zu können, sollten Verbraucher trotz aller Mühe immer das Kleingedruckte sowie auch die AGB im Auge behalten. Gelangt man auf entsprechende Seiten im Internet, die an Drittanbieter weiterleiten, genügt der Klick auf "Ok" oder "Weiter", um erneut in eine Abofalle im Internet zu geraten. Dann ist es abermals notwendig, das Abo oder den entsprechenden Vertrag zu kündigen, um kein Geld zum Fenster herauszuwerfen.
Sperre gegen Drittanbieter: Vor- und Nachteile
Ist man einmal in die Abo-Falle getappt und möchte das in Zukunft verhindern, lässt sich beim Provider eine Drittanbietersperre einrichten. Das funktioniert per Anruf bei der jeweiligen Kunden-Hotline und ist kostenlos. Die Redaktion hat bei den Anbietern nachgefragt, warum die Drittanbietersperre nicht von vorneherein aktiviert ist und vom Kunden bei Bedarf deaktiviert werden kann, was die Verbraucherzentrale begrüßen würde. Telefónica sagt dazu: "Es handelt sich hierbei um eine bestimmte Form des Bezahlens von Diensten, Services und Apps wie zum Beispiel auch Parken, Ticketing etc., die der Kunde so dann nicht mehr nutzen könnte." Auch die Telekom, die auch für ihre eigene Discount-Tochter Congstar steht, und Vodafone beziehungsweise deren Tochter Otelo sind der Meinung, dass man seinen Kunden mit einer automatischen Drittanbietersperre den Zugang zu "sinnvollen" Diensten, die zum Teil auch in Form eines Abos abgerechnet werden, nimmt.
Die Verbrauchzentrale Bundesverband schlägt als mögliche Lösung vor, dass ein Vertrag erst auf Grundlage einer vom Verbraucher selbst zurückgeschickten Bestätigungs-SMS in Kraft treten sollte, sodass der Provider vorher keine Abrechnung vornehmen dürfte. Außerdem gäbe es, so der Sprecher der Verbraucherzentrale, genügend Alternativen zu der Abrechnung über die Mobilfunkrechnung: "Es gibt andere Bezahlmöglichkeiten, zum Beispiel über Micropayment-Bezahldienste, bei denen der Kunde mehr Kontrolle über die Zahlungen hat als bei WAP-Billing."
Sobald Drittanbieter gesperrt sind, könnten sich aber auch Nachteile für den Verbraucher ergeben. Sofern seriöse Anbieter mit WAP-Billing arbeiten, können diese Dienste auf dem Handy meist nicht mehr in Anspruch genommen werden. Kunden, die beispielsweise ihr Ticket des öffentlichen Nahverkehrs über das mobile Internet kaufen und auf ihrem Smartphone speichern, können den Dienst nach dem Einrichten der Drittanbietersperre nicht mehr über ihren Vertrag nutzen.
Es zeigt sich also: Eine automatische Drittanbietersperre hätte Nachteile, wäre aber, um zu Unrecht per Abzocke eingezogenes Geld zu sichern, trotzdem von Vertrag zu Vertrag gegebenenfalls durchaus sinnvoll. Vor allem Kinder sollten vor fiesen Abofallen im Internet und auf ihrem für mobile Dienste freigeschalteten Telefon, die zum Beispiel auch hinter Apps für Spiele oder so genannten Premium SMS lauern können, geschützt werden. Denn Kinder bezahlen ihre Prepaid-Rechnung oft ohne genaueres Lesen des Einzelverbindungsnachweises und eine SMS ist schnell verschickt. Auch eine Recherche über Google zu weiteren Informationen der einzelnen Posten auf der Handyrechnung stoßen sie meist nicht an. Ist das Geld auf der Prepaid-Karte einmal weg, wird ein zusätzlicher Bertrag nachgebucht - bis wieder eine Falle in einer App oder online im mobilen Internet lauert.
Das Gerücht, dass durch eine Drittanbietersperre das mobile Bezahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht mehr möglich ist, enträftet Verbraucherschützter Klisch: "Die wichtigsten derzeit in Deutschland im Einsatz befindlichen Ticketing-Systeme rechnen nicht über die Provider ab." Bei der Verrechnung würden vielmehr externe Finanzdienstleister eingesetzt. Eine Mobilfunk-Verbindung werde allenfalls für die Identifikation des Kunden benötigt. "Beim gesamten Abrechnungsvorgang ist jedoch der Provider beziehungsweise die Mobilfunkrechnung völlig außen vor." Andere Systeme würden tatsächlich über die Mobilfunkrechnung abrechnen, aber alternativ nach einer Registrierug auch die Abrechnung über einen Finanzdienstleister ermöglichen. Eine Drittanbietersperre ist also von Vertrag zu Vertrag und von Nutzer zu Nutzer ein durchaus wirksames Instrument, um sich vor unrechtmäßig eingezogenem Geld zu schützen. Warten und Zögern kann sich vor allem mit Blick auf den eigenen Geldbeutel negativ auswirken.
Hilfe: Nützliche Links, Hotline Nummern und Kontaktadressen
CloudCover Mobile
Website: https://www.cloudcovermobile.com/terms-and-conditions.html
E-MailSupportrt@cloudcovermobile.com
Kostenlose Hotline: 0800-100 3805
BA Bound LLC (Gee-Max, Super Fast Mobile, MaxLure
Website: BA Bound LLC.
Adresse: 9665 Wilshire Boulevard, Beverly Hills, California 90212
Net Mobile AG
Website: https://www.net-mobile.com/de/kontakt/
Adresse: Fritz-Vomfelde-Straße 26-30, 40547 Düsseldorf
Hotline: 0211-970 20-0
Dimoco Germany GmbH
Website: https://www.dimoco.at/kontakt.html
Adresse: Fritz-Vomfelde-Straße 12, 40547 Düsseldorf
E-Mail: info@mobile-info.cc
Kostenlose Hotline: 0800-000 0557
Ausführlich hat sich auch Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin, der sich in seiner Kanzlei mit dem Schwerpunkt Verbraucherrecht befasst, mit dem Thema Abofallen auseinandergesetzt. Auf seiner Homepage sind nicht nur Tipps zum Umgang mit Abofallen im Internet und Tipps zur richtigen Kündigung einer Abofalle zu finden, sondern es gibt auch eine Liste an Firmen samt Hotline, die in der jüngsten Vergangenheit durch eine vermeintliche Vertragsfalle oder eine mögliche Abofalle in Erscheinung getreten sind. Dort finden sich unter anderem Namen wie Content 4U GmbH, Dailyflirts.de (webstate GmbH), Media Work GmbH, NetDebit GmbH oder Webbilling aus den Niederlanden oder Interdate S.A. aus Luxemburg. Weitere Firmen, die vermutlich unberechtigte Rechnungen verschicken, sind unter anderem die Habibi Media GmbH, die ODV Online Contet Ltd., die Frontline Digital GmbH und Eurowin Deutschland.
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Das Vorgehen ist immer das Gleiche: Die Drittanbieter stellen dem Nutzer ein nicht abgeschlossenes Abo in Rechnung und informieren ihn per SMS auf das Handy. Zeitgleich bekommt man eine SMS von seinem Mobilfunkbetreiber, der das Abo noch einmal bestätigt. Die Kurzmitteilung des Drittanbieters enthält meist eine Telefonnummer oder Hotline und einen Link zu einer Seite im Internet, auf der man mehr Infos findet. Sowohl per Hotline als auch über den Klick auf die URL lässt sich das Abo direkt über das Handy relativ einfach wieder kündigen.
Viele Nutzer werden froh sein, das Abo schnell wieder vom Bein zu haben und sehen die 6,99 Euro als eine Art Lehrgeld oder einen vernachlässigbaren Betrag an. Denn hätte man das Abo nicht kündigen können, hätten Kosten in Höhe von über 360 Euro pro Jahr entstehen können. Ein solches Rechenbeispiel mag in den Köpfen der Nutzer von der im Vergleich geringen Einmalzahlung von 6,99 Euro dazu führen, dass man auf weitere Schritte, um sein Geld zurückzubekommen, verzichtet. Schnell bezahlen, Kündigung der Abofalle wirksam werden lassen und das war's dann. Der Plan des Drittanbieters mit dem massenhaften Versand der Abos über SMS geht dann sehr häufig auf.
Der Trick der Drittanbieter, um an das Geld der Nutzer zu kommen, ist simpel: Sie stellen den Betrag dem Mobilfunkbetreiber in Rechnung. Dieser treibt das Geld beim Kunden ein. Allerdings läuft der Prozess meist über einen weiteren Anbieter, der als Vermittler zwischen den beiden Parteien hängt. Oft handelt es sich dabei um das Unternehmen Dimoco Germany GmbH, das seinen deutschen Sitz in Düsseldorf hat - in der gleichen Straße wie die Net Mobile AG. Die Firma nennt sich selbst "Anbieter einer technischen Infrastruktur zur Abrechnung von digitalem Content über die Mobilfunkrechnung". Wie viel jede der drei Parteien an so einem Abo verdient, ist nicht klar. Schätzungen zufolge sollen Mobilfunkanbieter zwischen 30 und 50 Prozent des Betrages, der durch die Abos auf dem Handy generiert wird, für sich beanspruchen, was erklären würde, warum man solche Drittanbieter gewähren lässt. Frei nach dem Motto: Schnell kündigen können die Nutzer ja immer noch, und wenn sie einmal bezahlen ist der Schaden ja ohnehin nicht so groß.
Abo-Falle: Gebühren ohne Gegenleistung
In vielen Fällen werden Drittanbieter immer dreister. Die Abos, in deren Falle die Verbraucher durch die Nutzung ihres Handys geraten, bieten oftmals noch nicht einmal eine Gegenleistung für die Gebühr, die zu zahlen ist. Ein gutes Beispiel ist der Download von Smileys für verschiedene Online-Messenger-Dienste, unter anderem WhatsApp: Drittanbieter haben hier vermeintlich animierte Smileys angeboten, die mit den Dienst auf dem Handy jedoch nicht kompatibel waren. Der Verbraucher soll zahlen, ohne jemals einen animierten Smiley versenden zu können. Einen solchen Dienst schnell zu kündigen und gegebenenfalls sogar Geld umgehend zurückzuverlangen ist umso wichtiger.
Netzbetreiber haben nach eigenen Angaben kaum Kontrolle über Drittanbieter
inside-handy.de hat bei Telefónica, Telekom und Vodafone nachgefragt, wie die Beziehung zwischen den Netzbetreibern und Drittanbietern ist. Vodafone erklärt, dass man die Art des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung sowie Kurzwahlnummern Partnerunternehmen zur Verfügung stelle. "In der Regel sind die technischen Partnerunternehmen in einem B2B-Geschäftsmodell tätig. Das bedeutet, sie stellen die Kurzwahlen weiteren Inhalteanbietern oder Medienunternehmen zur Verfügung", so ein Vodafone-Sprecher. Man gibt also indirekt zu, dass man keine vollkommene Kontrolle über Drittanbieter, die Abos für noch oft unklare Dienste auf dem Handy abrechnen, habe.
Telefónica (O2 und E-Plus) lässt eigenen Angaben zufolge nur Services mit Gegenbestätigung, dem sogenannten Handshake-Verfahren, in ihrem Netz zu. "Wir verpflichten Drittanbieter ein von uns hierfür speziell entwickeltes Verfahren zu nutzen, sodass die Transparenz für den Kunden sichergestellt ist", sagte ein Telefónica-Sprecher gegenüber der Redaktion. Der Nutzer müsse so noch einmal ausdrücklich - beispielsweise per SMS - bestätigen, ob er einen Service auf dem Handy in Anspruch nehmen oder doch lieber wieder kündigen wolle. Weiter heißt es seitens Telefónica / O2: "Darüber hinaus führen wir regelmäßige Stichproben durch, um den ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Diensten sicher zu stellen. Ist ein Dienst nicht mit unseren Leitlinien konform, behalten wir uns vor, diesen vom Netz zu nehmen." In diversen Foren stößt man schnell auf Nutzer, die keine Bestätigungs-SMS über ihr Handy versenden mussten, um ein Abo abzuschließen. Offenbar können also auch hier Drittanbieter ein solches Verfahren für ihre Abos umgehen.
Beim Verbraucherschutzverein Antispam e.V. sieht man den Umstand, es fehle an Kontrollmöglichkeiten, allerdings ein wenig anders. Der 2. Vorsitzende Andreas Klisch sagte gegenüber inside-handy.de, dass die Mobilfunk-Netzbetreiber sogenannte Fakturierungsverträge mit den abzockenden Verbindungsnetzbetreibern schließen, obwohl dies gar nicht notwendig sei. "Der Abschluss dieser Verträge erfolgt vielmehr rein aus Profitzwecken, weil die Provider hierfür eine Gebühr einbehalten", so Klisch.
Weiter führt der Verbraucherschützer aus, dass die Berechnung nicht TK-gestützter Leistungen über die Telefonrechnung vertragswidrig sei und eigentlich von den gängigen Mobilfunkverträgen nicht abgedeckt werde. Bei Abonnementgebühren oder Kosten für Premium-SMS handele es sich vielmehr "um einen eklatanten Vestoß gegen das Umgehungsverbot aus § 66m TKG." Die Abrechnung von Diensten der Abo-Abzocker ist nach Ansicht von Klisch "völlig vertragsfremd", da es sich nicht um klassische Telekommunikationsleistungen handele. Bezahlen sollte diese Dienste also niemand.
Abo-Fallen als Einnahmequelle: Mobilfunkanbieter verdienen mit
Dass Kunden von ihrem Mobilfunkanbieter über Drittanbieter und dessen Abos nicht informiert werden, ist kein Geheimnis. Das Drittanbietersperren existieren, wissen viele Kunden nicht und ziehen die Sperre erst in Betracht, wenn sie schon in eine Abofalle getappt sind. Ein Grund für diese mangelhafte Informationspolitik in Bezug auf eine Drittanbietersperre ist wohl auch der, dass Mobilfunkanbieter an den Abos der Drittanbieter mitverdienen. Das bedeutet, dass Mobilfunkanbieter die Dienste dem Drittanbieter oftmals abkaufen und das Abo dann zu einem deutlich höheren Preis ihren Kunden in Rechnung stellen. Letztlich verdienen Drittanbieter und Mobilfunkanbieter meist zu gleichen Teilen an den Abos, die die Kunden unfreiwillig abschließen und zum Teil nicht wieder kündigen. Da macht es unter Umständen wenig Sinn, auf die Vorteile einer Drittanbietersperre aufmerksam zu machen.
Datenschutz: Button-Gesetz wird umgangen
Ein Sprecher der Telekom weist darauf hin, dass man es nicht dulde, wenn Kunden durch Drittanbieter im Internet über eine Abofalle abgezockt werden. "Diensteanbieter, die ihre Leistungen über unsere Mobilfunkrechnung abrechnen wollen, haben wir dazu verpflichtet, ihre Preise für Kunden transparent nach den Maßgaben des Gesetzgebers (§312 BGB – Button Law) darzustellen."
Das seit 2012 bestehende Gesetz besagt, dass man entstehende Kosten deutlich kenntlich machen muss. Ein Bestellknopf mit der Aufschrift "Bestätigen" oder "Los" reicht dabei inzwischen nicht mehr aus. Auch das Wort "Kaufen" auf dem Bestell-Button online im Internet reicht laut einem Urteil des Amtsgerichtes Köln nicht mehr aus. "Kaufen" sei dem Urteil aus dem vergangenen Jahr nicht immer mit einer Zahlungspflicht verbunden, wie zum Beispiel beim "Kauf auf Probe" deutlich werde. Fehlt ein solcher Button im Bestellvorgang gänzlich, kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. So verhält es sich auch bei den Drittanbietern und ihren Abos, die bei ihrer Abo-Abzocke keinen Bestätigungs-Button eingebaut haben und Geld einziehen, das ihnen eigentlich gar nicht gehört.
"Sollten sich Diensteanbieter nicht an diese Vorgaben halten, gehen wir dagegen vor", so der Telekom-Sprecher weiter. Die Anbieter CloudCover und BA Bound seien bei der Telekom Deutschland ordnungsgemäß angemeldet. Die Angebote beider Anbieter lägen im Bereich der Erwachsenenunterhaltung. "Der Anbieter CloudCover hat unseren internen Freigabeprozess noch nicht abgeschlossen. Contentbezug oder ein ABO-Abschluss sind daher bei diesem Anbieter für Telekom-Kunden nicht möglich", erklärt der Telekom-Sprecher.
Speziell bei Erotik-Abos habe man den Bestellprozess geändert: Diese können eigenen Aussagen zufolge nur noch über ein Telekom-Infrastrukturelement realisiert werden. Der Kunde werde auf die hauseigene Infrastruktur umgeleitet und muss dort die Buchung eines Abos mit den Button "Zahlungspflichtig bestellen" bestätigen. Nur dann sei die Abrechnung der Abos über die Handyrechnung der Telekom möglich. Ein versehentliches Bestellen eines Abos, etwa durch Klicken eines Werbebanners im Internet, soll dadurch verhindert werden.
Drittanbieter schweigen
Die Redaktion hat auch Drittanbieter wie CloudCover Mobile oder die Net Mobile AG um eine Stellungnahme gebeten - ohne Erfolg. Fragen bezüglich einer Abo-Bestätigung per Button oder SMS oder weshalb man den Drittanbieter-Status ausnutze und Kunden abzocke, bleiben unbeantwortet. Auch Erklärungen dazu, wie man unrechtmäßig oder irrtümlich eingezogenes Geld zurückfordern kann oder an wen genau man eine sofortige Kündigung der Abofalle aussprechen kann, wurden nicht beantwortet.
Was tun?
Doch was ist, wenn man nun versehentlich in diese Abo-Falle getappt ist? Wenn die SMS des Drittanbieters keine weiteren Angaben enthält, lassen sich die Kontaktdaten beim Mobilfunkanbieter erfragen. Im Normalfall sind diese auch auf der Rechnung des Anbieters zu sehen. "Die Daten der Anbieter sind auf der Mobilfunkrechnung aufgeführt", teilte ein Telekom-Sprecher auf Nachfrage mit. Telefónica, Muttergesellschaft von Marken wie O2 oder Base, unterstütze Kunden im individuellen Fall auch über die Hotline. Anderenfalls muss dieser die Daten auf Nachfrage herausgeben. Adressen und Telefonnummern diverser Drittanbieter, die für das Kündigen von einem Vertrag von Relevanz sein können, hat die Redaktion weiter unten aufgelistet.
Wenn Abos über den Abrechnungs-Anbieter Dimoco laufen, lassen diese sich auf der Internetseite des Anbieters einsehen und kündigen. In anderen Fällen sollte man sich per E-Mail über das Internet an den Drittanbieter wenden und das Abo schriftlich kündigen. Verbraucherschützer und Fach-Anwälte sind zum Teil aber auch der Meinung, dass in vielen Fällen kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist und deswegen gar nicht erst mit den Abzockern verhandelt werden sollte, um Geld zurückzuverlangen. Andreas Kalisch vom Antispam e.V. geht noch weiter, indem er sagt, die TK-Provider seien herausgabepflichtig aus widerrechtlichter Bereicherung.
Mit Verweis auf § 404 BGB handele es sich bei den Abzocker-Beträgen um abgetretene Leistungen. "Folglich ist der TK-Provider gegenüber dem Endkunden a) darlegungspflichtig hinsichtlich der Beweisantretung bezüglich des Zustandekommens eines angeblichen 'Abos' und b) ist der auch herausgabepflichtig aus § 812 BGB. Ausschließlicher Ansprechpartner für den Endkunden ist nicht der Drittanbieter, sondern der Provider." Einen entsprechenden Musterbrief findene Betroffene online und ohne langes Warten auf der Antispam-Homepage im Internet.
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Bildquelle: inside-handy.de
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Tipp 1: Abo-Falle kündigen und widerrufen
Hat man eine solche Abofalle auf seiner Handyrechnung entdeckt, so ist schnelles Handeln in Bezug auf eine Kündigung gefragt. Es ist nicht von Belang, ob der Kunde die Rechnung in Briefform oder nur online über das Internet, also per Mail oder über die Servicewelt des Mobilfunkanbieters, erhält. Der Kunde sollte direkt mit dem Drittanbieter in Kontakt treten und die Rechnung widerrufen beziehungsweise das Abo kündigen. Nach Eingang der Handyrechnung hat der Verbraucher in der Regel zwei Wochen Zeit, um einen Widerruf einzulegen – da im Vorhinein zumeist aber keine Information zum Widerrufsrecht seitens des Drittanbieters an den Kunden weitergeleitet werden, entpuppt sich dies hier als Vorteil, da dem Kunden nun eine längere Widerrufsfrist zugute kommt.
Beim Mobilfunkanbieter lässt sich die Handyrechnung bis zu acht Wochen nach der Rechnungszustellung beanstanden. Beim zuständigen Mobilfunkanbieter sollte der Widerspruch gegen diesen Posten schriftlich einlegt werden (Musterbrief der Verbraucherzentrale). Zwar kann die Anfechtung und das Aussprechen einer unmittelbaren Kündigung auch über das Internet erfolgen; wird die Beanstandung allerdings per Post mit Rückschein versendet, kann der Verbraucher sicher sein, dass der Brief beim Empfänger eingegangen ist. Ohne Rückschein kann es des Öfteren passieren, dass der Widerruf seitens des Mobilfunkanbieters nicht weiter beachtet wird und somit in "Vergessenheit" gerät. Wenn der Kunde sich entscheidet, die Beanstandung über das Internet zu versenden, sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Mail tatsächlich empfangen wurde. Zum Beispiel durch eine Lesebestätigung. Ob eine einfache Lesebestätigung allerdings juristisch ausreicht, zu Unrecht erstellte Abos zu kündigen, ist fraglich.
Im Fall, dass der Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone oder O2 lediglich mit einem Standardschreiben auf den Widerruf reagiert, in dem der Kunde dann beispielsweise an eine weitere Person verwiesen wird oder die Abofalle beziehungsweise die Abbuchung dessen als rechtmäßig eingestuft wird, sollten seitens des Verbrauchers weitere Schritte eingeleitet werden. Hartnäckigkeit zahlt sich bei jedem zu Unrecht abgeschlossenen Vertrag bei dem zuweilen viel Geld einkassiert wurde aus; im Zweifel bietet auch die Verbraucherzentrale Hilfestellungen, um ohne Fehler zu kündigen.
Tipp 2: Wie bekomme ich mein Geld zurück?
An wen soll man sich aber wenden, wenn man das Abo gekündigt hat und sein Geld für die erste Abbuchung von einem unrechtmäßig abgeschlossenen Vertrag zurückfordern möchte? An den Netzbetreiber beziehungsweise seinen Mobilfunkanbieter, der sich das Geld über die Handyrechnung holt? An den Drittanbieter, der oftmals irgendwo im Ausland sitzt oder doch die Vermittlungsfirma, die zwischen Netzbetreibern und Drittanbietern sitzt und für die Transaktionen zuständig ist? Eines ist klar: Lange warten sollte niemand, Geld zurückzufordern.
Zunächst einmal sollte man sowohl seinen Mobilfunkanbieter als auch den Drittanbieter schriftlich kontaktieren und sein Geld für die zu Unrecht in Rechnung gestellten Abos zurückverlangen. Häufig lenkt der Mobilfunkanbieter ein und erstattet das Geld - "aus Kulanz", wie es oft heißt. Wenn man erst auf der Rechnung sieht, dass man unter dem Punkt "Leistungen anderer Anbieter" eine Position wie ein laufendes Abo hat und mit diesem nicht einverstanden ist, sollte man die Abbuchung bei der Bank rückgängig machen und den Anbieter informieren, dass man den Rechnungsbetrag um den strittigen Teil kürzt. Danach sollte man umgehend den unbeanstandeten Teilbetrag überweisen. Lässt man Letzteres unbeachtet, droht eine Sperre der SIM-Karte, wie ein Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber inside-handy.de erklärte. Dabei ist dieser Schritt seitens der Mobilfunkanbieter nicht rechtmäßig. Das Telekommunikationsgesetz (§ 45k TKG) sieht vor, dass der Anbieter eine Sperre wegen Zahlungsverzugs erst durchführen darf, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter das Sperren mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht hat. Dabei zählen Forderungen Dritter, wie in diesem Fall der Abo-Abzocker, nicht in diesen Mindestbetrag, womit eine SIM-Karten-Sperre aufgrund ausbleibender Zahlung unzulässig ist.
Tipp 3: Abo-Fallen in Zukunft vermeiden
Egal ob auf dem Computer, Laptop, Smartphone oder Tablet – wer online im Internet unterwegs ist, sollte immer aufmerksam sein. Um Abofallen per SMS in Zukunft vermeiden zu können, sollten Verbraucher trotz aller Mühe immer das Kleingedruckte sowie auch die AGB im Auge behalten. Gelangt man auf entsprechende Seiten im Internet, die an Drittanbieter weiterleiten, genügt der Klick auf "Ok" oder "Weiter", um erneut in eine Abofalle im Internet zu geraten. Dann ist es abermals notwendig, das Abo oder den entsprechenden Vertrag zu kündigen, um kein Geld zum Fenster herauszuwerfen.
Sperre gegen Drittanbieter: Vor- und Nachteile
Ist man einmal in die Abo-Falle getappt und möchte das in Zukunft verhindern, lässt sich beim Provider eine Drittanbietersperre einrichten. Das funktioniert per Anruf bei der jeweiligen Kunden-Hotline und ist kostenlos. Die Redaktion hat bei den Anbietern nachgefragt, warum die Drittanbietersperre nicht von vorneherein aktiviert ist und vom Kunden bei Bedarf deaktiviert werden kann, was die Verbraucherzentrale begrüßen würde. Telefónica sagt dazu: "Es handelt sich hierbei um eine bestimmte Form des Bezahlens von Diensten, Services und Apps wie zum Beispiel auch Parken, Ticketing etc., die der Kunde so dann nicht mehr nutzen könnte." Auch die Telekom, die auch für ihre eigene Discount-Tochter Congstar steht, und Vodafone beziehungsweise deren Tochter Otelo sind der Meinung, dass man seinen Kunden mit einer automatischen Drittanbietersperre den Zugang zu "sinnvollen" Diensten, die zum Teil auch in Form eines Abos abgerechnet werden, nimmt.
Die Verbrauchzentrale Bundesverband schlägt als mögliche Lösung vor, dass ein Vertrag erst auf Grundlage einer vom Verbraucher selbst zurückgeschickten Bestätigungs-SMS in Kraft treten sollte, sodass der Provider vorher keine Abrechnung vornehmen dürfte. Außerdem gäbe es, so der Sprecher der Verbraucherzentrale, genügend Alternativen zu der Abrechnung über die Mobilfunkrechnung: "Es gibt andere Bezahlmöglichkeiten, zum Beispiel über Micropayment-Bezahldienste, bei denen der Kunde mehr Kontrolle über die Zahlungen hat als bei WAP-Billing."
Sobald Drittanbieter gesperrt sind, könnten sich aber auch Nachteile für den Verbraucher ergeben. Sofern seriöse Anbieter mit WAP-Billing arbeiten, können diese Dienste auf dem Handy meist nicht mehr in Anspruch genommen werden. Kunden, die beispielsweise ihr Ticket des öffentlichen Nahverkehrs über das mobile Internet kaufen und auf ihrem Smartphone speichern, können den Dienst nach dem Einrichten der Drittanbietersperre nicht mehr über ihren Vertrag nutzen.
Es zeigt sich also: Eine automatische Drittanbietersperre hätte Nachteile, wäre aber, um zu Unrecht per Abzocke eingezogenes Geld zu sichern, trotzdem von Vertrag zu Vertrag gegebenenfalls durchaus sinnvoll. Vor allem Kinder sollten vor fiesen Abofallen im Internet und auf ihrem für mobile Dienste freigeschalteten Telefon, die zum Beispiel auch hinter Apps für Spiele oder so genannten Premium SMS lauern können, geschützt werden. Denn Kinder bezahlen ihre Prepaid-Rechnung oft ohne genaueres Lesen des Einzelverbindungsnachweises und eine SMS ist schnell verschickt. Auch eine Recherche über Google zu weiteren Informationen der einzelnen Posten auf der Handyrechnung stoßen sie meist nicht an. Ist das Geld auf der Prepaid-Karte einmal weg, wird ein zusätzlicher Bertrag nachgebucht - bis wieder eine Falle in einer App oder online im mobilen Internet lauert.
Das Gerücht, dass durch eine Drittanbietersperre das mobile Bezahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht mehr möglich ist, enträftet Verbraucherschützter Klisch: "Die wichtigsten derzeit in Deutschland im Einsatz befindlichen Ticketing-Systeme rechnen nicht über die Provider ab." Bei der Verrechnung würden vielmehr externe Finanzdienstleister eingesetzt. Eine Mobilfunk-Verbindung werde allenfalls für die Identifikation des Kunden benötigt. "Beim gesamten Abrechnungsvorgang ist jedoch der Provider beziehungsweise die Mobilfunkrechnung völlig außen vor." Andere Systeme würden tatsächlich über die Mobilfunkrechnung abrechnen, aber alternativ nach einer Registrierug auch die Abrechnung über einen Finanzdienstleister ermöglichen. Eine Drittanbietersperre ist also von Vertrag zu Vertrag und von Nutzer zu Nutzer ein durchaus wirksames Instrument, um sich vor unrechtmäßig eingezogenem Geld zu schützen. Warten und Zögern kann sich vor allem mit Blick auf den eigenen Geldbeutel negativ auswirken.
Hilfe: Nützliche Links, Hotline Nummern und Kontaktadressen
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Ausführlich hat sich auch Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin, der sich in seiner Kanzlei mit dem Schwerpunkt Verbraucherrecht befasst, mit dem Thema Abofallen auseinandergesetzt. Auf seiner Homepage sind nicht nur Tipps zum Umgang mit Abofallen im Internet und Tipps zur richtigen Kündigung einer Abofalle zu finden, sondern es gibt auch eine Liste an Firmen samt Hotline, die in der jüngsten Vergangenheit durch eine vermeintliche Vertragsfalle oder eine mögliche Abofalle in Erscheinung getreten sind. Dort finden sich unter anderem Namen wie Content 4U GmbH, Dailyflirts.de (webstate GmbH), Media Work GmbH, NetDebit GmbH oder Webbilling aus den Niederlanden oder Interdate S.A. aus Luxemburg. Weitere Firmen, die vermutlich unberechtigte Rechnungen verschicken, sind unter anderem die Habibi Media GmbH, die ODV Online Contet Ltd., die Frontline Digital GmbH und Eurowin Deutschland.
Quelle; inside handy