MarcBush
Power Elite User
Aber es gibt auch kein Urteil dagegen. Das Urteil von Eutin geht aber weiter als hier vermutet wird:
"Wer nachweislich einen Vertrag mit eigenem Receiver abschloss, kann dieses eigene Gerät auch bis Laufzeitende weiter verwenden."
Das ist das gewünschte Ergebnis! Fraglich ist nur, wer muss nachweisen, ob ein eigenes Gerät bei Vertragsschluss vereinbart worden ist? Dies hatte bei dem Verfahren in Eutin niemand diskutiert, also auch mein Fehler mit. Das Gericht hätte diese Rechtsfrage aber natürlich "von Amts wegen" beachten müssen, nicht nur auf Antrag einer Partei.
In Eutin hat Sky diesen Richterspruch akzeptiert. Darauf kann man sich also berufen. Der Kunde hat Berufung eingelegt, weil die Richterin für ihn persönlich die Verurteilung von Sky ablehnte, weil er speziell diesen Beweis angeblich nicht geführt habe. Nach 312d, 246, 312k BGB jedoch ist bei Fernabsatzvertrag (Telefon/Internet) das Unternehmen verpflichtet zu beweisen, welche wesentliche Vertragsinhalte vereinbart worden sind, also auch bzgl. Empfangsgerät. Dies sieht auch die Datenschutzrichtlinie 1.6 (siehe sky.de Startseite ganz unter Datenschutz und dann Verfahrensverzeichnis 1.6) vor: Sky speichert alle Angaben des Kunden und die Decodernummer.
Sky räumt ja mittlerweile ein, diese Seriennummer des Kunden und seine Angaben zum eigenen Receiver nie gespeichert zu haben, auch nicht die Vertragstelefonate. Also Sky schlammt und schludert, verletzt seine gesetzlichen Pflichten, hat eigentlich die Beweislast, aber die Richterin hat zu all dem sich gar nicht geäußert, sondern schriftlich insoweit gegen den klagenden Kunden entschieden. Sie meinte: "Wenn Sie beweisen, dass Sie den Vertrag mit dem eigenen Receiver abgeschlossen haben, dann dürfen Sie diesen Vertrag auch bis Laufzeitende so nutzen!" Es ging bei der Klage nur um den PR HD 1000 übrigens.
Ich z.B. kann das alles für meinen Vertrag genau beweisen. Andere User auch, die jetzt solo V14 bestellten und dann Sky mitteilten, den Vertrag mit dem HD 1000 abgeschlossen zu haben, am besten auch Screenshots der Bestellung machten und ein Foto jetzt im Dezember oder Januar ihres HD 1000 im eigenen Wohnzimmer mit Datum. Als späteren Beweis.
Im Übrigen ist es momentan ja noch einfacher, dieses Ziel der Nutzung eigener Hardware gegen Sky gerichtlich durchzusetzen:
1.) Sky auffordern, den bestehenden Vertrag für den HD 1000 freizuschalten. Sky lehnt ab.
2.) Neuen Vertrag abschließen online mit eigenem Receiver, dann Sky mitteilen, den Smartcard-Only-Vertrag mit dem zertifizierten HD 1000 vereinbart zu haben und zu nutzen (kurze trockene Mail, aber erst, wenn die solo V14 auch hell ist).
3.) Bisherigen Vertrag wegen Zwang zum Leihgerät fristlos kündigen, das klappte bisher immer. Sky hatte sich ja geweigert, auf HD 1000 freizuschalten, obwohl der neue Vertrag dies erlaubt. Sky hat also den Kunden belogen, man könne nur noch mit Sky-Leihgerät gucken. Diese Lüge berechtigt zur fristlosen Kündigung (ergänzt um die Preisanpassung um 2 E*UR ohne wirksame AGB im telefonisch verlängerten Vertrag). Läuft...
4.) Ziel erreicht.
Das BGH-Urteil aus 2007 ist auch zu beachten und bestätigt, dass man grundsätzlich einen Vertrauensschutz hat, den selbst gekauften Receiver auch bis Laufzeitende zu nutzen, damit sich diese Investition auch amortisiert für den Kunden, so der BGH: Es ging nicht um Pairing damals, aber diese Vertrauensgrundsätze zur Amortisierung bleiben ja auch hier zutreffend. Und der AGB-widrige Vertragsbruch (Zwang zum Leihgerät) kann doch diese Rechtsprechung des BGH nicht entkräften. Sky kann ja zum Laufzeitende selbst ordentlich kündigen und nur noch mit Leihgerät verlängern und neu abschließen, wenn denn Leihgeräte so notwendig wären, aber im laufenden Vertrag habe ich (siehe BGH) Vertrauen, meine teuren Geräte auch nutzen zu können wie vertraglich vereinbart.
Schließlich hat es Sky auch mehrfach ohne Urteil dem Kunden eingeräumt, den Vertrag doch mit dem HD 1000 fortzusetzen und das zugesandte Leihgerät wieder zurückzusenden, wenn es vor Gericht schlecht aussah für Sky. Entsprechende Schreiben von Sky hatte ich schon verlinkt.
@DVB-T2 HD
Kommt noch eine Antwort auf meine Frage aus #452? Du hattest etwas Falsches zu Pairing bei Neuverträgen erzählt, ich bitte weiterhin um Klarstellung. Oder räumst du nicht ein, dass zumindest bisher diese neuen solo V14 ungepairt blieben, länger als 60 Tage und länger als Widerrufsfrist? Bitte sei in Zukunft etwas vorsichtiger mit deinen Behauptungen.
"Wer nachweislich einen Vertrag mit eigenem Receiver abschloss, kann dieses eigene Gerät auch bis Laufzeitende weiter verwenden."
Das ist das gewünschte Ergebnis! Fraglich ist nur, wer muss nachweisen, ob ein eigenes Gerät bei Vertragsschluss vereinbart worden ist? Dies hatte bei dem Verfahren in Eutin niemand diskutiert, also auch mein Fehler mit. Das Gericht hätte diese Rechtsfrage aber natürlich "von Amts wegen" beachten müssen, nicht nur auf Antrag einer Partei.
In Eutin hat Sky diesen Richterspruch akzeptiert. Darauf kann man sich also berufen. Der Kunde hat Berufung eingelegt, weil die Richterin für ihn persönlich die Verurteilung von Sky ablehnte, weil er speziell diesen Beweis angeblich nicht geführt habe. Nach 312d, 246, 312k BGB jedoch ist bei Fernabsatzvertrag (Telefon/Internet) das Unternehmen verpflichtet zu beweisen, welche wesentliche Vertragsinhalte vereinbart worden sind, also auch bzgl. Empfangsgerät. Dies sieht auch die Datenschutzrichtlinie 1.6 (siehe sky.de Startseite ganz unter Datenschutz und dann Verfahrensverzeichnis 1.6) vor: Sky speichert alle Angaben des Kunden und die Decodernummer.
Sky räumt ja mittlerweile ein, diese Seriennummer des Kunden und seine Angaben zum eigenen Receiver nie gespeichert zu haben, auch nicht die Vertragstelefonate. Also Sky schlammt und schludert, verletzt seine gesetzlichen Pflichten, hat eigentlich die Beweislast, aber die Richterin hat zu all dem sich gar nicht geäußert, sondern schriftlich insoweit gegen den klagenden Kunden entschieden. Sie meinte: "Wenn Sie beweisen, dass Sie den Vertrag mit dem eigenen Receiver abgeschlossen haben, dann dürfen Sie diesen Vertrag auch bis Laufzeitende so nutzen!" Es ging bei der Klage nur um den PR HD 1000 übrigens.
Ich z.B. kann das alles für meinen Vertrag genau beweisen. Andere User auch, die jetzt solo V14 bestellten und dann Sky mitteilten, den Vertrag mit dem HD 1000 abgeschlossen zu haben, am besten auch Screenshots der Bestellung machten und ein Foto jetzt im Dezember oder Januar ihres HD 1000 im eigenen Wohnzimmer mit Datum. Als späteren Beweis.
Im Übrigen ist es momentan ja noch einfacher, dieses Ziel der Nutzung eigener Hardware gegen Sky gerichtlich durchzusetzen:
1.) Sky auffordern, den bestehenden Vertrag für den HD 1000 freizuschalten. Sky lehnt ab.
2.) Neuen Vertrag abschließen online mit eigenem Receiver, dann Sky mitteilen, den Smartcard-Only-Vertrag mit dem zertifizierten HD 1000 vereinbart zu haben und zu nutzen (kurze trockene Mail, aber erst, wenn die solo V14 auch hell ist).
3.) Bisherigen Vertrag wegen Zwang zum Leihgerät fristlos kündigen, das klappte bisher immer. Sky hatte sich ja geweigert, auf HD 1000 freizuschalten, obwohl der neue Vertrag dies erlaubt. Sky hat also den Kunden belogen, man könne nur noch mit Sky-Leihgerät gucken. Diese Lüge berechtigt zur fristlosen Kündigung (ergänzt um die Preisanpassung um 2 E*UR ohne wirksame AGB im telefonisch verlängerten Vertrag). Läuft...
4.) Ziel erreicht.
Das BGH-Urteil aus 2007 ist auch zu beachten und bestätigt, dass man grundsätzlich einen Vertrauensschutz hat, den selbst gekauften Receiver auch bis Laufzeitende zu nutzen, damit sich diese Investition auch amortisiert für den Kunden, so der BGH: Es ging nicht um Pairing damals, aber diese Vertrauensgrundsätze zur Amortisierung bleiben ja auch hier zutreffend. Und der AGB-widrige Vertragsbruch (Zwang zum Leihgerät) kann doch diese Rechtsprechung des BGH nicht entkräften. Sky kann ja zum Laufzeitende selbst ordentlich kündigen und nur noch mit Leihgerät verlängern und neu abschließen, wenn denn Leihgeräte so notwendig wären, aber im laufenden Vertrag habe ich (siehe BGH) Vertrauen, meine teuren Geräte auch nutzen zu können wie vertraglich vereinbart.
Schließlich hat es Sky auch mehrfach ohne Urteil dem Kunden eingeräumt, den Vertrag doch mit dem HD 1000 fortzusetzen und das zugesandte Leihgerät wieder zurückzusenden, wenn es vor Gericht schlecht aussah für Sky. Entsprechende Schreiben von Sky hatte ich schon verlinkt.
@DVB-T2 HD
Kommt noch eine Antwort auf meine Frage aus #452? Du hattest etwas Falsches zu Pairing bei Neuverträgen erzählt, ich bitte weiterhin um Klarstellung. Oder räumst du nicht ein, dass zumindest bisher diese neuen solo V14 ungepairt blieben, länger als 60 Tage und länger als Widerrufsfrist? Bitte sei in Zukunft etwas vorsichtiger mit deinen Behauptungen.
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