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Urteil gegen Pairing!

@HarryHase
So haben wir Pairing2 ja schon lange verhindert. Und wenn man diesen Kunden nicht zum leihgesät zwingen darf, dann darf auch Sky Cinema HD nicht wie Sky1 verschlüsseln, so die Theorie. Und es waren viele Kunden, die online Vertrag ohne Leihgerät abschließen und diese Mail an Sky zur Vertragsbestätigung mit HD 1000 sandten, Dutzende. Hier war nur die Antwort von Sky sehr passend.

@DVB-T2 HD
Nicht immer alles wiederholen, schon mehrfach beantwortet: BGH entschied zur Nutzung der selbst angeschafften Hardware bis Laufzeitende 2007, Amtsgericht Achern stellte rechtskräftig fest, dass Sky nicht den vereinbarten Receiver HD 1000 einfach einseitig gegen Leihgerät austauschen darf: Der Kunde durfte deshalb, wie gefordert, rückwirkend aus dem Vertrag heraus und bekam mittlerweile sein Geld von Sky rückwirkend zurück, mehr hatte er nicht gefordert.
Eutin entschied ebenso: Jeder Kunde darf sein eigenes nachweislich vereinbartes Gerät (Kunde hatte in seiner Klage den HD 1000 benannt) bis Laufzeitende nutzen. Sky hat dieses Urteil akzeptiert. Kunde will mehr erreichen bzgl. Beweisfrage und Nachweis des Geräts bei Vertragsabschluss und daher Berufung eingelegt, wie schon mehrfach Dir erklärt.

Aber du hattest (im anderen Forum) behauptet, mehrere User mit Neuverträgen solo V14 hätten nach Widerrufsfrist doch Leihgerät oder Pairing bekommen. Du drückst dich um eine Antwort bisher: Wo ist diese Erkenntnis her, hast du irgendeine Quelle? Stimmt deine Aussage? Bin gespannt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Neuverträge gehen in der Regel nur 1 Jahr, das hieße kein Pairing bis 2018 ;)

Wer jetzt aber eine Abo-Verlängerung ohne Sky Hardware über 23 Monate macht, "zwingt" Sky ein "Pairingsverbot" bis 2019 auf
 
Genau so kann man das sehen. Zumindest sieht es im Moment so aus.
 
Ich wünschte es wäre anders, aber das sind doch Träumereien; Es existiert "pairing" und geht auch so weiter. Ca. 99% der Kunden haben es und vielleicht 1% haben ein Vertrag ohne pairing; Und auch nur die können dann das Abo aufheben. Glaubt ihr wirklich die lassen sich davon abbringen solange 99% zahlen?
 
Wenn Richter Knorke vom Amtsgericht Buxtehude sagt, Sky muss bei Opa Gehrke den Vertrag ohne Leihgerät mit dem vereinbarten HD 1000 bis Laufzeitende erfüllen (Streitwert 300 EUR, also keine Berufung möglich), dann muss der Milliardenkonzern dem Opa Gehrke das (gesamte) Sky-Programm auf seinem HD 1000 auch zur Verfügung stellen. Da gibt es keine Diskussion, außer Opa Gehrke lässt sich für 10.000 EUR kaufen... (oder wie Sky denkt: mit zwei Freifilmen SELECT...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann kriegt genau Opa Gehrke (und die anderen) kein pairing. Das kostet sky in der Sendetechnik keinen Cent, verstehe gar nicht dass die dafür einen Anwalt ausrücken lassen ...
 
Okay, dann ist die Umstellung wie bei Sky1 schon mal vom Tisch. Das meinte ich.
Und dann kann jeder weitere Kunde, der jetzt Neuvertrag mit HD1000 (oder so ;-) machte, auch das selbe Recht einfordern. Wird nach 324 Klagen in drei Wochen irgendwann auch für Sky nervig...
 
Und im übrigen sind nach meinen Recherchen noch verdammt viel Karten ohne F0 unterwegs. Auch jede Menge V13 die auch mit F0 munter weiter laufen.
 
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Es wäre schön, wenn du selbst nicht immer deine eigenen Annahmen, was rechtlich gelten könnte und für das es keine rechtsverbindlichen Urteile gibt, hier ständig wiederholen würdest.

Wer mit etwas Aufmerksamkeit die Urteile von Eutin, Adern und auch des BGH liest, kann erahnen, dass man bestenfalls eine vorzeitige Vertrags Beendigung gerichtlich erstreiten kann. Niemand hat bisher die Fortsetzung eines Sky- Vertrages entsprechend seinen eigenen Vorstellungen und Annahmen gerichtlich erstritten.
 
Du hast immer noch nicht verstanden worum es geht... Es geht nicht darum ob ein Vertrag weiter geführt wird oder nicht, es geht darum das das aufzwingen des Leihgerätes nicht in rechtens ist, was im Umkehrschluss bedeutet das das Paring zwei nicht durchgesetzt werden kann...

Aber man kann natürlich auch alles runter machen, was allerdings nichts bewirken wird...


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@DVB-T2 HD

Ich verstehe deine ständigen Wiederholungen auch nicht.

- Die Karte des Kunden wurde paired.
- Der Kunde wollte deswegen Sky fristlos kündigen.
- Sky hat einer fristlosen Kündigung widersprochen.
- Kunde geht vor Gericht und hat dargelegt, dass er Sky mit der vereinbarten Sky-Zertifizierten Hardware nicht nutzen kann.
- Das Gericht hat entschieden: Kunde hat recht, Sky hat den Kunden zu unrecht von der Nutzung der Sky-Programme abgeschnitten.
- Fristlose Kündigung rechtens.

Damit wurde für Recht befunden, dass Sky nicht bei allen Kunden das Pairing durchführen.

Natürlich wäre es für uns alle interessanter gewesen, wenn der Kunde auf Erfüllung seines Vertrages geklagt hätte. Dies hat er aber leider nicht.

@MarcBush

Daher ist es aber leider auch zum Teil so, wie DVB-T2 HD es nun seit Monaten herunterbetet, dass es bisher noch kein direktes Urteil gibt, indem ein Gericht Sky dazu verurteilt hat, einem Kunden das F0 wieder von der Karte zu löschen, damit der Kunde seinen PR HD 1000 mit Sat weiter nutzen kann.

Denn obwohl für Recht befunden, dass Sky im Unrecht war, ist es doch noch ein Unterschied, ob ein Kunde mit Entschädigung aus einem Vertrag entlassen wurde oder ob Sky zur Vertragserfüllung verurteilt wird.
 
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