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IPTV Telekom: So geht es mit TV-Kabel-Kunden ab Juli weiter

Die Telekom betreibt inzwischen wieder zahlreiche TV-Kabelanschlüsse für die Mieter größerer Immobiliengesellschaften. Wie geht es mit diesen Anschlüssen nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs weiter? Wir haben nachgefragt.

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Wer zur Miete wohnt, kann - wie bereits mehrfach berichtet - ab dem 1. Juli 2024 die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten bezahlen. Wohnungsunternehmen und Kabelnetzbetreiber müssen sich umstellen. Und Mieter müssen sich unter Umständen auf höhere Kosten einstellen, wenn das Nebenkostenprivileg fällt.

Erste TV-Kabelnetzbetreiber haben sich bereits dafür positioniert. Vodafone hat beispielsweise im Juni einen neuen Basistarif fürs Kabelfernsehen vorgestellt. Wer bisher zu diesem Thema auffällig geschwiegen hat, ist allerdings die Deutsche Telekom. teltarif.de hat nachgefragt.

MagentaTV wohl nicht einzige Alternative

Auch die Deutsche Telekom betätigt sich seit einigen Jahren wieder als TV-Kabelnetzbetreiber. Die Telekom hatte 2011 beispielsweise eine strategische Partnerschaft mit dem Wohnungsunternehmen Vonovia vereinbart, das seinerzeit noch Deutsche Annington hieß. Das führte in Hessen beispielsweise dazu, dass damals Unitymedia als Kabelnetzbetreiber in den Wohnungen des Konzerns durch die Telekom ersetzt wurde. Das Joint-Venture tritt auch unter dem Nahmen "Deutsche Multimedia Service GmbH" auf.

Im Juni hatte die Telekom zunächst MagentaTV als Alternative zum Kabelanschluss propagiert. Im September lag in den Briefkästen hessischer Vonovia-Wohnungen ein Telekom-Prospekt, adressiert an alle Mieter des Hauses, mit dem Titel: "Goodbye Kabel-TV, Hello MagentaTV". In diesem Prospekt wurde erneut nur auf die Vorzüge von MagentaTV hingewiesen, der klassische TV-Kabelanschluss der Telekom allerdings mit keinem Wort erwähnt. Auch auf der speziellen Seite des Telekom-Mietershops findet sich nach Angabe einer gültigen Adresse kein Hinweis auf einen geplanten Kabel-TV-Basistarif für die Zeit nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs.

Wird es auch einen TV-Kabel-Basistarif geben?

Auf unsere Nachfrage schrieb uns ein Sprecher zur prominenten Vermarktung von MagentaTV als Alternative:

Wir stellen MagentaTV sehr gerne ins Schaufenster, weil wir der Meinung sind, dass MagentaTV das beste Fernseh- und Streaming-Erlebnis Deutschlands bietet und es mit praktisch jedem Breitband-Internetanschluss funktioniert – ganz unabhängig vom Provider. Das macht MagentaTV zu einem spannenden Angebot für alle Verbraucher. Auch für diejenigen, die bisher durch die Betriebskostenumlage an einen Kabelnetzbetreiber gebunden waren und nicht doppelt in die Tasche greifen wollten oder konnten. Der Gesetzgeber hat die Umlagefähigkeit für TV-Entgelte mit Ablauf des 30. Juli 2024 untersagt, damit die Bürger selbst entscheiden, über welches Netz sie fernsehen. Weil praktisch jede Wohnung in Deutschland seit jeher einen Telekom-Anschluss hat, liegt der Wechsel auf das beste Fernseherlebnis nahe. Zumal wir die vertrauten Netze und Anschlüsse deutschlandweit bis in die Wohnung mit Glasfaser modernisieren.

Wir wollten aber trotzdem wissen, wie es mit den bisherigen TV-Kabelanschlüssen der Telekom weitergeht, ob es einen Kabel-TV-Basistarif geben wird und was dieser möglicherweise kosten wird. Hierzu schrieb uns der Sprecher:

Unabhängig davon werden wir den Kabelfernsehkunden der Telekom weiterhin die Programmvielfalt bieten, die sie von der Telekom erwarten können. Bei der Telekom gibt es kein Kabelfernsehen erster und zweiter Klasse, sondern unverändert das volle Programm für alle, zum gewohnten Preis, und dies auch über den Juli 2024 hinaus. Wir bieten Preisstabilität, Sicherheit und Seriosität. Deshalb üben wir keinen Druck auf Mieter und Hausverwalter aus, bekennen uns zum Gesetz und stehen zu unserem Wort: für Wohnungsunternehmen, die ihren bestehenden TV-Gestattungsvertrag mit der Telekom auf Einzelinkasso umstellen, gilt: Nach dem 30. Juli 2024 ist das Kabelfernsehen der Telekom freiwillig vom Mieter buchbar, in der Regel ohne Preiserhöhung und ohne Abstriche beim Programmangebot.

Inhaber eines Telekom-Kabelanschlusses sollten sich also spätestens im Juni mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen und nachfragen, ob der TV-Gestattungsvertrag mit der Telekom bestehen bleibt. Falls das der Fall ist, sollten Kunden nochmals im Mietershop der Telekom nachschauen, ob dort ein Kabel-TV-Basistarif buchbar ist und generell alle Schreiben der Telekom oder des Vermieters dazu beachten.

Quelle; teltarif
 
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