@Steffen69
Es gibt zwei Grundtypen des Sky-Abos (bzgl. Hardware):
A) Vertrag mit Leihgerät (Sky-Modul oder Sky-Leihreceiver). Hier speichert Sky ein bestimmtes Sky-Gerät mit Seriennummer in den Kundendaten, und dieses Leihgerät ist pairingfähig und die Nummer ist Sky auch bekannt.
B) Vertrag ohne Leihgerät (mit eigenem Empfangsgerät). Hier speichert Sky kein bestimmtes Empfangsgerät, der Kunde nutzt ein oder mehrere eigene, selbst gekaufte Receiver. Der Kunde kann auch (bei Defekt) den eigentlichen Receiver entsorgt und sich anderes Modell besorgt haben, ohne dass Sky diese Information hat oder nach AGB erbittet.
B) ist sogenannter Smartcard-only-Vertrag. Sky geht davon aus, der Kunde nutzt ein zugelassenes eigenes Empfangsgerät (AC-Modul, Supercam-Modul, PR HD 1000, Vodafone TV Center 1000/2000, PDR iCord 250 HD, PR HD 1000C, PR HD 3000 usw.). Pairing ist nach neuem § 1.4.4 der AGB nur erlaubt, nachdem der Kunde zuvor die Seriennummer seines eigenen Receivers mitteilte (falls die neuen AGB gelten), da Sky bei Vertragsschluss die Daten des kundeneigenen Receivers in der Regel nicht speichert.
Wie filius00 richtig sagt, muss Sky alle wesentlichen Vertragsdaten erfassen und beweisen, §§ 312d, 246, 312k BGB. Das fällt denen schwer.
Mit der Änderung der Bestellmaske seit dem WE versucht Sky, sich zu retten und Recht auf Leihgerätezwang entgegen AGB zu kreieren, doch diese Bestellmaske ist nur für neue Verträge ab heute relevant und gilt nur, wenn man den Vertrag mit einem eigenen Receiver online vereinbarte, der dann später nicht mehr funktioniert. Das Dumme ist nur, dass der HD 1000 weiterhin funktioniert. Es muss nur die Karte von der vertragswidrigen Manipulation eines Pairing mit einem Dummy wieder befreit werden durch einen Knopfdruck, denn der HD 1000 funktioniert ja mit der ungepairten V14 des Kumpels wunderbar.
Mehrere User klagen jetzt auf Vertragserfüllung, die Kosten sind so hoch wie ein Sky-Modul, Anwälte nicht notwendig auf beiden Seiten.
Die neuen Kläger haben definitiv Vertrag mit dem eigenen Receiver vereinbart, denn online geht es nicht ohne Seriennummer des eigenen Modell zu bestellen. Welche SN? Sky weiß es nicht, obwohl Sky die "Decodernummer" speichern müsste bei Vertragsschluss, siehe 1.6 des Verfahrensverzeichnisses:
Der Kläger teilt Sky die SN seines eigenen Receivers in der Klage mit. Das Gerät kann man sich auch noch später zur Not besorgen. Aber nach 8 neuen Urteilen, wird Sky sich dann noch wehren? Nach 23 Urteilen aufgeben? Oder erst nach 234 Verfahren? Musterklage abstimmen, beim Amtsgericht um die Ecke einwerfen, Vorschuss ans Amtsgericht überweisen, Urteil abwarten...