AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..
ein vermieter darf dir rein rechtlich die nutzung eines spiegels aus gründen auch immer untersagen, wenn er dir eine leitung oder anschluß zur verfügung stellt.
dieser muß aber auch deinen bedürfnissen bzw. programme entsprechen.
er darf dir z.b. nicht nur analog anbieten, wenn du digital bevorzugst!
oder du ausländisches tv sehen möchtest, da du entsprechender herkunft bist.
(z.b. 13°)
in dem fall muß er dir eine eigenanlage genehmigen, oder selber dafür sorgen!