Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

afrob

Freak
Registriert
12. Februar 2008
Beiträge
236
Reaktionspunkte
48
Punkte
88
Ort
Stuttgart
Hi,

hab da mal ne wichtige frage. Ich hatte mal ne Sat-Schüssel aufm Balkon stehen (fußständer, nichts gebohrt) aber da habe ich leider nichts - garnichts - empfangen. Ich war ein wenig enttäuscht und hab alles so stehen lassen. Nach 2 tagen kam ein netter herr von der Hausverwaltung und meinte das sich ein nachbar beschwert hat und ich die Schüssel vom Balkon nehmen MUSS da es nicht erlaubt ist. Mir war es anfangs egal da ich eh nichts empfangen habe. Gerade eben habe ich bei ebay von "easy Mount" eine coole Fenster halterung gesehen für nur 40€ Link veralten (gelöscht)

Das ding aus dem Kinderzimmerfenster und ich hätte empfang (Schüssel provesorisch mal rausgehängt). So nun tritt wieder das problem mit der Hausverwaltung auf. Da muss es doch was geben das ich irgendwie über Sat fernseh schauen kann. Weiß einer bescheid ob ich es rein rechtlich darf? Denn es kann sich ja keine Hausverwaltung über das Gesetz stellen.

Gruß
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

Weiß einer bescheid ob ich es rein rechtlich darf? Denn es kann sich ja keine Hausverwaltung über das Gesetz stellen.

Gruß

Einmal google:

Link veralten (gelöscht)

Lässt sich bestimmt noch mehr finden.
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

ein vermieter darf dir rein rechtlich die nutzung eines spiegels aus gründen auch immer untersagen, wenn er dir eine leitung oder anschluß zur verfügung stellt.
dieser muß aber auch deinen bedürfnissen bzw. programme entsprechen.
er darf dir z.b. nicht nur analog anbieten, wenn du digital bevorzugst!
oder du ausländisches tv sehen möchtest, da du entsprechender herkunft bist.
(z.b. 13°)
in dem fall muß er dir eine eigenanlage genehmigen, oder selber dafür sorgen!
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

2. Google , ist zwar schon älter aber so wie ich das sehe immer noch Aktuell

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

Hallo

was du in deinen Balkon machst hat keinen zu Interesieren !!!
Nur wenn die Schüssel auserhalb des Balkons ist darf die Hausverwaltung es verbieten. Mit der Schüssel aus dem Kinderzimmer ( e-bay ) ist auch nicht erlaubt da kannst ja die Schüssel gleich fest Montieren !!
Wenn du Ausländer bist und es gibt keine möglichkeit deinen Heimatsender über Kabel zu empfangen muss dir der Hausverwalter eine Schüssel erlauben auch auserhalb des Balkons !!

Das ist mein Stand der Dinge
Ich Hoffe ich konnte dier etwas helfen .

cao
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

nette Nachbarn hast du...
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

so nette nachbarn hatte ich auch:diablo::diablo:
erst als ich ihm anbot ihn mit in mein cs netz zu nehmen hatte er auf einmal nix mehr dagegen:drinks:

so long
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

Danke erstmal für die antworten. Also auf dem Balkon darf ich eine schüssel anbringen solang die Schüssel nicht raushängt. Verstanden. Aber über den Balkon bekomm ich halt keinen einzigen Satelieten. Das mit der Fenstermontage muss ich nocheinmal nachhaken.
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

irgendwann wird es überall in deutschland verboten sein..immer mehr wohngeselschaften verbieten es...eigenheim wird wohl die beste lösung sein..
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

@afrob

Wohnst du zur miete oder ein eine Eigentumswohnung???

Also ich habe ja eine Eigentumswohnungs und durfte meine Schussel auch nur auf mein Balkon haben.
Von da aus habe ich aber nur Hotbird rein bekommen.

So habe ich antrag bei meinem Hausverwalter gestellt eine Schüssel auf das Dach zu montieren und mit der Erlaubnis habe ich das auch gemacht.

Musste natürlich von einem Fachmann Montiert werden.
und die kabeln müssten halt schön verlegt werden und nicht irgendwie am haus entlang.

Gruß Gianni
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

da müssen doch die anderen eigentümer auch zustimmen

MfG
 
AW: Sat-Schüssel und Hausverwaltung..

Ich hab da mal was gefunden was Euch auch Interessieren könnte.
Ein Stuhl auf der Terasse oder dem Balkon ist doch nicht verboten oder?

Siehe da:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Ich bin mir ernsthaft am überlegen so ein Teil zuzulegen.

gruss
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…