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Pairing-Rechtsstreit: Sky vergleicht sich und zahlt Schadensersatz

Tigerle

Freak
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18. Oktober 2014
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Wie ich gerade im DF-Forum lesen konnte, berichtet der User "Wirkstoffhaltig", dass er bei einem Pairing-Rechtsstreit vor Gericht alle seine Forderungen gegenüber Sky durchsetzen konnte. Ofiziell wurde kein Urteil gefällt, sondern seitens des Gerichts auf einen Vergleich gedrängt, dem beide Parteien schlussendlich zustimmten. Der Inhalt des Vergleichs lässt aber eigentlich keine Zweifel offen, wer hier gewonnen hat.

Originalzitat des Users "Wirkstoffhaltig":

"Es gibt einen gerichtlich Protokollierten Vergleich indem der Vertrag rückwirkend beendet wird. Sky trägt alle Kosten und zahlt mir Schadensersatz (im Verhältnis nicht unbeträchtlich aber Fragen über die Höhe werden nicht beantwortet).

Sky ist also in letzter Sekunde eingeknickt weil Sie keine Argumente gefunden haben warum ich im laufenden Vertrag einen Receiver nehmen muss. Sie haben keine Argumente vorgebracht warum sie nicht zum Laufzeitende gekündigt haben. Und welche AGB bzw. ob überhaupt vereinbart, da sind Sie ständig um eine Antwort herumgeschliddert. Sie haben es also vermieden dass hierzu ein Urteil gefällt wird.

Mir hat es gezeigt dass meine persönliche Einschätzung richtig war und sich Sky mit der Art und Weise wie Sie den Receiver bei mir als Kunden reindrücken wollten nicht Vertragskonform verhalten haben. Aber dass wird die Croms [Anm.: ein User] dieser Welt nicht abhalten mit Ihren Falschaussagen. Allen anderen kann ich nur sagen dass es immer Besser ist sich gegen Vertragsbruch zu wehren als es hinzunehmen."
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Das Problem ist, der Vergleich. Also kein AZ worauf man sich berufen kann. Das ist ein "50%-Sieg", der nur dem einen User nützt.

Ein anderes Gericht könnte ganz anderes entscheiden.

MfG
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Ein anderes Gericht könnte auch anders entscheiden, wenn es ein Urteil gegeben hätte. Wir haben in Deutschland/Österreich kein Rechtssystem wie in den USA, das sich durch Präzedenzfälle selbst normiert. Was soll also diese Bemerkung?

Bange machen gilt nicht! Ich schließe mich dem Fazit von "Wirkstoffhaltig" an: Man sollte sich gegen Vertragsbrüche von Sky wehren und es nicht einfach hinnehmen.
Die Erfolgsaussichten sind hervorragend. Dieser Ansicht bin nicht nur ich, sondern - wie man so hört und liest - auch die Verbraucherschutzzentralen und die meisten Juristen.
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Der Thementitel ist trotzdem irreführend, ja eigentlich sogar sachlich falsch.
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Und ich denke es ist ja auch das Problem das es nie zu einem Urteil kommen wird da man einfach vorzeitig aus dem Vertrag gelassen wird und die Geschichte sich erledigt hat.

Mfg
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache das sich Pairing nicht aufhalten lässt.
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Was beduetet das nun für uns?
Einer von uns muss vor Gericht ziehen (vorzugsweise mit guter Rechtschutz) und ein Urteil herbeiführen.
Ist zwar keine Garantie, dass es bei anderen (gerichten) auch klappt, aber die Chancen steigen extrem.

Bisher gehöre ich nicht zu den Tauschkandidaten, aber vllt. liegts auch an meinem Vetrag (Ende ist 11/15)
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Das geht aber wie gesagt nicht. Die lassen es gar nicht erst drauf ankommen.
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

stimmt sky ist ja nicht dumm
zu seiner schadensersatzklage kommt nicht viel rum
bei einem 2 jahresvertrag (gehen wir mal davon aus mit vollabo bei abschuss 34,90)
macht also ca 820 euro mal 2 beläuft sich die schadensforderung auf 1600 euro
was ich persönlich nicht glaube da es im laufenden vertrag ist wir wohl eine summe von maximal 1000 euro sein
wenn überhaupt
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Na, ich fände 1000 Euro schon eine stolze Summe. Wenn damit eben nicht bloß Einer, sondern gleich Tausende um die Ecke kommen würden...

Ich denke, es geht beim Schadensersatz aber weniger um zukünftige, ausbleibende Abo-Gebühren, sondern evtl. um unnötig gekaufte Hardware, von mir aus auch gleich mehrere Receiver und CAM-Module. Oder aber vielleicht geschätzte Blu-ray-Leihgebühren oder Stadiontickets, die man nun stattdessen tätigt. Letzteres glaube ich zwar nicht, aber da der User nichts weiteres dazu schreibt, kann man ja nur mutmaßen.

- - - - - - - - - -

Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache das sich Pairing nicht aufhalten lässt.

Ich denke, zumindest Pairing Stufe 2 (ECM-Pairing) ließe sich noch solange aufhalten, wie es noch reguläre Abos mit Smartcard-only-Verträgen gibt, bei denen die Kunden auf Vertragserfüllung bis zum Laufzeitende bestehen. Man muss ja nicht mit einer Vertragsauflösung bzw. fristlosen Kündigung einverstanden sein. Man kann auch auf Vertragserfüllung klagen und versuchen, diese durchzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

...
Man muss ja nicht mit einer Vertragsauflösung bzw. fristlosen Kündigung einverstanden sein. Man kann auch auf Vertragserfüllung klagen und versuchen, diese durchzusetzen.

Da ist auch ein Denkfehler drin. SK erfüllt ja den Vertrag in dem die nach ihren agb's handeln und dir Hardware zu Verfügung stellen, damit der Empfang von deren Sendern gewährleistet ist. Nutzt du diese Hardware nicht und kannst nichts gucken, ist das allein dein Pech. Schließlich hast du dafür unterschrieben das dir gesagt wird womit du die Sender entschlüsselst.

Grüße
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Was ein Denkfehler ist, entscheidet im Zweifel ein Richter, nicht du. Und die Sachlage ist bei weitem nicht so eindeutig wie du meinst.
Um das zu verstehen, solltest du dich aber erstmal richtig in das Thema, und in den zitierten Gerichtsfall von "Wirkstoffhaltig" im anderen
Forum einlesen.....bevor man anderen Leuten Denkfehler attestiert.
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Was wirst du denn gleich so hysterisch? Attestiert habe ich schonmal gar nichts sondern jemanden darauf hingewiesen das er meiner Ansicht nach etwas falsch sieht, also halt mal den Ball flach.

So und um da jetzt nochmal drauf einzugehen, erzähl mir doch mal was jetzt falsch war an meinem Beitrag.

Grüße
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Hysterisch ? Wo ?
Und eingehen wird inhaltlich niemand auf deinen Beitrag, weil das Thema ist schon so lange und zu oft durchgekaut, da kommst du ein Jahr zu spät um
uns da noch deine "neuen Weisheiten" mitteilen zu können. Und wie gesagt, den Spezial-Ausgangsfall im df-Forum (und nur um den geht es hier bei tigerle),
hast Du leider immer noch nicht gelesen. Sonst würdest Du nicht schon wieder fragen.

Und eigentlich hast du noch nicht einmal Beitrag #1 richtig gelesen, denn sonst wäre dir evtl. schon dort aufgefallen was an deinem Beitrag hier nicht zutrifft.
 
AW: Pairing-Rechtsstreit: Sky unterliegt und zahlt Schadensersatz

Da ist auch ein Denkfehler drin. SKY erfüllt ja den Vertrag in dem die nach ihren agb's handeln und dir Hardware zu Verfügung stellen, damit der Empfang von deren Sendern gewährleistet ist. Nutzt du diese Hardware nicht und kannst nichts gucken, ist das allein dein Pech. Schließlich hast du dafür unterschrieben das dir gesagt wird womit du die Sender entschlüsselst.

Oh weh, oh weh...
Ich vermute mal, dass Du weder inhaltlich verstanden hast, was im ersten Post steht, noch Du die AGB von Sky jemals gelesen hast und auch juristische Grundkenntnisse weitestgehend fehlen.
Du solltest Dich vielleicht wirklich erst einmal mit dem Thema beschäftigen, bevor Du die "Denkfehler" bei Anderen suchst.

Und damit Du weißt, worüber sich das Nachdenken vielleicht lohnt, hier ein paar einfache Fragen zum Grübeln:
1. Wenn Sky den Vertrag erfüllt und Deiner Meinung nach alles richtig macht, warum verzichtet Sky dann im berichteten Fall auf Abo-Einnahmen und stimmt einer rückwirkenden Vertragsauflösung zu, ja zahlt darüber hinaus sogar noch Schadensersatz an den Ex-Kunden?
2. Auf welcher vertraglichen Grundlage kann Sky denn von einem Kunden mit Smartcard-only-Vertrag verlangen, dass er ein zusätzliches Hardware-Leihgeschäft über einen Receiver mit Sky eingehen muss?
3. Welcher Vertragsbestandteil erlaubt es denn Sky, die Nutzungsrechte ihrer Smartcard durch Pairing zu beschränken, wenn beim zugrunde liegenden Vertrag keine AGB miteinbezogen wurden?

Ich hätte da noch viele weitere Fragen für Dich, aber allein die dürften Dich schon mal eine Weile beschäftigen. :emoticon-0122-itwas
 
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