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Wie schon öfters geschrieben, das gilt in dem Falle bei Sky nicht, da schon eine Geschäftsbeziehung besteht.
Nur den den §313 anführen, wird ohne Begründung auch nichts werden, vor allem kann Pairing an sich keine Störung der Geschäftsgrundlage sein.
Das einzige was geht, ist sobald der Tausch beim Kunden angekommen ist, eben der Widerspruch zu der einseitigen Vertragsänderung. Und das muss eben sofort erfolgen, nicht erst Wochen später wenn man erst dann gepairt wurde.
Wenn Du schreibst, dies hätten die Verbraucherberatung geschrieben, das kann ich fast nicht glauben, so setzen die keine Schreiben auf.
Ist so nicht ganz richtig. Erstens fehlt die Aufklärung/Erklärung dazu seitens Sky, hätten sie den Reciever unter Berufung auf deren AGBs mit dem Paragraphen zur Durchsetzung eines Zwangsrecievers erklärt, wäre es Vertragskonform. In allen Fällen war die Erklärung neue und Zukunftssichere Technik.
8. Ich möchte einen Vertrag mit Sky abschließen, habe aber bereits einen Digitalreceiver – geht das?
Ja, sofern Ihr Receiver als "geeignet für Sky" bzw. "geeignet für Premiere" gekennzeichnet ist, ist dies problemlos möglich. Sie müssen bei der Bestellung dann lediglich die Receivernummer Ihres Gerätes angeben. Diese 14-stellige Nummer finden Sie auf einem Aufkleber auf der Rück- oder Unterseite Ihres Receivers (meist beginnt diese mit der Nummer 1 oder 2).
Hi,
Ich habe jetzt fast den ganzen Thread gelesen aber nur widersprüchliche Angaben gefunden.
Sky zwingt tatsächlich Kunden die NIE einen Leih Receiver hatten zur V14 mit solchem. Ich bin zb betroffen.
Macht es für Erfüllung des Vertrags oder Sonderkündigung einen Unterschied ob je ein Leih Reci genutzt wurde? Bei allen Antworten hier wird nicht klar ob das eine oder andere der Fall war.
Ich sehe auch Widersprüche in den AGBs, aber ob diese zwangsläufig zu einem Sonderkündigungsrecht (in Fall S02 ohne jemals Leihe) führen genau wie der Tatbestand Vertragsänderung ist mir nicht abschließend klar.
Wer hat Erfahrungen?
Ich habe leider vor wenigen Monaten um 2 Jahre verlängert. Bei mir haben sie die übliche Täuschung abgezogen: nach Ablauf der Widerspruch Frist Tausch angekündigt.
Der Tauschprozess ist bei mir on hold. Ich habe mir Bedenkzeit erbeten wg. Rechtlicher und technischer Recherche und habe diese bekommen. Angenommen habe ich noch nichts, weder Karte noch Reci, und auch schon schriftlich widersprochen per Einschreiben 1x.
Auffallend ist, dass auf ihrer HP im FAQ noch folgendes zu finden ist:
Diese Aussage ist aber nicht bindend nehme ich an und stellt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen das Zwangsangebot dar?
Im Bestellprozess finde ich diese Option nicht mehr aber vielleicht habe ich falsch geklickt.
Irreführend ist es in jedem Fall.
Grüße
Türover
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