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Hier könnt Ihr Euch zum Pairing Luft machen...

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Du kannst dirs aussuchen,Viele Spiele,viele Tore,mit vernünftiger Linuxbox,Eigene Senderliste,Netzwerk,Aufnahmen,Mediaportal etc.pp,für mon.0,00 Euro. Wies geht,auch in deutscher Sprache inkl.Antennenumbau für ca.20 Euro,hab auch ich hier beschrieben.Mußt halt etwas suchen. Oder eben Alle Spiele alle Tore zum Sky-Preis,mit "Sky-getuntem"Baumarktreciever,incl.Pairing,Sky-Senderliste,Jugendschutz-Pinabfrage und alles was diese Müllboxen sonst noch so"innovativ" macht. Ich hab meine Entscheidung schon lange getroffen,was du tust,sorry,ist mir ehrlich gesagt so egal,wie der Wasserstand vom Nil.((-:
 
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Ja kann man so machen, per Streaming oder 26.0E Dubai Sport, wenn man denn mit den Einschränkungen (z.B. Bildquali ) leben kann.
 
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Dubai Sport Bundesliga gibts in SD,zugegeben mit nicht so guter Bildquali.Dubai Sport HD zeigt aber auch einzelne Spiele in sehr guter Qualität.
 
Zuletzt bearbeitet:
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So so, das soll dann Unfug sein. Dann bitte ich darum, die Passage im BGB zu benennen, die dafür gültig ist. Die AGB begleitet nur einen abgeschlossenen Vertrag,
und dessen Einhaltung. Wenn die AGB verändert wird, muß das dem Vertragsnehmer mitgeteilt werden. Ist das der Fall, und der Vertragsnehmer hat nicht widersprochen
gelten automatisch die veränderten AGB. Ansonsten bleibt alles beim alten. Keine Ahnung wie Sky es handhabt mit der Bekanntgabe der veränderten AGB, so lange bin
ich noch kein Kunde von Sky. Aber was ich im Netz gelesen habe, sind erneuerte AGB Kunden zugestellt worden. Eine neue Fassung der AGB gibt es vom 1.5.2014,
vielleicht bekomme ich noch Post. Sicher ist das nicht, denn mein verlängerter Vertrag läuft im September aus.Dann ist Schluß mit Sky, wozu dann noch neue AGB.
 
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Wer hat neue AGB erhalten, vor allem sollte man beleuchten, in welche Maße der Kunde von der AGB Kenntnis genommen hat. Nicht umsonst wird im Geschäftsleben, dem Kunden die neuen AGB zu gesandt, wo eine Rückantwort mit Rechtsbelehrung dabei ist. Wenn die Rückantwort des Kunden ausbleibt ist z.B. der abgeschlossene Wartungsvertrag nicht mehr gültig. Die oftmals genannte Sache, das Kunden die AGB per Mail bekommen hätten, ist nie rechtlich haltbar, E Mail ist kein Beweis der Kenntnisnahme oder gar als Zustellung. Fax oder Einschreiben wären nur geeignet, das man einseitig was Zustellen kann, wobei Fax eben nur im geschäftlichen eine Rolle spielt.

Im übrigen ist die AGB kein Gesetz und auch kein Gebetbuch. Diese kann man bestenfalls nach allgemeiner Sichtweise für Neukunden als bindend ansehen. Bei langjährigen Kunden ist nach wie vor, ja selbst Sky versucht ja auf den §314 Dauerschuldverhältnis zu pochen, übersieht dabei §313 Störung der Geschäftsgrundlage.
Mit der Argumentation sind egal ob Verbraucherberatung oder RA bisher alle durch gekommen.
 
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So
da mein Vertrag noch bis zum 09.14 läuft
Hab ich heute gekündigt
Hab gleich reingeschrieben das ich nicht warten bis auf den zwangstausch
 
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Es ist sicher richtig, die AGB ist kein Gesetz, nur sie ist Bestandteil des Vertrags, jedenfalls bei Geschäftskunden so üblich. Auch wenn einige Jahre nach Vertragsabschluß
vergangen sind, kann die AGB nicht für unwirksam erklärt werden. Die Bekanntgabe einer geänderten AGB bedarf, so in meinem Vertrag nicht unbedingt der Schriftform.
Diese kann auch im Postfach des Kundencenter bei Sky abgelegt sein. Übrigens das Ankennen der geänderten AGB ist auch in der AGB geregelt, wer nicht widerspricht,
hat sie akzeptiert. Übrigens meine Bank hat auch die AGB geändert, andere Kostenmodelle der Giro-Konten, keine Rückantwort notwendig wenn man akzeptiert.
Steht auch so in der AGB. Wenn Sky es allerdings versäumt die Kunden rechtlich sicher, über Änderungen zu informieren, wird es immer Möglichkeiten geben
aus dem Vertrag zu kommen.
 
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In § 305 BGB ist festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit AGB Vertragsbestandteil werden.

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Bei einer automatischen Verländerung eines Sky-Vertrages passiert i.d.R. gar nichts, d.h. es gibt weder im Kundencenter noch per Brief/E-Mail einen Hinweis auf Vertragsverlängerung und erst recht nicht auf geänderte AGB. Damit bleiben die AGB vom Vertragsabschluss weiterhin gültig.

Auch bei Vertragsverlängerung nach einer Kündigung (z.B. um sich den Rabatt zu erhalten) habe ich von Sky noch einen Hinweis auf geänderte AGB bekommen. Selbst bei der Umstellung von Premiere auf Sky kommt im Willkommensschreiben und den mitgeschickten Vertragsdaten das Wort "AGB" nicht vor.

Bei einer Vertragsänderung, z.B. Zubuchung eines Paketes, werden normalerweise die geänderten Vertragsdaten per Post versandt. Wenn diesem Brief die aktuellen AGB beigefügt sind, werden sie sicherlich Vertragsbestandteil. Ob ein Hinweis wie "Es gelten die aktuellen AGB von Sky" ausreicht, wage ich zu bezweifeln (siehe § 305 BGB).

Hinterlegung im Postfach des Kundencenters reicht ganz sicher nicht aus. Selbst gemäß Sky-AGB muss Sky die Änderung ankündigen und dem Kunden eine Frist für einen Widerspruch setzen:
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Das ist bei uns Deutschen, zumindest 99,9%, so wir lassen alles unbeachtet über uns ergehen, es wird ja alles schon Rechtens sein.
Ich frage mich wo Leipzig 1989 oder der 17.Juni 1953 hin ist, hier wurde gegen Bevormundung eines ganzen Staates protestiert und 2014 schaffen wir es noch nichtmal gegen Sky, wirklich arm, sorry aber es ist so
 
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Hinterlegung im Postfach des Kundencenters reicht ganz sicher nicht aus. Selbst gemäß Sky-AGB muss Sky die Änderung ankündigen und dem Kunden eine Frist für einen Widerspruch setzen:[/QUOTE]

Tja,da sagt die mir vorliegende AGB was anderes aus. Ausgabe der AGB 120813 _AGB_D_Std

In Absatz 3 ist Alles über das Postfach oder Postversand beschrieben.
Ob alte oder neue AGB, das spielt vom Grundsatz her keine Rolle, die Dinge um die es hier geht, Pairing, können wir nicht verhindern. Von Sky zugelassene Hardware ist zu verwenden.
Ob uns das gefällt oder nicht. Mit allen Nachteilen. Es hilft nur eins die KÜNDIGUNG muß raus.
 
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Eventuell wurde das inzwischen geändert, weil die alte Fassung rechtlich unwirksam ist. Mein Zitat stammt aus 140429_AGB_DE_Std

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Aber nicht zwangsweise von Sky gelieferte Hardware.
 
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ich freue mich aufs Verheiraten... kann mir garnicht schnell genug gehen:DDD
 
Genau, wo steht bitte schön, das der Philips 9004/9005, der Humax PR Fox und wie sie alle heissen nicht mehr zugelassen ist, sondern allein nur noch die ollen "innovativen Baumarktreceiver von Humax".
Hat Euch irgendjemand das mit einem Brief in den AGB`s, ja da müssen die dann rein angekündigt, mir jedenfalls nicht.
 
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Dass die alten Receiver nicht mehr von Sky "zugelassen" sind, steht nirgends, Aber Premiere und Sky haben schon immer eine Klausel in den verschiedensten AGBs gehabt, wo sie sich das Recht vorbehalten, dass man zum Entschlüsseln der PayTV-Programme eben die vom PayTV-Anbieter zur Verfügung gerstellte Hardware verwenden muss. Wenn das jetzt nur noch die "innovativen Receiver sind, dann ist das auch rechtens.
 
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