Genau weil wenn man bei Vertragsabschluss nicht die genauen Vertragsbedingungen kennen kann [...]
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Vorlesen wird die einem der Verkäufer wohl nicht wollen. Somit kommt der rechtswirksame Sky-Vertrag erst zustande, wenn man die Smartcard in der Hand hat und den gleichzeitig mitgeschickten Vertragsbedingungen nicht innerhalb der eingeräumten Widerspruchsfrist widerspricht.
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Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Wenn ich Mail schicke und 100 kg Äpfel bestelle zu 1 EUR/kg und der Verkäufer schickt einen Tag später eine Auftragsbestätigung: "Ich liefere wie vereinbart 1000 kg Äpfel zu 2 EUR/kg!", dann ist kein Vertrag zustande gekommen. Was ist, wenn ich nicht "widerrufe"? Muss ich dann 2000 EUR zahlen? Nein, ich hab ja per Mail 100 kg bestellt für 100 EUR.
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2. Zumutbare Kenntnisverschaffung
Der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen ist ein notwendiges, jedoch kein hinreichendes Kriterium zur Einbeziehung in den Vertrag. Der Kunde muss außerdem bei Vertragsschluss die Möglichkeit haben vom Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Wird dem Kunden bei Vertragsschluss ein Schriftstück ausgehändigt, so ergeben sich in der Regel hierbei keine Probleme.
Bei fernmündlichen Verträgen (Telefon) hingegen ist Kenntnisverschaffung nur dadurch möglich, dass der Verwender dem Kunden seine AGB am Telefon vorliest. Es leuchtet ein, dass dies unpraktikabel ist. Dem Verwender verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, den Kunden darauf hinzuweisen, dass der Vertrag erst dann geschlossen sein soll, wenn dem Kunden die AGB ausgehändigt werden und er sich mit ihrer Geltung dann einverstanden erklärt.
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Danke, Marc.
Aber ich geb's auf, hier uneinsichtige User mit ihren unfundierten, exklusiven Rechtsauffassungen - eines sog. normal denkenden Verbrauchers... :emoticon-0122-itwas - zu korrigieren.
Wer freiwillig auf seine ihm zustehenden Verbraucherrechte verzichten möchte, darf dies gerne tun.
Andernfalls empfehle ich einfach ein paar juristische Recherchen im Netz oder die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt.
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Du verrätst zuwenig über deine Hardware. Wenn Du Linuxreceiver nutzt, dann entnimm die V14 dem Paket von Sky und schick den Rest zurück (Rücksendeschein bei sky.de). Die V14 nur in geschütztem Rahmen nutzen, also mit OSCAM in der Linuxkiste.
Wenn du CI Modul nutzt, dann ist es derzeit schwieriger, seit März ist Deltcam Twin 2.0 oder Unicam 4.0 nicht mehr so ohne weiteres in der Lage, V14 mit Pairing-Schutz freizuhalten.
Bis April tut sich da sicher noch was, muss man abwarten.
Bestell Sky-V14 mit kostenlosem Sky-Modul.
Die S02 zu verteidigen, ist schwieriger, denn Sky will da konsequent von weg. Verbraucherschutz hilft dir sonst, aus dem Vertrag eher raus zu kommen (Sonderkündigungsrecht). Schreib auch vorab eine kurze Mail an info@vzbv.de, damit der Bundesverband allen Kunden hilft und Sky in die Schranken verweist. Bin da dran, dort was zu aktivieren als Hilfe deutschlandweit. Dazu müssen sich aber auch mal paar Hundert Kunden mit einer Mail dort beim Verbraucherschutz melden...
Na sicher werde/muss ich blocken....
Nungut...also Receiver oder CI ist egal - ja ?
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