AW: Hausdurchsuchung
Das kann ich so nicht im Raum stehen lassen, weil es nicht ganz stimmt.
Beide Beispiele unterliegen völlig anderen Gesetzesgrundlagen.
Und natürlich darf ich eine Pistole besitzen. Auch ohne Waffenschein, wenn sie nicht schusswaffenpflichtig ist. Ich darf sie sogar benutzen.
Receiver und TV fallen aber nicht unter das Waffengesetz. Und natürlich darf ich sie besitzen, wenn sie sich nicht in einem der Nutzung entsprechenden Zustand befinden (angeschlossen/betriebsbereit sind) oder zur Umgehung Endgeldpflichtiger Leistungen missbraucht werden.
Ein Missbrauch muss mir erst mal nachgewiesen werden
Z.B. eingepackt im Karton auf dem Dachboden gehört daher nicht dazu.
Ich darf ja auch ein Auto haben, das nicht angemeldet und versichert ist.
Nur fahren im öffentl. Verkehr darf ich damit nicht.
Es gibt kein Gesetz, der den Besitz verbietet. Wenn ja, dann bitte ich um die entspr. § und Gesetzesvorlagen !!
Die "Sachen" von Herrn B. wurden auch nicht beschlagnahmt, sondern lediglich im Rahmen eines Ermittlungsverfahren zunächst sichergestellt.
Von einer Anklage habe ich auch nichts gesehen. Lediglich ein Beschluss auf Herausgabe. Also muss er auch nicht zum Verhör, sondern wenn keine Anklage vorliegt, nur zur Vernehmung als Zeuge. Und wenn die zum Hellwerden erforderliche Karte/Modul bei dem "Besuch" nicht im Gerät steckte und nachweislich nicht benutzt wurde, hat Hr. B nix zu befürchten
Ich bin der festen Uberzeugung, die haben wohl eher den Händler aufm Kieker...