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Hausdurchsuchung

Bis jetzt dachte ich ja immer, es wird viel übertrieben und die Angst geschürt. Aber heute morgen war ich in einer Firma, bei welcher ein Mitarbeiter von der Polizei zur Hausdurchsuchung abgeholt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, einen patchbaren Reciever gekauft (1994 im Internet) zu haben und ihn zu nutzen. Nach erfolgter Hausdurchsuchung wurde er von der Polizei zurückgebracht. Der Resi wurde eingezogen.

Gruss Schnauke
 
AW: Hausdurchsuchung

die loader-card wurde doch vorher von dem verkäufer mit illegaler soft bestückt das ding an und für sich wär net schlimm aber da es verändert wurde schon
 
AW: Hausdurchsuchung

Die Deutschen Gesetze sind etwas seltsam. Es heißt soweit ich weis auch das du es besitzen darfst nur nicht benutzen. Du darfst dem nach auch ein gepatchten Receiver besitzen. Nur du darfst diesen nicht einsetzen.
 
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Dann hätte er ja Glück. Es wird ja dann auch festgestellt werden, dass noch die Soft von 2004 drauf ist.
Auf alle Fälle bleibe ich dran und werde Euch vom Ausgang berichten, wenn Interesse besteht. Vorrausgestzt, ich habe dann noch einen PC :4:.

Gruss Schnauke
 
AW: Hausdurchsuchung

der hat bestimmt den schwarzen afganen in seinem 1994er resi versteckt gehabt !!! Ha,HA
 
AW: Hausdurchsuchung

Ich hoffe nur, dass dieser Fall nicht ein anfang ist und es vielen anderen so ergeht. Zwar hat die Polizei dann viel zu tun aber der Staat auch viele Einahmen von den Stafen oder?.
 
AW: Hausdurchsuchung

Ich war vorhin gerade bei Herrn B. und habe ihm die Unterlagen zurükgebracht. Am nächsten Donnerstag muss er zum Verhör.
Wir drücken ihm doch die Daumen :good:, oder?

Gruss Schnauke
 
AW: Hausdurchsuchung

Nicht, dass die sich zufällig in der Adresse geirrt haben und ursprünglich zu dir wollten ???:D

Naja, wird sich alles beim Verhör wohl rausstellen, das die garnicht ihn gemeint haben:JC_hmmm:

Mit dem Kaufdatum haben sie sich ja auch zuerst vertan...:24:

Gruß... und immer mal wieder einen Blick hinter die Gardine werfen!
 
AW: Hausdurchsuchung

Hi.

Das mit dem "Besitz ist nicht Strafbar" stimmt nicht ganz so.
Wenn du eine Pistole ohne Waffenschein hast und sie nicht benutzt, ist es auch strafbar. Wer keine GEZ bezahlt und einen Fernseher hat den er nicht benutzt macht sich auch strafbar. Also sollte man vorsichtig sein.

Das mit dem Typen und dem Receiver ist echt eine komische Sache. Obwohl ich aber schon geahnt habe, daß es nicht lange dauern würde bis sie auch mal Hausbesuche machen. Dadurch erreichen sie mehr als mit allen anderen Mitteln. Noch par solcher Fälle und die Hälfte der Schwarzglotzer verschrottet ihre Receiver. Vieleicht ist der Typ ja auch vorbestraft. Da dauert es dann nicht so lange bis sie an der Tür klingeln :D

gruss
 
AW: Hausdurchsuchung

Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber verjährt wäre die Geschichte dann nicht wenn er das Teil bis dato nutzt. Aber seltsam hört sich's schon an.

Gruß vom Malt (hick)
 
AW: Hausdurchsuchung

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Das kann ich so nicht im Raum stehen lassen, weil es nicht ganz stimmt.

Beide Beispiele unterliegen völlig anderen Gesetzesgrundlagen.
Und natürlich darf ich eine Pistole besitzen. Auch ohne Waffenschein, wenn sie nicht schusswaffenpflichtig ist. Ich darf sie sogar benutzen.

Receiver und TV fallen aber nicht unter das Waffengesetz. Und natürlich darf ich sie besitzen, wenn sie sich nicht in einem der Nutzung entsprechenden Zustand befinden (angeschlossen/betriebsbereit sind) oder zur Umgehung Endgeldpflichtiger Leistungen missbraucht werden.
Ein Missbrauch muss mir erst mal nachgewiesen werden
Z.B. eingepackt im Karton auf dem Dachboden gehört daher nicht dazu.

Ich darf ja auch ein Auto haben, das nicht angemeldet und versichert ist.
Nur fahren im öffentl. Verkehr darf ich damit nicht.

Es gibt kein Gesetz, der den Besitz verbietet. Wenn ja, dann bitte ich um die entspr. § und Gesetzesvorlagen !!

Die "Sachen" von Herrn B. wurden auch nicht beschlagnahmt, sondern lediglich im Rahmen eines Ermittlungsverfahren zunächst sichergestellt.

Von einer Anklage habe ich auch nichts gesehen. Lediglich ein Beschluss auf Herausgabe. Also muss er auch nicht zum Verhör, sondern wenn keine Anklage vorliegt, nur zur Vernehmung als Zeuge. Und wenn die zum Hellwerden erforderliche Karte/Modul bei dem "Besuch" nicht im Gerät steckte und nachweislich nicht benutzt wurde, hat Hr. B nix zu befürchten

Ich bin der festen Uberzeugung, die haben wohl eher den Händler aufm Kieker...
 
AW: Hausdurchsuchung

Hallo Schnauke
Ich hoffe Du erzählst uns den Ausgang der Geschichte, ich bin mal gespannt auf den Ausgang. Hier in Deutschland muss man ja auf alles gefasst sein.
M.f.G firly
 
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