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Hardware & Software BREIN: Antipiracy-Organisation wegen Strafanzeige vor Gericht

Weil BREIN zum Schein Raubkopien der Masterbox-Compilation gekauft und die Täter angezeigt hat, befand sich die Organisation nun vor Gericht.
Mitarbeiter der Stiftung BREIN hatten im Vorfeld Strafanzeige gegen die sogenannte „Masterbox-Bande“ gestellt. Die Ermittlungen führte anschließend die niederländische Behörde Fiscal Information and Investigation Service (FIOD) durch. Im Oktober führte man wegen dem groß angelegten Handel mit illegalen DVDs und Musik-CDs Hausdurchsuchungen durch und nahm drei niederländische und einen belgischen Staatsbürger fest. Sechs Unternehmen und sechs private Räumlichkeiten untersuchte man insgesamt, zwei davon in Belgien und Spanien.

BREIN führte Scheinkäufe durch​

Die Untersuchung leitete der FIOD als Reaktion auf eine Strafanzeige von BREIN ein. Mitarbeiter von BREIN hatten die monatlich erscheinende Masterbox gekauft und diese zur Beweisführung an die Behörde übermittelt. Mit dem gleichen Hintergrund führte im Jahr 2009 und Anfang 2019 die Polizei in Italien und Polen Razzien in Fabriken durch. Dort hatte man bis zur Beschlagnahmung die illegalen DVDs und CDs für die Masterbox gepresst.

Was ist eine Masterbox?​

Die Masterbox ist eine illegale Sammlung von Filmen, TV-Serien, Musikalben, Hitparadenmusik und Popkonzerten, die monatlich veröffentlicht und außerhalb der offiziellen Kanäle verkauft wurde. Die Box enthielt jeweils 11 DVDs und eine CD. Jedes Mal enthielt es etwa 7 Kinofilme, 16 Folgen beliebter Fernsehserien, ein Popkonzert, 60 Musikalben als MP3s zuzüglich zu 20 Singles.

BREIN schätzt die monatliche Auflage auf mehr als 10.000 Schachteln ein. Die Masterbox verkaufte man zu Preisen um die 40 Euro pro Stück. Die Datenträger hatten immer einen Verkaufswert von rund 1.000 Euro für Filme, Serien, Musikalben und Singles. Die Bande ist schon seit Anfang 2006 aktiv. Bei der Aktion fand man Berichten zufolge 100.000 EUR in bar.

BREIN darf weiterhin Strafanzeigen stellen​

Am 22. November 2010 entschied das Berufungsgericht in Den Bosch im Berufungsverfahren gegen die Masterbox-Bande. Die FIOD spürte die Tatverdächtigen im Jahr 2010 auf, nachdem BREIN Strafanzeige gestellt hatte. Dies führte 2015 zur Verurteilung von vier Verdächtigen zu Haftstrafen zwischen 12 und 15 Monaten. Außerdem wurde eine Einziehungsklage in Höhe von 6 Millionen Euro eingeleitet. Bei einem Verdächtigen fand man bei der Durchsuchung unter anderem 80.000 Euro in bar in einem ansonsten leeren Chips-Eimer.
Die Hauptverdächtigen hatte unter anderem deshalb Beschwerde eingelegt, weil BREIN nach deren Anzeige weiterhin Beweise sammelte, indem deren Mitarbeiter jede neue monatliche Masterbox-Ausgabe kaufte und an das FIOD schickte. BREIN tat dies unaufgefordert, um seine Erklärung zu ergänzen, aber die Verteidigung sah darin eine Umgehung der Scheinkaufregelung der Strafprozessordnung.

Kein Verstoß gegen die Scheinkaufregelung​

Der Gerichtshof urteilte allerdings, dass der Vorwurf der Umgehung der Scheinkaufregelung keinen Sinn machen würde. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass BREIN dies auf Anweisung der Behörde FIOD getan hätte. Das FIOD hat die eingehenden Beweise lediglich mit Sorgfalt behandelt, damit diese in die Anklage einfließen konnten. BREIN ist keine Behörde sondern eine Zivilpartei, die nach den Regeln des Zivilrechts eigene Ermittlungen durchführen, Strafanzeige stellen und Anklage erheben kann.

BREIN verfährt seit jeher zweigleisig​

Die Organisation BREIN verfährt seit jeher mehrgleisig. So stellt man nach eigenen Recherchen, wie die GVU früher in Deutschland, Strafanzeige gegen die Tatverdächtigen oder gegen unbekannt. Zudem überzieht man die Täter nach ihrer Aufdeckung mit zivilrechtlichen Schadenersatzklagen und versucht sie dazu zu drängen, Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, damit sie ihr Fehlverhalten nicht wiederholen können. Wer gegen diesen Vertrag verstößt, muss mit dem Inkasso der vereinbarten Strafzahlung rechnen, die stets sehr hoch ausfallen.

Rechteinhaber heutzutage doppelt gefragt​

Für die Organisation ist das Urteil ein mehrfacher Erfolg. Zuvor gab man bekannt, die Unterhaltungsindustrie sei momentan eindeutig doppelt gefragt. Die Rechteinhaber würden von allen Seiten von illegalen Händlern ausgeplündert. Nicht nur im Internet von Websites, die wie „Superhelden agieren“, sondern auch von altmodischen DVD- und CD-Banden, sagte BREIN-Direktor Tim Kuik.

Es koste viel Geld, einen Film, ein Musikalbum oder ein Popkonzert zu finanzieren. Und wenn es nicht möglich sei, diese Investitionen wieder hereinzuholen, höre es auf. Das wäre schlecht, denn mit den Werken würde man eindeutig eine bestehende Nachfrage befriedigen. Es ginge inhaltlich nicht nur um die Unterhaltung oder die Erhaltung von Kulturgut, sondern auch um den Schutz der Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Umso wichtiger sei die Tätigkeit von BREIN und anderen Antipiraterie-Vereinigungen in der heutigen Zeit, glaubt Kuik.

Tarnkappe.info
 
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