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PC & Internet Share-Online.biz: Staatsanwaltschaft will gegen Uploader vorgehen

Mehr als 3,5 Jahre nach der Schließung des Online-Speicherdienstes Share-Online.biz befinden sich die Auswertungen nun auf der Zielgeraden.

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ein Logo aus grauer Vorzeit

Mitte Oktober 2019 war der in der Szene anerkannte Filehoster Share-Online.biz von heute auf morgen plötzlich nicht mehr erreichbar. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung bei den Hauptverdächtigungen und eine Beschlagnahmung der Beweismittel, deren Auswertung bis heute andauert.

Share-Online.biz: Auswertungen weitgehend abgeschlossen

Wir haken in regelmäßigen Abständen nach, um uns nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen. Gestern erhielten wir eine Antwort von Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker von der Staatsanwaltschaft Köln. Hebbecker ist auch zuständig für die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (kurz ZAC NRW).

Laut Dr. Hebbecker sind die Auswertungen “weitgehend abgeschlossen und für die kommenden Wochen wurde hier der Eingang des polizeilichen Abschlussberichts sowie des Berichts eines beauftragten externen IT-Dienstleisters angekündigt.”

Hebbecker geht davon aus, dass durch den zuständigen Dezernenten dann zeitnah eine Abschlussentscheidung getroffen werden wird. Ein konkretes Datum dafür kann er derzeit noch nicht benennen. Dabei geht es in erster Linie um die strafrechtliche Verfolgung der Hauptverdächtigen, also der ehemaligen Betreiber von Share-Online.biz.

ZAC NRW will auch gegen Uploader vorgehen

Staatsanwalt Hebbeker teilte uns ferner mit, dass es weiterhin beabsichtigt sei, “dass auch gegen Uploader vorgegangen werden soll, denen man Urheberrechtsverstöße durch Zuordnung der Rechteinhaber nachweisen kann. Zum diesbezüglichen Ermittlungsstand kann ich jedoch derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben machen.”

Mehr als eine Absichtserklärung könne man derzeit nicht übermitteln. Dafür müssten die umfangreichen Auswertungen abgeschlossen sein, schrieb uns der Sprecher der ZAC NRW.

Was ist mit den Downloadern?

Auf die Frage nach der Rückverfolgbarkeit der Downloader, d.h. der Personen, die nachweislich ein kostenpflichtiges Abonnement bei Share-Online.biz abgeschlossen haben, haben wir bisher keine Antwort erhalten. Fakt ist: Bei Verwendung eines weniger anonymen Zahlungsmittels (Kreditkarte etc.) könnte man die Identität der Downloader mit wenig Aufwand ermitteln.

Aber ehrlich gesagt glauben wir nicht, dass es dazu kommen wird. Die Strafverfolgungsbehörden haben schon jetzt mehr als genug damit zu tun, die ehemaligen Betreiber und zumindest die 50 oder 100 aktivsten Uploader strafrechtlich zu verfolgen. Die auszuwertenden Datenmengen sind gigantisch, die Vorarbeiten entsprechend langwierig. Wegen des enormen Aufwandes ist es noch zu keiner Anklage gegen die Hauptverdächtigen gekommen.

Es wäre auch das erste Mal, dass die zahlenden Kunden bzw. die reinen Nutzer eines illegalen Online-Dienstes ins Visier genommen würden. Bisher beschränkte sich die Strafverfolgung immer auf die Personen, die für die Dienste verantwortlich waren oder zumindest in erheblichem Maße finanziell davon profitierten.

Mehr können wir zum jetzigen Zeitpunkt mangels Glaskugel leider noch nicht sagen. Wir bleiben aber weiterhin für euch am Ball …

Quelle; Tarnkappe
 
die ehemaligen Eigentümer und hauptverdächtigen sind vermutlich schon wieder frei (gute Führung, keine Vorstrafen etc.)

und bei den uploadern ermittelt man noch
 
Selbst wenn jemand seinen Account mit Kreditkarte bezahlt hat, dann sagt das rein gar nichts aus. Dafür müsste schon aktiv hinterlegt sein, welcher Account wann was gesaugt hat und dann müsste man die Verwendung immer noch einer Person eindeutig zuordnen können, was nur anhand der IP Adresse möglich wäre, die schon längst keinem Nutzer mehr zuzuordnen ist. Im Zweifel gilt halt immer noch FÜR den Angeklagten - insofern wäre ein so spätes Vorgehen gegen die Downloader nur eine Verschwendung von Zeit und Steuergelder sowie eine in keinem Verhältnis stehende Belastung der Gerichte.
 
@MrHonk

ich habe da immer mit paysafecard gezahlt


ich kenne das shareonline.biz Prämien auszahlverfahren nicht, aber bei uploaded.to konnte man sich sein "erarbeitetes" Guthaben einfach per IBAN überweisen lassen, was ich z.b. gerne mal gemacht habe.

Nicht weil ich uploader war, sondern weil ich mich selber "geworben" habe und mir quasi von meinen 99€ mir die 70€ selber wieder zurück geholt habe.
 
Außerdem ist in Deutschland und eventuell in anderen Länder, der Download zur eigenen Verwendung erlaubt und Strafrechtlich ohne Konsequenzen.
Erst die Weitergabe (Vervielfältigung) ist auch Strafrechtlich verfolgbar, wobei hier wieder die Verjährungsfristen beachtet werden müssen.
 
Naja ob das soooo stimmt...?! ;) Immerhin hast so gesehen einen Diebstahl begangen, wenn wir mal beim Beispiel Film-Download bleiben. Wenn ich im Geschäft ne Bluray klaue oder Kaufe ist das schon DER Unterschied. Auch wenn nur für die eigene private Verwendung geklaut :) Deswegen aber auch nicht Straffrei wenn man erwischt wird. Dem Kaufhausdetektiv juckt es nicht ob für privat oder ob die die große Kohle machen wolltest. Geklaut ist geklaut.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Download aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist schon seit Jahren strafbar. Genauso wie das Erstellen einer Sicherheitskopie von gekauften Dingen für den Eigengebrauch, wenn man, um die Kopie zu erstellen, zuerst einen digitalen Kopierschutz aushebeln muss.
 
Es gibt auch Leute wie mich, die Filehoster u.a. als Speicherort für Backup's genutzt haben. Nicht jeder hat den Dienst für illegale Zwecke genutzt.


Gruß
 
Was einige immer wieder nicht verstehen ist, dass es kein Gesetz irgendwo gibt, dass es illegal macht, einen Online Dienstleister wie einen Dateihoster zu nutzen. Wenn das so wäre, dürfte niemand eine Dropbox, Google Cloud, pCloud und andere nutzen.

Das ist wie mit einem PKW, es ist einfach nicht verboten einen PKW zu nutzen. Aber mit einen PKW kann man illegale Sachen anstellen, wie einen Bankraub oder andere Verbrechen verüben. Das macht aber den PKW nicht illegal, sondern die Taten der Nutzer sind es. Feuer, kann man zum Kochen oder Heizen verwenden, aber auch um schlimmes damit zu machen. Ist Feuer deswegen schlecht?

"Der Download aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen..." Das ist Spekulation und hat nichts mit Rechtmäßigkeit zu tun. Wer bestimmt denn nach welchen überprüfbaren Tatsachen, was hier "offensichtlich rechtswidrig" ist? Und nur eine Annahme von irgend einer Gegebenheit bedeutet garnichts!
 
"Der Download aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen..." Das ist Spekulation und hat nichts mit Rechtmäßigkeit zu tun. Wer bestimmt denn nach welchen überprüfbaren Tatsachen, was hier "offensichtlich rechtswidrig" ist? Und nur eine Annahme von irgend einer Gegebenheit bedeutet garnichts!
Mitnichten.

Abgesehen davon, das "offensichtlich rechtswidrige Quelle" sogar die genau so im Gesetz stehende Formulierung ist, lässt diese Formulierung absolut keinen Spielraum für Spekulationen, erst recht nicht, wenn etwas, das normalerweise Geld kostet, für jederman kostenlos angeboten wird. Das betrifft sämtliche digitale Produkte, für die es offizielle Anbieter gibt und die nicht dauerhaft kostenlos angeboten werden. Offensichtlich rechtswidriger geht einfach nicht. Und wie ich bereits schrieb, muss einem erst einmal der illegale Download nachgewiesen werden. Ist wie beim Auto - auch da muss einem erst eine illegale Handlung damit nachgewiesen werden. Dass der Besitz eines OCH-Accounts nichts strafbares ist, wurde auch nirgendwo behauptet.

Da du in dem Punkt aber anderer Ansicht zu sein scheinst, lies dich einfach mal ein bisschen dazu ein: Wie erkenne ich rechtswidrige Angebote im Internet? – iRights.info

Hie mal ein Auszug von der Seite:

Was darf ich bei Filehostern herunterladen?​

Wer über einen Filehoster wie Zippyshare oder Uploaded.net geschützte Inhalte herunterlädt, muss aufpassen. Wenn klar erkennbar ist, dass der Anbieter der Werke keine Rechte für eine Veröffentlichung hat, ist bereits der Download nicht erlaubt. Legal ist es dagegen, über Filehoster Inhalte im rein privaten Rahmen auszutauschen.

Voraussetzung ist, dass die Musikdateien, Filme oder anderen Werke selbst legal erworben wurden, also nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen. Hier gilt die Privatkopie-Regel. Privater Rahmen heißt, dass nur enge Freunde und Familienmitglieder auf die Dateien zugreifen können. Es ist aber in keinem Fall erlaubt, Links auf solche Dateien im Web zu posten, wenn man nicht über die nötigen Rechte verfügt.

Genaueres zu Filehostern findet sich im Text „Download auf Knopfdruck – Wie legal sind Filehoster?“.
 
Zuletzt bearbeitet:
Staatsanwalt Hebbeker teilte uns ferner mit, dass es weiterhin beabsichtigt sei, “dass auch gegen Uploader vorgegangen werden soll, denen man Urheberrechtsverstöße durch Zuordnung der Rechteinhaber nachweisen kann
Alles Panikmache. Dafür fehlt es einfach an Personal und der Zeitaufwand wäre enorm!
 
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