Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Email an Bundeskartellamt

    Nobody is reading this thread right now.
AW: Email an Bundeskartellamt

Legale PayTv - Anbieter wären auch noch MTV Unlimited, und nicht zu vergessen die bereits bezahlte und nicht gepairte HD01 Smartcard! im CI-Receiver kein Problem, mit Sky-Krücke unmöglich...
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Ach ja, MTV-Unlimited hab ich in meinem Alter übersehen. Hat unsere Tochter aber auch (noch).

Als "Entschädigung" für die gerade erst bezahlte HD+ Abokarte bekommt man ja die 12 Monate HD+ kostenfrei mit der gepairten V14 Abokarte. Mehr "Entschädigung" kann man eigentlich nicht erwarten.
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Ach ja, MTV-Unlimited hab ich in meinem Alter übersehen. Hat unsere Tochter aber auch (noch).

Als "Entschädigung" für die gerade erst bezahlte HD+ Abokarte bekommt man ja die 12 Monate HD+ kostenfrei mit der gepairten V14 Abokarte. Mehr "Entschädigung" kann man eigentlich nicht erwarten.

Du meinst den Bullshit RTl in HQ Auflösung reicht als Entschädigung, was als normal Qualität eh frei empfangbar ist? Das SD kann man auch interpolieren und ziehen auf HD.... gibt halt bischen mehr Pixel ist dann aber HD Konform.

Eine entschädigung wäre für alle gesehen ein CI+ Slot oder ein zweites CAS auf dem Receiver... Der HD3000 hat nur 1 Schlitz... :) Eigentlich auch Wurst ... abwarten und Tee trinken.
 
AW: Email an Bundeskartellamt

das teil was sky einem schickt kann keine 4 sat positionen? dann hätte ich ein problem der philips dsr 9005 kann 4 stück
 
AW: Email an Bundeskartellamt

AGBs sind gesetzlich verpflichtend einzuhalten, außer die AGB-Bestimmungen, die sittenwidrig u.ä. sind. In Deutschland gibt es weitgehende Vertragsfreiheit(en) und deshalb muss man Vertraäge vor der Unterzeichnung genau lesen, verstehen oder jemanden suchen, der sie versteht.


FALSCH..... man muss nur hinterher die falschen agb abschnitte finden die nicht rechtskonform sind und diese sich zu nutze machen und ggf. auch vor gericht ziehen.
 
AW: Email an Bundeskartellamt

AGBs sind gesetzlich verpflichtend einzuhalten,
Wie wäre es wenn Du dazu einen Text aus den Gesetzen mal einstellen würdest.
So ist es nur deine Behauptung, ach noch mal dazu als Hinweis, ja selbst wenn der Kunde bei VW sich nicht an die Fachwerkstatt gehalten hatte, muss VW die Garantie dazu übernehmen.
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Wie viele Sats kann der sky Resi ansteuern ?

Gesendet von meinem HTC One max mit Tapatalk
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Also verfolge den Thread schon länger und bin noch nicht betroffen - V13 und Sky Box im Karton- das zur info.
Aber für mich stellt sich eigentlich folgende frage, die AGB`s die wir bekommen haben wurden ja mit Annahme das Abos akzeptiert.
Das BGB sagt folgendes:
§ 305 Abs. 2 BGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Ich sehe das so das eigentlich wenn überhaupt das ganze nur durch einen Prozess zu klären ist. Dann stellt sich nur die Frage:
Kündigen wollen wir ja aber ob wir aus dem Vertrag vorzeitig raus kommen und das Risiko der Prozesskosten haben, oder nach Ablauf regulär aus dem Vertrag kommen und halt die restlichen Monatsgebühren noch bezahlen.
tiger_r

hoppla falscher Thread sorry hab es in dem richtigen Thread gepostet
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Wie wäre es wenn Du dazu einen Text aus den Gesetzen mal einstellen würdest.
...

Da die AGBs mit Vertragsannahme Vertragsbestandteil werden und abgeschlossene Verträge erfüllt werden müssen (von beiden Seiten natürlich), kann jeder der Vertragspartner auf Erfüllung des Vetrages durch die anderen Vertragspartner klagen.

Klar kann es da dann zwischen den Vertragspartnern zu strittigen Vertragsbestandteilen kommen, aber das muss dan gerichtlich entschieden werden. Bei sittenwidrigen Vertragsbestandteilen u.ä. ist die Rechtssprechung klar und man kann trotzdem sittenwidrige Verträge abschließen, ist dann aber nicht an die Vertragserfüllung gebunden (auch wenn man schon vor Vertragsabschluss wusste, dass der Vertrag oder der betreffende Vertragsbestandteil sittenwidrig ist).

Typisches Beispiel ist/war da die Bezahlung einer Prostituierten: Da die gebotene Dienstleistung sittenwidrig war, musste man auch nicht für die Dienstleistung bezahlen, obwohl man sie in Anspruch genommen hatte. Deshalb gab es diese Dienstleistungen nur gegen Vorkasse. Aber auch dann hätte die Dienstleistung trotz vorheriger Bezahlung verweigert werden können und man hätte keinen Anspruch auf Rückzahlung gehabt, da die angebotene Dienstleistung, der ganze Vertrag ansich, sittenwidrig war.

Ist heute wohl dadurch anders geworden, dass Prostituierte heute einem anerkannten Beruf nachgehen und damit die Sittenwidrigkeit nicht mehr gegeben ist.
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Sorry Du weichst auch wieder nur aus,
ich fragte eigentlich nach einen Link, für deine Aussage. Inhaltskontrolle §307 BGB ist das Stichwort zu den AGB.
 
Hier nochmal etwas , was vielleicht hilft:
Unicable Unterstützung am Sky Receiver funktioniert nicht (vielleicht Firmware abhängig)
Durchleiten des Sat-Signals nicht möglich, da (teilweise?) am Sky Receiver keine Ausgangsbuchse
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Sorry Du weichst auch wieder nur aus,
...

Ich bin weder Anwalt noch kenne ich das BGB auswendig, aber du weißt es ja offensichtlich, wie das deutsche Rechtsystem einem zu seinem Recht verhilft. Welches Recht man bei einem Vertrag hat, steht im Vertrag und den zugehörigen AGBs.

Welches vertaglich in deinem Sky-Aboverrtrag geregelte Recht willst du mit welcher Begründung anfechten?
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Ich sehe den Verstoß gegen das Kartellgesetz eher darin dass SKY kostenlose Humax Receiver verschickt.

Was ist mit anderen Herstellern die Karte läuft nicht mehr in anderen Geräten die sehr wohl SKY NDS zertifiziert sind.
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Unicable geht mit SatCR im Receiver einstellungne !

Sent from my HUAWEI W1-U00 using Tapatalk
 
AW: Email an Bundeskartellamt

Unicable geht mit SatCR im Receiver einstellungne !

Sent from my HUAWEI W1-U00 using Tapatalk

laut verschiedenen Berichten im Forum legt es aber den Unicable Bus für andere Receiver lahm. Wenn also ein sky Receiver am Unicable hängt, läuft kein anderer Receiver mehr...


Gesendet mit Tapatalk
 
Zurück
Oben