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PC & Internet Eltern müssen bei illegalem Filesharing ihre Kinder verraten

Wer seine Kinder als wahre Täter von illegalem Filesharing benennt, den Namen des Kindes aber nicht nennen will, kommt damit nicht durch. Die Eltern müssen jetzt zahlen. Es gibt aber eine Argumentation, die das vermieden hätte.

Bei illegalem Filesharing ist der Anschlussinhaber nicht zu konkreten Nachforschungen innerhalb der Familie verpflichtet, wer jedoch selbst den Täter ermittelt, muss diesen auch benennen. Das hat der Bundesgerichtshof am 30. März 2017 entschieden (Aktenzeichen: I ZR 19/16).

Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke sagte: "Die Entscheidung führt zu dem Ergebnis, dass Eltern sich nunmehr besser stellen, wenn sie zwar theoretisch die Möglichkeit in den Raum stellen, dass ihre Kinder die Tat begangen haben, gleichzeitig aber erklären, dass sie den wahren Täter nicht kennen." Kennen die Eltern den Täter, müssten sie ihn verraten oder sie haften selbst. Kennen sie den Täter nicht, seien die Eltern von der Haftung befreit. Der Bundesgerichtshof hatte vor wenigen Wochen entschieden, dass Eltern die Computer der Kinder oder Ehegatten nicht durchsuchen müssen (Aktenzeichen I ZR 154/15, Afterlife).

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Das Album Loud der Sängerin Rihanna wurde vom Internetanschluss des Münchner Ehepaares aus angeboten. (Bild: Mario Anzuoni/Reuters)​

Loud von Rihanna
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass zunächst einmal die Musik- und Filmindustrie beweisen muss, dass der Anschlussinhaber als Täter haftet. Allerdings spreche eine Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen wie Familienangehörige diesen Internetzugang benutzen konnten. Zu dieser Frage müssen sich Anschlussinhaber im Rahmen ihrer sogenannten sekundären Darlegungslast äußern, weil es sich um Umstände auf ihrer Seite handelt, die der Abmahnindustrie unbekannt seien.

Das Album Loud der Sängerin Rihanna wurde vom Internetanschluss eines Münchner Ehepaars angeboten, zu dem auch deren drei volljährige Kinder Zugang hatten. Die Eltern bestritten die Tat, erklärten aber gleichzeitig, dass sie die wahren Täter in der Familie kennen würden. Den Namen des Kindes wollten sie allerdings nicht nennen.

Das Oberlandesgericht München verurteilte sie zur Zahlung (Aktenzeichen 29 U 2593/15). Der Kläger forderte wegen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500 Euro sowie Ersatz der Abmahnkosten von 1.380 Euro.

Quelle; golem
 
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sehe ich etwas anders, aber mich fragt ja auch keiner. Wie wird da eigentlich ein Wert ermittelt aus
dem man im Endeffekt einen Schaden bastelt? Allein das ich irgendwo irgendwas anbiete lässt ja noch
niemandem einen Schaden entstehen. Eigentlich entsteht ein Schaden nur als Verdienstausfall wenn
jemand der es kostenlos saugt das selbige auch kaufen würde. Dies wird aber (mit Absicht der Abschreckung)
gar nicht in Betracht gezogen. Nicht umsonst leben von solchen Vorgängen ganze Anwaltskanzleien.
 
Interessante Beiträge!
Eure Diskusion über dieses Thema und deren Beispiele zeigen es ganz deutlich und zielen immer wieder auf die selbe Erkenntinis; Es geht nur ums Geld denen ist jedes Mittel recht.
Mein eigenes Zitat: #3
"Damit diese kleine Elite ihre Interessen bewahrt bleiben, koste es was es wolle!"
Ich meine:
Ob Zivil- o. Strafrecht, als erstes sollten immer Familien vor solchen Großfirmen und gierigen Anwälte geschützt sein. Wenn ein Unternehmen Rechtsansprüche stellt (Zivil- o. Strafrecht), die wegen eines Rechsbruches entstanden, gilt für mein Rechtsverständnis als erstes das Strafrecht, welches einen Tatbestand für eine zivielrechtliche Forderung begründet.
(Wie kann man etwas rechtens fordern, wenn keine Rechtsgrundlage vorliegt?) Also sollte ersteinmal hier im Strafrecht Klärung stattfinden.
Also das Strafrecht vor Zivilrecht steht und hier hat man Aussageverweigerungsrecht. Aber ich bin kein Rechtsexperte und sehe das evtl. anders.
 
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...du holst doch auch keine Polizei bei einem kleinen Unfall und stellst Strafanzeige damit der andere ein Bußgeld bekommt wenn man sich untereinander einigen kann.
Dann reicht ein Austausch der Daten und fertig.

Also machst du ganz genau das Gleiche, dir geht es nur darum das du deinen Schaden ersetzt bekommst.
An Strafe für den anderen ist dir nicht gelegen, warum auch....schläft jeder mal.

Wenn es nach dir ginge würden die Leute obendrauf auf die Schadenswiedergutmachung noch eine Strafe wegen Filisharing bekommen.
Und daran hatte eben der Geschädigte kein Interesse.

Du brauchst keine Anzeige (Strafrecht) zu stellen um, zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen, wenn ein Gericht sie als begründet ansieht.
Diese ganzen Sachen sind Antragsdelikt, die verfolgt der Staatsanwalt nicht von sich aus, im Gegensatz zu Mord, schwere Körperverletztung, Raub etc., da handelt die Staatsanwaltschaft von sich aus,da muss keine Anzeige erstattet werden, das macht die Polizei von allein.
 
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