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PC & Internet Urteil: Bei illegalen Downloads muss man nachforschen

Den Kindern haben wir es verboten und von uns war es keiner. Aber wer dann? Das ist der Knackpunkt bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Wer bei der Aufklärung nicht mitwirkt, zahlt am Ende selbst.

Nur Familienmitglieder kennen das WLAN-Passwort. Und alle Kinder sind belehrt worden, keine illegalen Inhalte herunterzuladen oder selbst zum Download bereitzustellen. Inhaber eines Internetanschlusses, die in einem Filesharing-Rechtsstreit so argumentieren, entlasten sich nicht, hat das Amtsgericht München in einem Urteil (AZ: 114 C 22559/17) entschieden, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Sie müssten entweder konkrete Nachforschungen betreiben oder eben Schadenersatz zahlen.

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Urteil zu Filesharing und Internet-Nutzung in Familien

Darauf war in dem Fall eine Frau verklagt worden, weil ein urheberrechtlich geschützter Spielfilm ("Für immer Single?") über den auf ihren Namen laufenden Internetanschluss der Familie zum Download angeboten worden war - wenn auch nur eine knappe Stunde lang mitten in der Nacht. Internetanschlüsse und ihre Inhaberinnen oder Inhaber sind über die IP-Adresse identifizierbar.

Während sie schlief

Vor Gericht gab die Frau an, dass sie es nicht gewesen sei und in dem betreffenden Zeitraum geschlafen habe. Der PC könne von jedem in der Familie benutzt werden, sei nachts aber immer ausgeschaltet. Das WLAN sei verschlüsselt und mit Passwort gesichert gewesen. Auch habe die Familie darüber gesprochen, keine geschützten Inhalte herunterzuladen oder anzubieten, also keine Filesharing-Software zu benutzen.

Wer den PC genutzt habe, könne nicht geklärt werden, so die Frau weiter. Sie halte nur einen selbstständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff für denkbar. Auf dem PC gebe es auch keine Filesharing-Software. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, die Angaben der Klägerin zu prüfen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass ihre Behauptungen stimmten.

Trotzdem schuldig

Gleichwohl verurteilte das Gericht die Frau dazu, 1391 Euro nebst Zinsen als Schadenersatz zu zahlen. Auch muss sie die Kosten für das Sachverständigengutachten von mehr als 3400 Euro und die Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Anschlussinhaberin eine "sekundäre Darlegungslast" treffe, wenn über ihren Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen werde. Sie müsse darüber informieren, ob andere Personen - und gegebenenfalls wer - Zugang zum Anschluss hatten und als Täter in Betracht kämen.

Nachforschung ist Pflicht

Anschlussinhaber treffe grundsätzlich die Pflicht zumutbare Nachforschungen zu betreiben, erklärten die Richter weiter. Der Hinweis, in der Familie bestehe für alle die Möglichkeit des Internetzugriffs über den Anschluss, reiche nicht. Der Bundesgerichtshof verlange sogar, dass Anschlussinhaber zur Nutzungssituation zum konkreten Tatzeitpunkt Nachforschungen anstellen und Erkenntnisse mitteilen müssten - selbst wenn hierdurch ein Familienmitglied als Täter benannt werden muss.

Die Behauptungen der Beklagten, dass auch die anderen Familienmitglieder PC-Zugang hätten, der Computer aber nachts ausgeschaltet war, seien zu pauschal und genügten der sekundären Darlegungslast nicht.

Nutzen Kinder zu Hause Filesharing und werden erwischt, müssen sie nicht von den Eltern verpfiffen werden. Doch für die Eltern kann es trotzdem teuer werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Quelle; teltarif
 
Ruhig bleiben Jungs, irgentwie muss ja Geld in die leere Kasse kommen .
So ein zweitshritt Verifizierung für lan geräte hat der Cisco vor 20 jahre
Gehabt.
Kann nicht so schwer sein, wenn man es will.
 
Heutzutage, wo die meisten Router eine WPS-Funktion haben, benötige ich kein Kennwort mehr um mein Gerät in ein Netzwerk einzuklinken. Es reicht, in einem unbeobachteten Moment, aus eine Taste am Router zu drücken und schon ist man drin. Natürlich lässt sich das einfach deaktivieren, aber oft ist die Funktion per Default aktiv.
Shit happens...
 
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Begreifst du nicht das laut dem Richterspruch der W-Lan Besitzer "ermitteln" muss, er sonst selbst auf den Kosten sitzenbleibt?
Wie soll ein "Normalo" zu Namen kommen die einer fremden Mac Adresse gehören, mal davon abgesehen das Mac Adressen mitunter problemlos geändert werden können?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jepp Filius davon hab ich auch schon gehört ... gibt sogar spezielle W-Lan Dongle wo das geht ...

Ja und mit der WEP Funktion ... heute lässt sich sogar alles per Dect Telefon an und abschalten und ganz sicher auch WPS ...
Ich denke so etwas ist auch per Mail als link machbar ...
Anschließend Werkseinstellungen setzen und die MAC Adresse ist vom Router verschwunden ... dazu rufe diese Nr. an (Fritzbox) : #991*15901590*
 
Oh man, ihr denkt viel zu Kompliziert. Keiner würde so einen aufwand machen um Filme, Spiele, Musik von Frau Hamster in Straße so und so zu machen.

Und da ist auch immer der Unterton, Angst vor Technik dabei...
 
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