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PC & Internet Urteil: Bei illegalen Downloads muss man nachforschen

Den Kindern haben wir es verboten und von uns war es keiner. Aber wer dann? Das ist der Knackpunkt bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Wer bei der Aufklärung nicht mitwirkt, zahlt am Ende selbst.

Nur Familienmitglieder kennen das WLAN-Passwort. Und alle Kinder sind belehrt worden, keine illegalen Inhalte herunterzuladen oder selbst zum Download bereitzustellen. Inhaber eines Internetanschlusses, die in einem Filesharing-Rechtsstreit so argumentieren, entlasten sich nicht, hat das Amtsgericht München in einem Urteil (AZ: 114 C 22559/17) entschieden, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Sie müssten entweder konkrete Nachforschungen betreiben oder eben Schadenersatz zahlen.

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Urteil zu Filesharing und Internet-Nutzung in Familien

Darauf war in dem Fall eine Frau verklagt worden, weil ein urheberrechtlich geschützter Spielfilm ("Für immer Single?") über den auf ihren Namen laufenden Internetanschluss der Familie zum Download angeboten worden war - wenn auch nur eine knappe Stunde lang mitten in der Nacht. Internetanschlüsse und ihre Inhaberinnen oder Inhaber sind über die IP-Adresse identifizierbar.

Während sie schlief

Vor Gericht gab die Frau an, dass sie es nicht gewesen sei und in dem betreffenden Zeitraum geschlafen habe. Der PC könne von jedem in der Familie benutzt werden, sei nachts aber immer ausgeschaltet. Das WLAN sei verschlüsselt und mit Passwort gesichert gewesen. Auch habe die Familie darüber gesprochen, keine geschützten Inhalte herunterzuladen oder anzubieten, also keine Filesharing-Software zu benutzen.

Wer den PC genutzt habe, könne nicht geklärt werden, so die Frau weiter. Sie halte nur einen selbstständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff für denkbar. Auf dem PC gebe es auch keine Filesharing-Software. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, die Angaben der Klägerin zu prüfen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass ihre Behauptungen stimmten.

Trotzdem schuldig

Gleichwohl verurteilte das Gericht die Frau dazu, 1391 Euro nebst Zinsen als Schadenersatz zu zahlen. Auch muss sie die Kosten für das Sachverständigengutachten von mehr als 3400 Euro und die Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Anschlussinhaberin eine "sekundäre Darlegungslast" treffe, wenn über ihren Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen werde. Sie müsse darüber informieren, ob andere Personen - und gegebenenfalls wer - Zugang zum Anschluss hatten und als Täter in Betracht kämen.

Nachforschung ist Pflicht

Anschlussinhaber treffe grundsätzlich die Pflicht zumutbare Nachforschungen zu betreiben, erklärten die Richter weiter. Der Hinweis, in der Familie bestehe für alle die Möglichkeit des Internetzugriffs über den Anschluss, reiche nicht. Der Bundesgerichtshof verlange sogar, dass Anschlussinhaber zur Nutzungssituation zum konkreten Tatzeitpunkt Nachforschungen anstellen und Erkenntnisse mitteilen müssten - selbst wenn hierdurch ein Familienmitglied als Täter benannt werden muss.

Die Behauptungen der Beklagten, dass auch die anderen Familienmitglieder PC-Zugang hätten, der Computer aber nachts ausgeschaltet war, seien zu pauschal und genügten der sekundären Darlegungslast nicht.

Nutzen Kinder zu Hause Filesharing und werden erwischt, müssen sie nicht von den Eltern verpfiffen werden. Doch für die Eltern kann es trotzdem teuer werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Quelle; teltarif
 
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Die Behauptungen der Frau mit dem möglichen Hackerangriff und dem Fehlen der Filesharing-Software wurden vom Gutachter bestätigt.
Damit sollte doch erwiesen sein, dass es weder sie noch sonst wer aus der Familie war.
Erfüllt das dann nicht die sekundäre Darlegungslast?
 
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Für meine Begriffe Nein. Es wurde ja nur der PC der Beschuldigten ins Visier genommen. Gut möglich, das dort tatsächlich nie P2P Programme liefen, und die Dame diesen Begriff noch nie gehört hat.
Wer weiß allerdings schon, wie viele Personen de facto Zugriff auf das Netzwerk hatten, sei es durch bewusste Erlaubnis, oder schlechte Verschlüsselung (WEP, WPA). Irgendeine dieser Personen wird ein P2P Programm laufen gehabt haben, bewusst oder unbewusst.
(Da hat halt einer Ihrer Parship-Macker den DVD-Abend schnell vorbereitet oder ein fuchsiger Nachbar den angreifbarsten Access Point gesucht, oder einer von Sohnemanns Kumpels hat im Hintergrund gewisse Software 'vergessen', oder oder oder)
Fakt ist nur das es der Anschluss der Beschuldigten war. - Nur den eigenen PC hier auszuschließen, ist etwas wenig für die Begriffe der Richter. So verstehe ich das.

Da die Richter explizit "zumutbare Nachforschungen" erwarten, in dem Zusammenhang nehme ich einfach mal an das hier kein nennenswerter Input der Beschuldigten gekommen ist, wer potenziell weitere 'Täter' sein könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Früher hieß es mal "Im Zweifel zugunste des Angeklagten", ist halt schon eine Weile her. Für mich sagt dieses Urteil nur aus das jeder der ein W-Lan sein eigen nennt mitunter mit seiner
(finanziellen) Existenz spielt.
Diese Art Richter erwarten das jeder Nutzer selbst sein W-Lan einbruchsicher schützen kann, genauso wie jeder selbst sein Auto bis zur letzten Schraube zerlegen kann bevor er überhaupt fahren darf.
 
Ich denke das ist ein essenzielles Problem, das es seit IT-Prozesse im strafrechtlichen Sinn gibt.
Im eigentlichen Sinn finde ich diese radikale Durchsetzung aber korrekt.

Wer sich nicht mit der Materie Telekommunikation auskennt, soll sich einen voll abgesicherten Access Point Daheim hinstellen, mit gewissen geschlossenen Services, Nachtabschaltung, Urlaubsmodus, etc pp. - Ebenso das es für den Laien genügt es ihn aber nicht in Verlegenheit bringen kann durch Unkenntnis.
(Dann sollen die Provider die Haftung tragen)

Jeder der mehr Kontrolle will, sei es durch Bekundung durch einen freien Router, oder Vertragsklausel, weiß sich der Gefahren ausgesetzt, und weiß ggf. auch entsprechend Gegenmaßnahmen zu treffen.

...Das ist nur eine Philosophie. Ist natürlich ausbaufähig, aber grundsätzlich zwei Arten von Endusern. In meinem Umfeld passt das wie Arsch auf Eimer.
 
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Nichts ist Einbruchssicher - es sei denn du überwachst permanent deinen Router ...

Es gibt nun mal auch Richter die sind der Lobby sehr zugewandt ... das ist Fakt.
Nicht umsonst klagen Medienanwälte sehr oft in bestimmten Bundesländern ...

Aber man muss auch die andere Seite sehen die ich auch immer wieder erlebe ...
--- ich weiß von nichts --- / --- ich hab daran nichts gemacht --- / --- das war schon so ---
Standartaussagen wenn Kunden etwas kaputt gemacht haben , ob versehentlich oder Absicht sei dahin gestellt aber sie wollen den Schaden ja nicht bezahlen.

Also keine leichte Arbeit für den Richter ...
natürlich wird der Angeklagte erwartungsgemäß sagen - das war ich nicht und ich habe alle belehrt etc.
 
Was ist denn hier in Deutschland los? Seit wann gilt denn die Unschuldsvermutung nicht mehr? Im Zweifel für den Angeklagten. Seit wann muss man erst seine Unschuld beweisen? Sollen die Ankläger erst einmal beweisen, dass eine Schuld vorliegt! Kann ja jeder kommen. Das ist nicht Rechtsprechung, das ist Unrecht!
 
Die Schuld das über den Anschluss etwas strafbares gedownloadet wurde ist ja bewiesen, es ist nur nicht geklärt wer aus der Familie / Bekannten etwas runter geladen hat.
Hier hätte die Frau nachweisen müssen wer alles den W-Lan Schlüssel besitzt, wer zur fraglichen Zeit da war, ob sie noch andere Internetfähigen Geräte hat und
das sie Ihre Kinder belehrt hat.

Eben ein "ich wars nicht reicht nicht" reicht nicht ...
...

Ist ja mit dem Auto genauso ...
Im Zweifelsfall ist der Halter Schuld da es wissen müsste wer sein Fahrzeug bewegt, benennt er den Täter wird der zur Verantwortung gezogen ...
Ausnahmefall : das Fahrzeug wurde gestohlen ...
 
Selbst wenn es nicht jemand im Hause war, bleibt ja nur ein Nachbar, wenn das Passwort nicht sicher ist. Jeder Router kann anzeigen welche Geräte mit dem Netzwerk verbunden waren oder sind.

Bei mir im LAN

gbx3 (RECEIVER)
DIR-615 (WLAN ROUTER) nicht so gut, aber da kommt bald wieder eine Frizbox hin ;)
DESKTOP-83M… (MEIN PC)

Beim W-Lan geht es auch.

Ich musste auch hart Kämpfen gegen Waldorf Frommer.
Nachweisen das mein W-Lan Verschlüsselt war, konnte zeigen das jemand Fremder auf meinem Router war. (seitdem Verwende ich ein Wahnwitzig langes Passwort)
Habe gezeigt das ich Spotify nutze, und somit es keinen sinn ergibt Musik Runter zu Laden. Ach ja und vor allem ging es um Musik die ich nicht Höre. (One Direction)
 
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Diese Unart breitet sich ja immer mehr aus.
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Wieso das?
Gibt genug Fälle wo Schnorrer, im Auto sitzend, nicht oder schlecht geschützte W-Lan für ihre Zwecke missbrauchen. So wie die Richter das deuten ist dann immer der Betreiber der dumme. Ehrlicher wäre es (beim 1. Mal) den Betreiber nur zu ermahnen und auf eine Aufrüstung der Sicherheitvorkehrungen zu verpflichten. Kommt es danach zu weiteren Problemen würde ich sogar den Standpunkt der Richter teilen.
 
Wie auch immer, es gibt bestimmt eine möglichkeit das Nachzuweisen, wenn jemand Fremder auf dem Router war. MAC Adresse und so, werden ja Protokolliert.
 
Eigenartig ist das schon. Da macht sich jemand die Mühe, um etwas urheberechtlich geschütztes zu filesharen (kennt sich mit Filesharing aus) und verwendet dazu kein VPN?
Vielleicht wollte da jemand der Frau und ihrer Familie das Hack´l ins Kreuz hauen?

Leider verwenden viele technisch eher unbedarfte Benutzer die Wlan-Router mit der Standart SSID und Netzkennwort. Für gewisse Router (wie z.B. Pirelli PRG AV4202N) konnte das Standard-Netzkennwort auf Grund der SSID herausgefunden werden.

In diesem gegenständlichen Fall hätte aber eine Abmahnung an die Frau gereicht. Zusätzlich, wie auch schon von filius00 beschreiben, mit einer Verpflichtung zur Verbesserung der Netzwerk-Sicherheit.
 
Bringt aber alles nichts, ich hab mittlerweile 89 private ip- adressen hinterm Router mit dementsprechenden mac-adressen. Blicke dabei noch mit ach und krach durch, welches Gerät sich dahinter verbirgt. Welche Hausfrau, Rentner ec soll das leisten, wenn nicht vom Fach. Problem ist doch einzig und allein ,dass sich Krähen keine Augen gegenseitig aushacken und die Beweislast umgekehrt wird,trotz andersweitiger Rechtssprechung.
Wenn schon wie ein Vorredner bemerkt, nur Gerichte am entsprechenden Standort zuständig währen, würde zb. nixht so viel Murks rauskommen., Obwohl sie im Recht sind. Die wenigsten können in 2.Instanz oder höher gehen, wegen der fehlenden finanziellen Mitteln, ganz zu schweigen bei zu niedrigen Streitwert in 1. Instanz, wird einen auch noch die Möglichkeit genommen. Hat ja eigentlich auch seinen guten Grund, wenn nicht das aber wäre.
Recht haben und Recht bekommen sind im deutschen Staat unter gewissen Bedingungen völlig verschiedene Dinge.

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Hm habe mich mal noch etwas schlau gemacht, es handelte sich um einen Film der 2014 von dieser IP zum Download angeboten worden ist.
Damals galt noch die Störerhaftung dein Anschluss - dein Problem ! und da muss auch das von damals geltende Recht angewandt werden.

Allerdings war zu dem Zeitpunkt WPA2 der aktuellste Stand der Technik und auch eingeschaltet.

Also heute kaum vorstellbar das da jemand noch genau weis wer alles zu dem Zeitpunkt alles online war und alle MAC Adressen noch im Router gespeichert sind ...
Aber es ist nachzulesen das zu diesen Zeitpunkt nahezu jeder Router ein Sicherheitsproblem hatte und es auch viele Opfer gab die unfreiwillig Teil eines Bootnetzwerkes wurden.
Zu der Zeit gab es auch noch sehr viele Router die noch unverschlüsselt waren.

Heute sind die meisten Router ja so konfiguriert das ein Passwort unabdingbar ist
 
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