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PC & Internet Eltern müssen bei illegalem Filesharing ihre Kinder verraten

Wer seine Kinder als wahre Täter von illegalem Filesharing benennt, den Namen des Kindes aber nicht nennen will, kommt damit nicht durch. Die Eltern müssen jetzt zahlen. Es gibt aber eine Argumentation, die das vermieden hätte.

Bei illegalem Filesharing ist der Anschlussinhaber nicht zu konkreten Nachforschungen innerhalb der Familie verpflichtet, wer jedoch selbst den Täter ermittelt, muss diesen auch benennen. Das hat der Bundesgerichtshof am 30. März 2017 entschieden (Aktenzeichen: I ZR 19/16).

Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke sagte: "Die Entscheidung führt zu dem Ergebnis, dass Eltern sich nunmehr besser stellen, wenn sie zwar theoretisch die Möglichkeit in den Raum stellen, dass ihre Kinder die Tat begangen haben, gleichzeitig aber erklären, dass sie den wahren Täter nicht kennen." Kennen die Eltern den Täter, müssten sie ihn verraten oder sie haften selbst. Kennen sie den Täter nicht, seien die Eltern von der Haftung befreit. Der Bundesgerichtshof hatte vor wenigen Wochen entschieden, dass Eltern die Computer der Kinder oder Ehegatten nicht durchsuchen müssen (Aktenzeichen I ZR 154/15, Afterlife).

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Das Album Loud der Sängerin Rihanna wurde vom Internetanschluss des Münchner Ehepaares aus angeboten. (Bild: Mario Anzuoni/Reuters)​

Loud von Rihanna
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass zunächst einmal die Musik- und Filmindustrie beweisen muss, dass der Anschlussinhaber als Täter haftet. Allerdings spreche eine Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen wie Familienangehörige diesen Internetzugang benutzen konnten. Zu dieser Frage müssen sich Anschlussinhaber im Rahmen ihrer sogenannten sekundären Darlegungslast äußern, weil es sich um Umstände auf ihrer Seite handelt, die der Abmahnindustrie unbekannt seien.

Das Album Loud der Sängerin Rihanna wurde vom Internetanschluss eines Münchner Ehepaars angeboten, zu dem auch deren drei volljährige Kinder Zugang hatten. Die Eltern bestritten die Tat, erklärten aber gleichzeitig, dass sie die wahren Täter in der Familie kennen würden. Den Namen des Kindes wollten sie allerdings nicht nennen.

Das Oberlandesgericht München verurteilte sie zur Zahlung (Aktenzeichen 29 U 2593/15). Der Kläger forderte wegen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500 Euro sowie Ersatz der Abmahnkosten von 1.380 Euro.

Quelle; golem
 
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BGH zu Tauschbörsen: Eltern können Kinder decken, müssen aber zahlen

Wenn Kinder über den Internetanschluss ihrer Eltern illegal Internet-Tauschbörsen nutzen, müssen die Eltern später nicht preisgeben, wer genau Übeltäter war. Dann müssen sie aber die verhängten Strafen zahlen, entschied nun der Bundesgerichtshof.

Eltern kann es grundsätzlich zugemutet werden, ihre Kinder für die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen über den Familienanschluss anzuschwärzen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden hat (Az. I ZR 19/16), sind sie dazu zwar nicht verpflichtet. Geben sie in einem Schadenersatz-Prozess den Namen aber nicht preis, kann das dazu führen, dass sie als Anschlussinhaber selbst für die verletzten Urheberrechte geradestehen müssen.

Ein Elternpaar aus München ist damit in letzter Instanz dazu verurteilt, mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Eines seiner drei volljährigen Kinder hatte unerlaubterweise ein Musikalbum in eine Tauschbörse hochgeladen. Die Eltern wissen nach eigener Aussage, welches ihrer drei volljährigen Kinder dahintersteckt, wollen aber den Namen nicht sagen.

Keine Sippenhaft
Aufseiten der Eltern hatte der BGH-Anwalt Herbert Geisler davor gewarnt, eine ganze Familie in "Sippenhaft" zu nehmen. Es sei niemandem zuzumuten, seine Kinder "ans Messer zu liefern". Im Zweifel müsse die Plattenfirma die Klage eben auf die drei Kinder erweitern und selbst herausfinden, wer denn nun der Schuldige sei. BGH-Anwalt Christian Rohnke hielt für das Label dagegen, dass das völlig unrealistisch sei. Es gehe überhaupt nicht darum, das verantwortliche Kind als Straftäter zu bezichtigen. Die Frage sei, wer innerhalb der Familie für den Schaden aufkomme. Es gehe auch nicht um existenzgefährdende Beträge.

Quelle; heise
 
Auch wenn es nicht um anonymes "Beschuldigen" geht, sieht das doch sehr nach Denunziantentum aus. Verrate deine Eltern, Kinder oder Freunde an die Obrigkeit! Damit diese kleine Elite ihre Interessen bewahrt bleiben, koste es was es wolle! Das gab es auch schon früher in Deutschland! Traurig.
 
Die sogenannten Kinder aus diesem Urteil waren alle schon volljährig (über 18 ) und wussten wohl genau worum es beim filesharing geht !
 
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Hat nichts mit denunzieren zu tun, geht nur darum wer für den Schaden aufkommt...entweder die Eltern sagen wer es war, und Derjenige wird zur Zahlung herangezogen.
Oder, sie sagen nicht wer es war und sie müssen selbst für den Schaden aufkommen.
Hat doch nichts mit Schuld oder Unschuld zu tun...geht nur ums Geld!

Hat doch hier nichts mit Strafrecht, sondern mit Zivilrecht zu tun.
 
Die Eltern haben den Fehler gemacht, zu sagen, dass sie den "Täter" nach Befragen der Kinder kennen, den Namen aber nicht verraten würden.

Die richtige Antwort wäre gewesen:
Wir kennen den "Täter" nicht, es könnten die volljährigen Kinder oder deren Freunde, die zu Besuch waren, gewesen sein.
 
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Hätte aber auch ein übles Nachspiel haben können!

Etwa, das man dann ein "Fahrtenbuch" ähnlich dem Auto führen muss, wer, wann, zu welcher Zeit den Anschluss nutzt.
Das wir ja auch gemacht bei Verkehrsdelikten, wenn man abstreitet selbst gefahren zu sein, und auch nicht angibt wer gefahren ist.
 
VDS speichert aber auch nur 10 Wochen. Bis da was ankommt sind die Daten im "Digitalen Mülleimer" und für sowas nicht verwertbar.

Besser Ihr sagt, Ihr habt eine Fritzbox mit offenen Gast W-Lan und Belehrungsseite. Maximal gibt es dann eine Sperrpflicht der Seite (Recht auf Unterlassung wird gerade politisch überarbeitet).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ganze ist Vollkommen Falsch es gilt immer noch das Recht zur Verweigerung der Antwort,

Es gibt immer noch das Recht auf Schweigen ! Also müssen sie ihre Kinder nicht verraten
 
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...du liegst da vollkommen falsch!
Du verwechselst da was...wir sind hier nicht im Strafrecht, sondern im Zivilrecht!
Wenn die Eltern für den Schaden aufkommen ist es ganz OK wenn sie nichts sagen, wird sie niemand dazu zwingen.
Wenn es ums bestrafen gehen würde hättest du Recht, da muss man einen Täter haben um ihn bestrafen zu können, da können die Eltern auch schweigen, da man keine Angehörigen belasten muss.

Aber wenns um bezahlen geht, da kann man sich an den halten den man hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das ist hier das ganz falsche !

Illegales filesharing gehört nähmlich in den Strafrecht bereich und nich in den Zivilrecht,
ich verstehe daher nicht warum es in dem Punk noch kein Grundurteil gibt.
 
...wenn du einen von dir verursachten Schaden bezahlen sollt ist das Zivilrecht!
In dem Urteil ging es nur ums Geld für den entstandenen Schaden.
Der Rechteinhaber wollte doch nur sein Geld haben, wenn er Interesse an einer Bestrafung gehabt hätte hätte er Strafanzeige erstatten müssen.
Hat er aber nicht!
Kann er aber jederzeit noch machen.
Muss natürlich die Fristen einhalten.
 
Und da liegt schon das schone beispiel
eine Firma die angeblich einen Schaden erlitten hat will das jemand nicht nur dafür aufkommt sondern auch dafür bestraft wird.

Da man aber hier nicht den weg des Strafverfahrens Vorher geht ist es ganz klar nur ein Wirtschaftlicher Schachzug um den Leuten an das Geld zu kommen ohne selbst ausschlaggebene Beweise vorbringen zu müssen.
 
...was habe ich als Geschädigter davon wenn der andere bestraft wird?
Richtig, gar nichts, die Strafe die dort verhangen wird geht in die Staatskasse!

Ich will Geld sehen, und die Beweise sind ja vorhanden das von diesem Anschluss aus mir wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde.
Und mir ist es doch vollkommen egal von wem ich mein Geld bekomme, Hauptsache ich bekomme es.
Da halte ich mich doch an den der wirtschaftlich in der Lage ist zu zahlen!

Macht doch das Finanzamt genau so, habe ich jemanden ein Grundstück zur zeitweiligen Nutzung überlassen und er zahlt keine Grundsteuer hält sich das Finanzamt an ich, meine Daten haben sie ja.
Dem Amt ist es auch vollkommen egal wer zahlt, Hauptsache es wird gezahlt.
Und solange das passiert werden die auch keine Strafanzeige stellen.
 
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