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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
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Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Warum besteht man eigentlich auf der Maskenpflicht beim Einkaufen, wo kaum eine Infektion zu befürchten ist, so beharrlich? Gibt es überhaupt einen nachvollziehbaren Fall vor der Maskenpflicht einer Covid-19 Infektion im Einzelhandel?

Warum besteht man nicht so konsequent auf die Leinenpflicht und den Beißschutz bei Hunden, obwohl es nachweisliche schwerste Verletzungen und Todesfälle durch Hundesngriffe gibt? Ist das den Hunden nicht zuzumuten, aber dMaskerade ist der Allgemeinheit zuzumuten?
 
@mega ja deshalb machst du ja einen Führerschein das du ein Auto im Straßenverkehr bewegen darfst.
Klar kannst du das Risiko vermeiden wenn du nicht mit dem Auto fährst ... :D

Warum besteht man nicht so konsequent auf die Leinenpflicht und den Beißschutz bei Hunden, obwohl es nachweisliche schwerste Verletzungen und Todesfälle durch Hundesngriffe gibt? Ist das den Hunden nicht zuzumuten, aber dMaskerade ist der Allgemeinheit zuzumuten?
Wenn das Virus wieder weg ist fällt auch die Maskenpflicht wieder weg beim Menschen ...
Das mit einem Hund zu vergleichen find ich super :) daran siehst Du wie doof Menschen sind wenn etwas freiwillig ist und das waren aber erst nur die Hundebesitzer ...

Hier hast du dir deinen Grund selbst gegeben warum man die Maskenpflicht nicht freiwillig machen kann ...
 
Zu glauben das ein Virus weg ist, ist falsch.

Influenza,Rhino und Corona Viren gibt es schon immer.

Jedes Jahr im Herbst und Winter sind sie da. Im Sommer sind es überwiegend
Enteroviren.

Warum sollte ein Virus weg gehen,wenn er immer wieder mutiert und Wirte findet?
 
Gibt es überhaupt einen nachvollziehbaren Fall vor der Maskenpflicht einer Covid-19 Infektion im Einzelhandel
Nie was davon gehört.....
Gleiches gilt für die Frisöre die man ja gleich wochenlang schließen musste und welche jetzt bei Anstieg der Fälle gleich wieder ein Thema waren.
Man braucht(e) keine reellen Infos über Infektionsfälle sondern rennt jedem hinterher dem gerade was rausblubbert. Immer vorndran der Sonnenkönig des südlichsten Freistaats. Warum dann sein Reich bei den Fällen seit Wochen die Spitze hält hat er aber noch nicht erklärt, wobei er ja mal sagte das Mittelmaß nicht sein Ding ist - vielleicht ist es deshalb so.
 
Endlich mal wieder eine "Grundsitzdiskussion".
Hatte ich schon vermisst.

MfG
 
Wenn das Otto von Bismarck lesen würde,würde der sich in Grab Umdrehn :cool: .
tz tz
 
Hier hast du dir deinen Grund selbst gegeben warum man die Maskenpflicht nicht freiwillig machen kann ...

Gibt es irgendeine freiwillige Pflicht, die alle freiwillig einhalten würden? Ich kenne keine derartige Pflicht, schon gar nicht eine gesetzlich geregelte Pflicht. Ich seh tagtäglich Autofahrer, die während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefonieren, die der Anschnallpflicht nicht nachkommen usw. Anzunehmen, dass eine Pflicht von allen eingehalten wird, nur weil es eine Pflicht ist, ist ziemlich realitätsfremd. Und wie allen Pflichten fehlt es bei der Maskenpflicht auch an der notwendigen Durchsetzung der Pflicht, wenn man es mit der Pflicht ernst nehmen würde.
 
Ich hab nur von seine Affären und Spielschulden gehört. :)
Fux war der.
 
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