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Coronavirus: Bund und Länder beschließen massive Einschränkungen

Wie beurteilt ihr die Maßnahmen der Regierung in Deutschland zur Bekämpfung der Corona Virus Ausbrei


  • Umfrageteilnehmer
    253
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@all
Ihr könnt gerne darüber diskutieren, aber bitte sachlich bleiben.


Die Bundesregierung hat zusammen mit den Regierungschefs der Länder heute umfangreiche Maßnahmen ergriffen, mit denen das öffentliche Leben auf ein Minimum reduziert werden soll. Man will dadurch die Gefahr der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus reduzieren.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die meisten Geschäfte und anderweitigen Einzelhandelseinrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht auf einer Liste von Geschäften stehen, die explizit von den Schließungen ausgenommen sind. Die Umsetzung der heute erlassenen Maßnahmen erfolgt länderübergreifend, wobei die Umsetzung der Einschränkungen natürlich von den örtlichen Behörden abhängt.

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Der Beschluss von Bund und Ländern sieht ausdrücklich vor, dass die Sonntagsverkaufsverbote vorerst grundsätzlich ausgesetzt werden, was natürlich nur für jene Geschäfte gilt, die nicht zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung und der Abwicklung des täglichen Lebens dringend nötig sind.

Die Bundesregierung und die Länder sollen darüber hinaus konkrete Maßnahmen erarbeiten, mit denen der Handel die künftig geltenden Auflagen zur Hygiene eingehalten werden können. Unter anderem beinhaltet dies Maßnahmen zur "Steuerung des Zutritts" und zur "Vermeidung von Warteschlangen". Handwerker und andere Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin uneingeschränkt nachgehen dürfen.

Auch Ärzte, Praxen, andere medizinische Einrichtungen und das allgemeine Gesundheitswesen soll - die Einhaltung der gestiegenen Anforderungen in Sachen Hygene vorausgesetzt - weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Folgende Läden und andere Handelseinrichtungen sollen NICHT geschlossen werden:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Quelle; winfuture
 
Na ja ,sagen wir mal so,
Navi,oder Oscam,Dream,dbox,vdr Softcam ist es definitiv auch nicht,da geht es Sachlich zu :)
 
@DVB-T2 HD wenn man keine Ahnung hat wie medizinische Zulassungen gemacht werden sollte man wie in deinem Fall die Klappe halten
Der Part der an Dir vorgenommen wird (Proben entnehmen) ist bereits zugelassen :D
 
Trefft euch doch alle zur nächsten Anti Corona Demo in Berlin. Da könnt ihr dann richtig Bambule machen.
 
Veni32 bekommt ein Like von mir. Da er darüber spricht das wir in dem Forum sachlich diskutieren können.

Auch der Begriff "Verleugner" finde ich schon nicht mehr sachlich.

Was sagt denn unsere Demokratie aus? Eins der höchsten Grundrechte ist unsere Meinungsfreiheit. Unsere Demokratie muss alle Meinungen aushalten können. Egal in welche Richtungen sie gehen. Denkt mal an den zweiten Weltkrieg. Da wurden Bücher verbrannt die nicht mehr gelesen werden sollten da sie andere Meinungen oder Wahrheiten nieder geschrieben hatten.

Lasst hier bitte alle Meinungen zu. Egal in welche Richtungen sie gehen. Nur sachlich sollten sie sein.

Persönlich wird es meiner Meinung nach wenn hier Meinungen personalisiert werden. Also wenn Personen oder Personengruppen mit negativen Begriffen wie zum Beispiel der Leugner untermauert oder unterstrichen werden.

Was denkt ihr? Bekommen wir das in diesem demokatisch geführten Forum hin?

Gesendet von meinem Samsung S8+
 
Ich selbst war über 10 Jahre in der Medizintechnik tätig und habe Implantate gefertigt ...
Von da her weis ich wie schwierig neue Zulassungen sind...

Ich bezweifle das DVB-T2 nur ansatzweise dort Erfahrungen hat und will hier etwas von Testpersonen erzählen was kompletter Unsinn ist.

Bei der Impfung insofern es eine geben wird sieht es dagegen anders aus - es gibt keine Langzeitstudien die belegen das der Impfstoff ohne Bedenken gegeben werden kann
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin gelernter Industriemeister Chemie. In meiner Klasse saß ein Jungmeister der in Frankfurt in einer Anlage für die Insulin Herstellung tätig war. Über die ganzen drei Jahre war dort eine komplette Produktionsmannschaft vom Doktor bis zum Chemikannten tätig. Es musste nur der Startknopf gedrückt werden. Drei Jahre und länger mussten die Jungs auf die Zulassung warten.

Kann sich einer vorstellen was das gekostet hat?

Wer Ahnung von Insulin hat, weiß das ein Patient immer von dem gleichen Insulin versorgt werden muss.

Durch die langen Zulassungszeiten sind andere Länder konkurrenzfähiger. Es ist unheimlich schwer in Deutschland eine Zulassung für ein Medikament zu bekommen.

Dies mal zur Information.

Gesendet von meinem Samsung S8+
 
drei Jahre ab dann wenn deine Anlage Qualifiziert und deine Prozesse Validiert sind - das musst Du noch dazu sagen ...

Bei einem Medikament spielen ja schon wenige mg Wirkstoff eine Rolle ...
 
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Ich war über 16 Jahre in einer medizinischen Einrichtung tätig und habe da so manche medizinische Studie zur Zulassung von medizinischen Dignostiksystemen und therapeutischen Medikamenten betreut. Wie lange es dauert, bis was zur Diagnose oder Therapie zugelassen wird, weiß ich dadurch sehr wohl.

Es geht in beiden Fällen immer um den Tod/das Leben von Menschen entweder durch falsche/richtige Diagnose oder falsche/richtige Therapie!
 
Schlimmste bei Corona Pandemie finde ich,das man zu erste mal Tod mehr Bedeutung gibt als Leben selbst,wi bei die Tod nur paar Minuten dauert. Und der Leben dauert numal Statistich und Mathematisch betrachtet numal länger.
 
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Dann ist es mir ein Rätsel warum du so einen Blödsinn erzählst ...

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Das stimmt allerdings das man den Tod hier mehr Bedeutung schenkt ... mit der Ausnahme das man länger Tod ist als lebt :D
Leben im besten Falle -> 125 Jahre
Tod kannste über 1.000 Jahre sein

Aber ich weis was Du meinst, Du betrachtest den Lebensabschnitt eines Menschen ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Welchen Blödsinn?

Es ist doch kein Blödsinn, dass täglich in Deutschland tausende Covid-19 Tests zu diagnostischen Zwecken durchgeführt werden und man den Gesteteten dann im positiven Fall unterstellt, dass sie Covid-19 infektiös sein und negativ Getestet keine Covid-19 Infektion haben, obwohl der Test für diagnostische Zwecke von den Herstellern ausdrücklich nicht geeignet ist.

Was passiert mit einem vermeintlich negativ Getesteten, wenn dieser doch so schwer an Covid-19 erkrankt, dass er daran verstirbt? Kann man das Gesundheitsamt oder das Labor wegen des falschen Tests verklagen? Sicherlich nicht!

Im umgekehrten Fall, wenn man positiv getestet wurde obwohl man gar keine Covid-19 Infektion hat, kann man das Gesundheitsamt wegen Verdienstausfall usw. verklagen?
 
Schon wieder erzählst du ...

Warum steht denn der Text drauf ?
Weil die Zulassung noch nicht abgeschlossen ist ..

Warum wurde der Test bereits im Umlauf gebracht ?
Hier gab es eine Sonderfreigabe diesen Test als Hilfsmittel einzusetzen.
Klingelt da etwas beim Stichwort Medizinproduktegesetz und Kennzeichnungspflicht ?

Das heißt hier, das der Test bereits recht zuverlässig das Virus anzeigt wenn man alle Sorgfalt walten lässt.

Auch wenn du bereits auf dem Weg der Genesung bist ist das Virus noch da ...
Auch geringe Mengen die für Dich nicht zur Krankheit ( durch Immunität ) führen werden angezeigt weil das Virus da ist ...

Der Test macht also was er soll ...

Hier gilt es einen Antikörpertest in Betracht zu ziehen bzw. den zu kombinieren ...

Das ist ähnlich wie bei einen Drogentest - selbst nach Wochen lassen sich spuren davon nachweisen und die Polizei darf den als Hilfsmittel verwenden.
Wenn der Positiv ist darf man unterstellen das Du zu 97% etwas genommen hast ... aber eine Diagnose kann der Polizist bestimmt nicht machen.
Die Restlichen 3% sind evtl. Medikamente z.B. nach einer OP , Schmerzmittel ...


edit:

Für Elecsys Anti-
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gibt Roche die Spezifität mit 99,8 Prozent an
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ja schön, wer hat die „Sonderfreigabe“ denn gegeben, dass alle, die getestet werden, zu „Versuchskaninchen“ für die Pharmaindustrie gemacht werden dürfen. Kann ja nur die WHO gewesen sein, die hauptsächlich mit Geldern der Pharmaindustrie finanziert wird und schon längst nicht mehr mit Beiträgen der Mitgliedsstaaten, in deren Auftrag sie handeln sollen.

Was für die jüngere Generation wegen der Corona-Maßnahmen auf sie zukommt

 
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Weiß nicht wirklich was du damit sagen willst....
Fakt ist: Wenn du dich in einen Virenverseuchten Aerosolnebel bewegst ist es egal welche nichtmedizinische Stoffkombination du vor dem Gesicht trägst, es hilft dir nicht.
Mindestens FFP 2 (besser FFP 3) soll es dann schon sein, sonst kannst du auch "unverhüllt" laufen. Da eine Infektion dann auch über die Augen möglich ist kannst dir aber auch die besten Masken schenken.
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Man muss halt nur dran glauben.....
 
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