DVB-T2 HD
DEB König
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Erst einmal beantworte bitte die Frage, welche Hardware Sky zugelassen hat zu den Verträgen mit solo V14 von 2013-2015....
Das sind Verträge mit kundeneigenen Receivern und für die Nutzbarkeit des Sky-Abos damit ist da dann der Kunde selber verantwortlich. Wenn der Receiver nicht mehr nutzbar is, muss man sich eben selber um einen anderen geeigneten Receiver kümmern. Das kann z.B. auch ein Leih-Empfangsgerät von Sky sein, wenn man es von Sky angeboten bekommt. Das kann auch jeder andere geeignete Receiver sein, wenn man einen findet.
Bleibt die Frage: Muss man so den Sky-Vertrag selber erfüllen, wenn man aus bestimmten Gründen kein geeignet erscheinendes Empfangsgerät findet??? Antwort: Nein, aus bestimmten Gründen kann dies unzumutbar sein und dann kann man die vorzeitige Vertragsbeendigung fordern und bei ausreichenden Gründen auch durchsetzen. Im schlimmsten Fall durch eine Klage vor Gericht.
Ich Frage mich, warum macht Sky eigentlich solch einen "Eiertanz" wegen der paar Einzelfälle??? Entweder weiß Sky sich nicht zu helfen oder sie brauchen wirklich jeden Cent von jedem Kunden. Ersteres wäre mit einem einfachen Standard-Schreiben erledigt und zweitens verstößt gegen die buchhalterische Grundregel "Der erste Verlust (hier die vorzeitige und sofortige Beendigung des Sky-Vertrages durch Sky selbst wegen technisch nicht realisierbarer Vertragserfüllung) ist der geringste Verlust".