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Allgemeine Klage gegen Sky DE Pairing

Sky hat vor Gericht sich verteidigt, sie hätten keine Kenntnis, mit welchem Receiver der Kunde bestellte, als es um den PR HD 1000 ging. "Niemals wird die Sewriennumer des Kundengeräts gespeichert!" Sky muss aufpassen, nicht weiter in Verdacht zu geraten, Prozessbetrug zu begehen.
Ankreuzen "SN nicht zur Hand!" geht auch heute noch zum Teil, bis 07/2015 sowieso.
Auf jeden Fall räumt Sky somit ein, dass ein eigener Receiver vereinbart ist!!
Dann gilt: Leihgerät kann nicht aufgezwungen werden, jedoch kann Sky pairen mit dem hinterlegten Gerät. Doch 1.4.4 fordert, dass Sky die Seriennummer des eigenen Receivers abfragen muss, erst Recht, wenn der Kunde zuvor mitteilte, dass er den PR HD 1000 nutzt.
Dann gilt: Pairing mit dem tatsächlich genutzten PR HD 1000, mit dem konnte man ja auch bestellen. Wenn der kein Pairing kann, Pech für Sky.

Ob die Nummer des HD1000 auch in der Datenauskunft steht bei manchen Kunden, die so bestellten? Bin gespannt.
 
Es fehlt einfach Konkurenz. Wir holen DF1 wieder zurück oder wie das neben Premiere hieß.
Murdock ist Ein arroganter Laden.
PS: sollten die die Nummer doch speichern müsste denen ja auffallen, dass viele das gleiche Gerät nutzen.

Schade, dass die Politiker immer noch keine Sammelklagen zulassen.

Aber die Verbraucherzentralen könnten das.

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Zuletzt bearbeitet:
Sky ist es längst aufgefallen, dass Online-Bestellungen mit gleichen Receiver-Seriennummern und mit gar nicht real existierenden Seriennummern, die mit Tools generiert wurden, vorgenommen wurden.
 
Ist doch schön, dass Sky Geräte von eBay fleißig einbucht als Kundengerät.
Kann man von Sky eine Festplatte leihen für eigenen PR HD 3000??

Und wenn ein Kundenreceiver dann später defekt ist, was gilt dann? Kunde teilt mit, er nutzt den PR HD 1000. Auf jeden Fall so bewiesen: Vertrag mit eigenem Receiver, nicht - wie Sky vor Gericht log - ein Vertrag ohne Vereinbarung eines Receivers!

Pairing nach 1.4.4 AGB: Sky muss erst fragen, welche Hardware der Kunde nutzt, vor allem, wenn Sky aus der Mail weiß, dass der Kunde den PR HD 1000 nutzt.
Der PR HD 1000 ist ja zugelassen laut mehreren Aussagen von Sky-Bestellchat-Mitarbeitern bis April 2017.


EDIT

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Zuletzt bearbeitet:
zum schrägen Beitrag #51 von DVB-T2

- Welcher Vertrag mit welcher Firma wird bei DVB-T2-Ausstrahlung verletzt? Hab ich Vertrag früher mit freenet gehabt?
- Kläger mit Vertrag PR HD 1000 verliert z.B. und muss Leihgerät nutzen. Weil es Sky aus Sicherheitsgründen nicht anders zumutbar ist (=Sonderkündigungsrecht für Kunden). Vertrag beendet.
Am nächsten Tag schließt er neuen Vertrag mit PR HD 1000 und bekommt solo V14 von Sky zugesandt und freigeschaltet. Wochenlang funktioniert die V14 im HD 1000. Dann pairt Sky wieder entgegen AGB, weil es angeblich soooooo dringend sei aus Sicherheitsgründen. Kunde klagt wieder. Der selbe Richter. Sky: "Richter, es muss aber gepairt werden, es ist sooo dringend."
Kunde zum Richter: "Okay, Richter, entlasse mich wieder aus dem Vertrag, bitte schnell, ich will dann gleich neue solo V14 für meinen HD 1000 bestellen!" :D:p
Mensch, DVB-T2.....

Also welche eigenen Receiver sind zugelassen? Es gibt ja Verträge für solo V14 weiterhin.
Landgericht Lübeck war ich nicht beteiligt, wäre sonst noch besser ausgegangen, aber auch so super für alle: Vertrag mit Kundenreceiver muss Sky einhalten. Wichtig nur, dass man Vertrag mit eigenem Receiver auch belegen kann, bei solo V14 online ja kein Problem.

Du bist auch bei Handyvertrag für Abschaltrecht des Providers, während Neukunden das iPhone nutzen dürfen?

Okay, mehr hab ich nicht gelesen, mal ernsthaft...

Zu der Klage: Sky verweigert das Sonderkündigungsrecht und will Geld haben für ein Leihgerät nach Abschalten der V14 entgegen AGB.
Man fordert in der Klage a) die Freihaltung der V14 für den eigenen Receiver und b) hilfsweise rückwirkende Vertragsauflösung.
Amtsgericht Achern hatte nur über Antrag b) zu entscheiden und gab der Forderung Recht, selbst Sky erkannte die Forderung vor Gericht dann endlich an.
Also respektiere doch die Urteile. Was riskiert man also mit der Klage? Dass man (a) nach paar Wochen wieder freigeschaltete V14 für den HD 1000 hat oder (b) man rückwirkend aus dem Vertrag entlassen wird und die letzten Wochen sein Geld erstattet bekommt. Und dann neuen Vertrag abschließt, das Alphacrypt hat man ja schon liegen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, ich war auch nur zu langsam bei der Beantwortung.

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Wozu dein langer Text, wenn du in diesem Satz sagst, was wirklich Sache ist?

Sky verhält sich nicht rechtskonform und deswegen gibt es auch entsprechende Klagen gegen Sky.

Ich hab auch schon sehr viele Jahre einen Vertrag mit Solo-Karte. Sky hat es die ganzen Jahre nicht interessiert, welchen eigenen Receiver ich nutze.

Mit welchem Recht sollte Sky also meine Karte so verändern, dass ich mein Abo nicht mehr so nutzen kann wie bisher.

Richtig, dazu hat Sky kein Recht.
 
Hatte auch eine passende Antwort dazu, leider vorher geschlossen und nicht mehr im zwischenspeicher

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
 
Hoffentlich nicht so höflich wie ich... ;)
Aber egal, Strategie ist Provokation, denn wer sachlich und neutral und mit Abstand und seriös eine für zehntausende sehr interessante Frage diskutieren möchte, geht auch mal auf die Argumente und Fragen des anderen ein, also welche Hardware denn weiterhin zugelassen wird?
Welche Hardware zugelassen wurde 2013-15 für solo V14 ohne Frage nach Seriennummer oder Modell? Alles iCord 250??
Wieso man selbst gepairt werden soll aus Sicherheit, aber die Ehefrau kann am nächsten Tag neuen Vertrag ohne Pairing abschließen? Was ein Handy-Provider darf und was nicht usw.
Seriös und sachlich ist also anders...
 
Die machen einfach wie sie Bock haben denke ich. Und nein, war nicht ganz jugendfrei, aber gexxx ...

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
 
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Rechtlich ist die Smartcard Eigentum von Sky und wird nur leihweise zur Nutzung während der Vertragslaufzeit überlassen. Sky hat jedes Recht, die auf der Smartcard gespeicherten Daten jederzeit zu verändern. Wenn mit solchen Änderungen ein kundeneigenes Empfangsgerät nicht umgehen kann, dann muss der Kunde das Empfangsgerät entsprechend nachbessern lassen und wenn das nicht möglich ist, sich ein anderes Empfangsgerät beschaffen.
 
Lasss es doch. und beantworte mal die Fragen.
Du meinst, sky darf die V14 mit Leihgeräten pairen, obwohl nachweislich ein Vertrag ohne Leihgerät frisch abgeschlossen wurde? Lies mal die Urteile und 1.4.4 der AGB und 1.5.2 der AGB.
Ich finde es unverschämt, dass du permanent Vertragsbruch und Betrug durch Sky verteidigst mit albernen Argumenten ohne Antwort auf sachliche Fragen.
Aber genug, nicht provozieren lassen, Dein Ziel ist die Schließung von Threads und gezielte Fehlinformation.
Wenn Sky dies so dürfte, wie du behauptest, wieso konnte dann der User in Achern sein Geld für Monate rückwirkend zurück bekommen? (Mehr hatte er nicht gefordert.)
und viele User haben schon außergerichtlich und in gerichtlichen Vergleichen erreicht, dass die V14 wieder entpairt werden musste, wie meine ja auch.
 
@DVB-T2 HD
In einer Zeit wo auch die Telefongesellschaften dazu verdonnert wurden Kundeneigene Router zu zu lassen, soll es Sky erlaubt sein dem Kunden vor zu schreiben damit mußt Du TV schauen. Finde ich alles andere als richtig. Ich stell mir nur gerade vor man dürfte Händyvertrag nur mit dem Teil der Gesellschaft abschließen oder die lassen ab sofort nur noch Iphones zu oder son quatsch. Ich würde sowas auf jeden Fall in einer Gerichtsverhandlung dem Richter mal so fragen oder er damit einverstanden ist das er nur noch mit dem Gerät telefonieren darf was vorgeschrieben ist. Sicher wollte er das nicht warum soll ich dann TV schauen womit die wollen.
 
Der/ oder sie ist flüssiger als Wasser ...echt. da soll man ruhig bei bleiben...

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