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Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Ich hab vor gut 9 Monaten schon Sky gekündigt aber nicht wegen der Verschlüsselung sondern wegen dem Programm. Ich habe das Gefühl es dreht sich alles nur noch um Fußball bei Sky. Die Programmvielfalt lässt immer weiter nach.
Ich habe damals ein PremiereWorld Vertrag mit Dbox2 Kaufreceiver abgeschlossen der bis heute läuft.
Ich nutze auch noch die Dbox2 aber nur noch im Schlafzimmer. Im Wohnzimmer steht eine Vu+ Duo. In der Küche eine Dreambox 500.
Ich wandere jedesmal mit der Karte rum wenn ich mich in einen dieser Zimmer niederlasse.

Wenn die nun mit dem Peering der Karte+Receiver anfangen, soll ich 2x Zweitkarten mieten (wenn man mehr als eine zweitkart überhaupt haben darf) oder denn ganzen Receiver durch die Gegend wuchten ? Mit Sicherheit nicht.

Ich hatte auch schon mit Sky gesprochen wo man versucht hat mir so eine superduper HD ding mit 2TB speicher anzudrehen. Ich habe die Antwort bekommen. Das ich doch kündigen solle. Das habe ich dann auch getan. Juni.15 bin ich raus.

Und nun kommen die mir mit sowas noch an auf denn letzten Monate nur um mir Ihre Hardware aufs Auge zudrücken?
Neue Verschlüsselung gerne aber ohne Peering. Freie Receiverwahl!

Auf einen Rechtsstreit mit Sky lege ich keinen Wert. Ich werde jedenfalls die AGBs so nicht Akzeptieren das ist mein Recht. Mal schaun was Sky sagt dazu.
Bezüglich der Außerordentlichen Kündigung wegen der AGBs warte ich erstmal ab was Sky sagt bis Jan2015
 
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Mir geht es ähnlich wie Dir gamebeast. Meine Bestätigungsemail ist mittlerweile auch angekommen. Abgeschickt hatte ich meine Mail mit Widerspruch am Samstag.

Sehr geehrter XXXX

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte entschuldigen Sie, dass sich unsere Antwort auf Ihr Anliegen verzögert hat.

Wir haben Ihren Widerruf der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.


Wenn die mir ungefragt kostenlose Hardware schicken wollen so nehme ich das natürlich gerne an. Das CI+ Modul lässt sich später sicher wunderbar in der Bucht an einen Narren verkaufen. Ohne Widerspruch wären die ja nicht einmal mehr gezwungen mir kostenlos etwas neues zu schicken, sondern ich müsste es bei denen mieten oder kaufen.

Kommt das Zwangs-Pairing ohne Aufnahmemöglichkeiten, IP-Peering etc. werde ich sofort zum nächstmöglichen Termin kündigen. Mein Vertrag ist von 2010... weiß einer wie da die Fristen sind?
 
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

12 Monate bzw 3 Monate vor Vertragsende must kündigen
 
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

@Pandawurst
Du willst ein geliehenes (und was anderes gibt es nicht) Modul bei ebay an einen "Narren" verkaufen ? Naja, wer da dann letztendlich der grössere Narr ist wenn Sky das Ding irgendwann zurückhaben will und Du Schadenersatz zahlen musst.....mal abgesehen davon, das dann deine Karte vermutlich mit nur noch mit exakt diesem Modul laufen würde.

- - - - - - - - - -

12 Monate bzw 3 Monate vor Vertragsende must kündigen

Nein.
Alle Verträge ab dem 4. Juli 2009: zwei Monate zum Laufzeitende
Alle Verträge vom 17. November 2008 bis 3. Juli 2009: drei Monate zum Laufzeitende
Alle Verträge vor dem 17. November 2008: sechs Wochen zum Laufzeitende

 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Wenn mir jemand ungefragt etwas schickt, so ist es mir.

 
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Ja ok, wenn du die grosse Hafenrundfahrt mit Sky drehen willst......
Meistens geht es ja darum entweder Sky "zu sehen" oder möglichst schnell aus dem Vertag zu kommen. Wer natürlich neben diesem Aufwand noch zusätzlich Langeweile hat, kann auch noch die Hardware verkloppen.
 
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

es könnte hinkommen ... es sollen ja bis Mitte 2015 alles s02 ausgetauscht werden ...

@ thight kein Techniker? Aber Hotline? :ja

@ szonic hast Du richtig gemacht, aber die AGB haben nichts mit der erzwungenen Technikumstellung zu tun, die wohl das Problem der meisten darstellt.
Ich glaube wenn man sich diesem Zwang nicht aussetzen will, dann kann man nur Kündigen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Einen Sonderkündigunsrecht ist wohl sowohl aus beiden Sachverhalte, d.h. AGB und Technikumstellung, nicht abzuleiten ... :emoticon-0132-envy:

oder kann jmd uns das Gegenteil darstellen? :emoticon-0133-wait:


Ne, arbeite nicht bei Sky und zahle 60 € im Monat ;)
 
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Ja ok, wenn du die grosse Hafenrundfahrt mit Sky drehen willst......
Meistens geht es ja darum entweder Sky "zu sehen" oder möglichst schnell aus dem Vertag zu kommen. Wer natürlich neben diesem Aufwand noch zusätzlich Langeweile hat, kann auch noch die Hardware verkloppen.

Solange meine S02 noch funktioniert oder zumindest freies Streamen/Aufnehmen geht würde ich bei Sky bleiben aber so ist mir es egal, der Verlust wäre dann nicht mehr tragisch.

Um ihren Teil des Vertrages zu erfüllen - da ich ja die neuen Geschäftsbedingungen abgelehnt habe - muss SKY dafür Sorge tragen, dass ich weiter glotzen kann nachdem sie Nagra abschalten, d.h. sie müssen mir neue Hardware zuschicken. Hätte ich die neuen AGB angenommen, wäre es dann mein Problem gewesen.

Warum sollte ich demnächst nach Ablauf des Abos auf meine Zeit und Kosten mir den Aufwand machen, diese nicht bestellten Geräte wieder zu verpacken und zur Post zu tragen? Mir ist nicht langweilig genug, dass ich das gerne für die machen würde. :D

Die bekommen bei Vertragsende wie vertraglich vereinbart ihre Smartcard zurück, mehr nicht.
 
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Ich würde die Annahme verweigern und gut ist.
Sky wird sich dann schon melden. :)

Nein das wäre nicht klug, bis zum Vertragsende nach der Kündigung will ich ja eine Gegenleistung, das geht dann nur mit deren Schrott.

Zurückbekommen werden sie ihre von mir nicht bestellte Hardware nach Vertragsende aber nicht mehr. Die Rechtssprechung ist hier eindeutig dass ich das auch gar nicht muss. Hinzu kommt: die müssen mich verklagen und nicht umgekehrt, was für die erst einmal mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und deren Rechtsabteilung weiß sehr genau, dass sie dann darauf sitzen bleiben.
 
AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Nein das wäre nicht klug, bis zum Vertragsende nach der Kündigung will ich ja eine Gegenleistung, das geht dann nur mit deren Schrott.

Die Leistung will ich ja auch und da kommt Sky auch nicht ohne weiteres rum aber wenn ich keine Leistung bekomme gibts auch kein Geld!

AGB: 1.1.1 [...] Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten [...]

Meine Dbox2 ist zugelassen für Sky ohne Frage. Nun soll mal Sky sich was einfallen lassen wie meine S02 weiter Hell ist.
Zwingen kann mich Sky nicht die neuen Receiver zunutzen. Das geht erst mit der neuen überarbeiteten AGB.
Falls ich in denn AGBs was übersehen haben sollte, bin ich für jeden Tipp dankbar.

Genau deswegen ist ja der Widerspruch gegen die neuen AGBs aus meiner Sicht wichtig.
Sky hat bis jetzt keine Möglichkeit rechtlich Wasserdicht dir Hardware unterzujubeln oder eine neue Verschlüsselung die, die alte Sky/Premiere Zertifizierte Hardware nutzlos macht aufzuzwingen.
 
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AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Um die Zahlungen bis zum Ende Deines Abos wirst Du nicht herum kommen, dagegen kannst Du Dich nur schlecht wehren, müsstest die verklagen. Lohnt also den Aufwand nicht. Überlasse das den Verbraucherzentralen mit ihren Fachanwälten und dem Kartellamt. Dort solltest Du Dich aber auf jeden Fall beschweren.

Wegen Punkt 1.1.1 in den AGB werden sie Dir vermutlich einen kostenlosen Receiver samt neuer Karte zuschicken.

Die können Dich nicht zwingen einen neuen Receiver zu nutzen, aber sie müssen dafür sorgen dass auch bei Dir das Bild hell wird, jedenfalls wenn sie Dich nicht freiwillig vor Ende aus dem Vertrag lassen. An Deiner Stelle - da Du ja eh gekündigt hast - würde ich das Paket von Sky annehmen, solange mit der alten Hardware schauen wie geht und dann bis Juni den neuen Receiver einsetzen.

Danach behältst Du das Ding einfach als FTA-Receiver für Halloween und schickst nur die Karte zurück. Wie gesagt, die Rechtssprechung ist hier mehr als eindeutig:



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Vollzitat entfernt. Es steht direkt darüber.
 
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AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Nein das wäre nicht klug, bis zum Vertragsende nach der Kündigung will ich ja eine Gegenleistung, das geht dann nur mit deren Schrott.
Zurückbekommen werden sie ihre von mir nicht bestellte Hardware nach Vertragsende aber nicht mehr. Die Rechtssprechung ist hier eindeutig dass ich das auch gar nicht muss. Hinzu kommt: die müssen mich verklagen und nicht umgekehrt, was für die erst einmal mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und deren Rechtsabteilung weiß sehr genau, dass sie dann darauf sitzen bleiben.

Du willst die nicht bestellte Hardware beim Tausch Nagra-NDS also annehmen, bis Vertragsende nutzen und dann behalten, weil du sie damals nicht bestellt hast ? Nicht Dein Ernst, oder ? :emoticon-0145-shake Von dieser Vorgehensweise würde dir jeder Anwalt oder der Verbraucherschutz abraten.

Manche haben echt ein sehr seltsames (Un-)Rechtsempfinden.
 
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AW: Änderung der AGB von SKY - Was passiert bei Widerspruch?

Du willst die nicht bestellte Hardware beim Tausch Nagra-NDS also annehmen, bis Vertragsende nutzen und dann behalten, weil du sie damals nicht bestellt hast ? Nicht Dein Ernst, oder ? :emoticon-0145-shake Von dieser Vorgehensweise würde dir jeder Anwalt oder der Verbraucherschutz abraten.

Ja genau so werde ich es machen sollten sie mir etwas zuschicken das ich nicht bestellt habe. Lustigerweise hat mir ein Anwalt zu genau diesem Vorgehen geraten.

Meine Kündigung geht an dem Tag raus, wenn hier neue Hardware eintrudelt bzw. spätestens nächstes Jahr fristgerecht 2 Monate vor Ablauf des Vertrags.

Manche haben echt ein sehr seltsames (Un-)Rechtsempfinden.

Du meinst sicher Sky, denn die Rechtssprechung ist hier eindeutig auf meiner Seite:


Es ist nur Sky die sich hier unredlich verhalten, indem sie versuchen mir ein System aufzunötigen, das ich nicht haben will und das mir nur Nachteile bringt.
 
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