RvM
Meister
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Sky hat seine AGBs geändert, und den Punkt "Mitwirkungspflicht des Nutzers" wie folgt erweitert:
Für den Fall, dass der
Für den Fall, dass der
Da wird ja verlangt, das der Nutzer sky einen Interntzugang gefälligst zu gewähren hat. Bin mal gespannt, ob das dann für die der Grund ist, das Modul nun endgültig einzuziehen. Wenn dies der Fall sein soll, dann war es das mit sky.Kunde Nutzer Kabel oder Satellit als Anschlussart gewählt hat, ist zugleich auch eine Verbindung des Empfangsgerätes mit dem Internet erforderlich (insbesondere zur Zuleitung des Sky On Demand Angebotes).
Es obliegt dem Kunden Nutzer, eine Internetverbindung mit ausreichendem Datenvolumen (gemäß den Sky Vorgaben im Bestellprozess) vorzuhalten. Sky ist dabei berechtigt, anstelle der Zuleitung der Sendesignale über Kabel oder Satellit die Zuleitung der Sendesignale auch über das Internet vorzunehmen, soweit dies bei Vorliegen eines triftigen Grundes (insbesondere technische Gründe, Nichtvorliegen von Kabeldurchleitungs- bzw. Satellitenübertragungsrechten) bei verständiger Würdigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden Nutzer zumutbar ist. Soweit erforderlich, wird Sky dem KundenNutzer ein für die gewählte Empfangsart geeignetes Empfangsgerät zur Verfügung stellen