Trier Eine Polizistin, die verdeckt im Cyberbunker ermittelte, darf nicht vor Gericht aussagen. Im Prozess um den Traben-Trarbacher Cyberbunker wollen die Anwälte mehrerer Angeklagter es nicht hinnehmen, dass eine der wichtigsten Zeuginnen überhaupt nicht vor Gericht befragt werden darf. Rechtsanwalt Stefan Schmidt, der einen der Administratoren des illegalen Rechenzentrums vertritt, hat am Donnerstag beantragt, doch eine Video-Befragung der Zeugin zuzulassen, bei der Bild und Stimme so verändert werden, dass sie nicht zu identifizieren ist. Er verweist auf ein Urteil des...