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PC & Internet Verbraucherschützer und Mieterbund kritisieren Unitymedia

Unitymedia gewährt seinen Kunden mit Basis-Internetanschluss eine höhere Datenübertragungsrate. Eine kleine Gruppe ist davon ausgeschlossen, weil sie eine kostenfreie Internet-Minimalversorgung ausprobiert. Das sorgt für Kritik, doch ist das berechtigt?

Verbraucherschützer und Mieterbund werfen Unitymedia überzogene Versprechungen zur Datenübertragungsrate in einer Werbekampagne vor. Es sei wettbewerbswidrig, dass der Kabelnetzbetreiber mit Sätzen wie "Unsere Bestandskunden surfen jetzt noch schneller" seine Angebote bewerbe, aber nicht transparent mache, dass einzelne Personengruppen davon ausgeschlossen seien, sagte Tom Janneck vom Projekt Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentralen dem Handelsblatt.

Der Deutsche Mieterbund kritisierte laut Handelsblatt: "Unitymedia hat höhere Geschwindigkeiten für alle Kunden versprochen. Wenn die Firma diese Ankündigung nicht erfüllt, bricht sie damit ihr Versprechen", sagte der Geschäftsführer des Mieterbundes, Ulrich Ropertz. "Mit höherer Leistung für das gleiche Geld hat Unitymedia geworben und die Verbesserungen ausdrücklich für alle Kunden angekündigt. Dann darf das Unternehmen nicht nachträglich einzelne Kundengruppen von den Verbesserungen ausklammern."

Doch Unitymedia gewährt seinen Kunden mit Basis-Internetanschluss eine höhere Datenübertragungsrate, gab das Unternehmen im August 2018 bekannt. Rund eine halbe Million Bestandskunden erhielten bis Ende November 2018 eine Datenrate von 30 MBit/s ohne Aufpreis. "Das betrifft alle unsere Bestandskunden, die derzeit noch unter 30 MBit/s surfen, zum Beispiel Kunden mit Altverträgen", hieß es im August. Über 50 Prozent der vom kostenlosen Upgrade betroffenen Kunden hätten noch einen Zugang unter 20 MBit/s.

Unitymedia: haben Versprechen erfüllt
Dies habe der Kabelnetzbetreiber auch erfüllt, betonte Unternehmenssprecher Helge Buchheister im Gespräch mit Golem.de. Darin eingeschlossen seien alle Kunden, mit denen ein entgeltlicher Vertrag über ein Internetprodukt wie 1play, 2play und 3play geschlossen sei. Dies gelte auch für Mieter in Liegenschaften der Wohnungswirtschaft, die mit Unitymedia einen entgeltlichen Vertrag über die Internetversorgung abgeschlossen hätten. "Daher meine ich, dass wir unser Versprechen erfüllt haben, diesen meist langjährigen Kunden mit einer höheren Internetgeschwindigkeit für ihre Treue zu danken und so die Kundenzufriedenheit zu steigern. Nachträglich ausgeschlossen haben wir niemanden."

Die Fälle, die vom Handelsblatt angesprochen werden, beträfen eine Sonderkonstellation, bei der einige Bewohner von Mehrfamilienhäusern ein Schnupperangebot für eine kostenfreie Internet-Minimalversorgung erhalten hätten. Mit einzelnen Hausgesellschaften gebe es Vereinbarungen, dass deren Mieter kostenlos eine Minimalversorgung nutzen könnten, die in den meisten Fällen etwa 1 MBit/s ermögliche.

Buchheister erklärte, die Kunden aus dieser Gruppe müssten sich bei Unitymedia aus rechtlichen Gründen formal registrieren, um den Internetzugang nutzen zu dürfen, schlössen aber keinen entgeltlichen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit ab. "Wenn Kunden aus dieser Gruppe einen entgeltlichen Vertrag mit weniger als 30 MBit/s nutzten, haben wir sie auch im Rahmen unseres Tempo-Upgrades auf 30 MBit/s hochgeschraubt".

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Quelle; golem
 
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