Heute neue Klage vorbereitet. Kunde hat Vertrag Herbst 2015 um zwei Jahre verlängert telefonisch, mit S02. Bekam dann einige Zeit später eine V14 zugesandt im Brief. Leihreceiver wurde erst Dezember 2015 unaufgefordert zugesandt und ging an Sky zurück. Vertrag lief ja vorher schon ohne Leihgerät - wurde ja so verlängert mit Zustimmung von Sky.
Ende Mai 2016 ebenso Smartcard dunkel. Nach Musterschreiben aus diesem Thread wurde unter Vorbehalt ein Sky+Modul eingefordert, da Sky die Freischaltung weiterhin mit HD 1000 verweigerte. Kosten für Sky-Modul konnten so abgewehrt werden, doch Sky ist so frech, stattdessen eine "Aktivierungsgebühr" 20 EUR und Versandkosten 12,90 EUR zu fordern. Außerdem wurde nun auch der monatliche Abo-Preis um kleinen Betrag erhöht, obwohl im Telefonat 2015 zur Verlängerung des Vertrags AGB keine Erwähnung fanden, auch nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung (also ein Vertrag ohne AGB).
Klage wird also diese Zusatzkosten zurückfordern (12,90 EUR/20 EUR) und die Preiserhöhung anfechten. Da hatte mein Klageentwurf bei Verträgen ohne AGB schon in anderem Fall Erfolg. Daneben wird auch die Freischaltung der V14 für den vereinbarten HD 1000 gefordert.
Im Dezember 2016 muss Sky alle Argumente dem Gericht präsentieren, dann kann das Amtsgericht entscheiden.
Sehr interessanter Fall: Sky verlängert 2015 Vertrag für 23 Monate, obwohl der Kunde nur den HD 1000 nutzt. Ohne AGB.
@color86
Danke für die Infos und den Kampf. Sky wird einigen Kunden noch erhebliche Kosten zurückerstatten müssen. Wenn der Zwang zum Leihgerät unzulässig ist, dann kann man auch die Zwangsgebühr 279 EUR für Leih-2TB-Receiver zurückfordern... Wie das Gericht bezüglich der vergleichbaren 20 EUR "Aktivierungsgebühr" und Versandkosten entscheidet, werde ich in einigen Wochen hier auch berichten können. Geld für Zwangs-Hardware im laufenden Vertrag ohne Leihgerät zu kassieren, ist wirklich dumm von Sky.
@name007
In mehreren Klagen wird die Vertragserfüllung gefordert. Hier war es eine Schlichtungsstelle RTR, die nicht ausreichende fachliche Kenntnisse hatte und keine Zeugen, dass Sky weiterhin Verträge mit dem eigenen Receiver anbietet. Trotzdem ein guter Hinweis der Medienaufsicht RTR, dass Sky so wie bisher nicht handeln darf. Wie will Sky dem Gericht darlegen, dass die Vertragsänderung hin zum Leihgerät unbedingt notwendig sei, wenn man weiterhin Verträge ohne Leihgeräte verlängert und neu zulässt...? Wenn Sky dies nicht darlegen kann, muss Sky auch den Vertrag mit HD 1000 erfüllen, wenn so abgeschlossen/verlängert.