Hast Du mit Sky telefoniert? Sky hätte den Kompromiss angeboten, den Vertrag zum vereinbarten günstigeren Preis fortzusetzen. Warum hat Sky dies dem Kläger/Gericht nicht angeboten? Weil der Kläger weitere Gründe nannte, die hier wesentlich sind. Da war Sky nicht bereit, einen Kompromiss für kundeneigene Hardware zu akzeptieren. Daher blieb nur das Anerkenntnis für Sky.
Kunde konnte sich durchsetzen, dass er lieber Vertrag auflöst als für und mit Sky-Gerät noch was bezahlen zu müssen.
Wichtig hier auch der Sachverhalt, dem Sky prozessual nicht entgegentreten konnte: Kunde konnte im Januar 2016 mit der Seriennummer des PR HD 1000 den Vertrag mit Wirkung ab 06/2016 verlängern ohne Leihgerät, konnte auch zuvor ohne Leihgerät den Vertrag nutzen, ausdrücklich mit dem PR HD 1000. Keine AGB vereinbart! Das sind gerichtlich protokollierte Fakten.
Ebenso von Sky als Sachverhalt akzeptiert die Feststellung, dass Sky bei Zwangstausch der Hardware 169 EUR fordert. Mit welchem Recht?? Klar, dass Sky da vor Gericht verliert und der Kunde so keine Vertragsverlängerung akzeptiert. Ein Missverständnis beim Preis hätte Sky sonst im Vorfeld schon anders gelöst.
Die Karte des Kunden wurde ja nicht wegen des Preises gesperrt, sondern als Pairing. Dagegen wendet sich der Kunde mit der Forderung nach Vertragsaufhebung. Nur deshalb bekommt er nicht die Differenz zum vereinbarten Preis zurück, sondern den gesamten Betrag.
Hätte der Kunde eine Pflicht, den Leihreceiver zu nutzen, hätte er ja weiterhin Sky sehen können. Er hätte nur die zuviel abgebuchten Beträge Juni/Juli 2016 zurückfordern können, also 71,99-34,99 EUR = 2 x 37,00 EUR. Dass der Kunde nichts sehen konnte, lag ja an seiner Weigerung, den Leihreceiver für 169 EUR zu leihen. So behauptet es Sky sonst immer.
Der Kunde zahlte alle offenen überhöhten Forderungen von Sky, doch blieb seine Karte dunkel (gepairt). Daher die Klage. Bitte lesen. (Mehr abbuchen als vereinbart und zu hoffen, der Kunde klagt nicht, ist nicht "Dummheit", sondern Straftat von Sky. Aber damit wäre Sky auch durchgekommen vielleicht, doch die Karte blieb ja wegen Pairing dunkel trotz Zahlung.
Nun hat Sky zugestanden, dass der Kunde zu Recht sich weigerte, den Leihreceiver für 169 EUR zu leihen. Klares Urteil gegen Zwangsgeräte!
Schweiz/Österreich:
In der Schweiz bestand ebenso ein Sonderkündigungsrecht bei Zwang zum Leihreceiver.
In Österreich hat die Medienaufsicht RTR ebenso Sky dazu verdonnert, einem Kunden ein Sonderkündigungsrecht anzubieten, wenn der Receiver getauscht wird.
(In Österreich kann man laut dortigen AGB nach Ende der Mindestlaufzeit übrigens jederzeit zum Ende des nächsten Monats sein Abo kündigen!)
Neue Klage:
Ein weiterer Kunde hat erreicht, dass seine V14 aus Vertrag 2015-2017 ohne Leihgerät nun wieder entpairt wurde im Oktober 2016.
(Musterschreiben genutzt) zur Nutzung im PR HD 1000 mit Seriennummer des Kunden.
Doch Sky-Mitarbeiter am Telefon kündigte an, dass das Pairing wieder zuschlagen würde, spätestens nach 2 Monaten.
Kunde fordert nun von Sky die Zusicherung schriftlich, dass seine V14 bis Ende 2017 im vereinbarten eigenen Receiver wie derzeit auch genutzt werden kann, also keine Zuordnung zu Leihgeräten erfolgt. Sky wird sich weigern. Daher wird der Kunde diese Feststellung vor Gericht einklagen.
Dann muss Sky dem Richter erklären, warum man 2015 Vertrag ohne Leihgerät mit V14 abschließt, aber dann nach einem Jahr den eigenen Receiver nicht mehr akzeptieren will und Leihgerät aufzwingen will durch blindes Abschalten der V14, dann doch die V14 wieder für den HD 1000 freischaltet und wieso Sky jetzt schon wieder ankündigt, die Karte wieder mit einem nicht vereinbarten Empfangsgerät pairen zu wollen. Interessant, wie Sky dies erklären will. Denn derzeit läuft es ja wunderbar im PR HD 1000, wie übrigens auch bei mir.
Weitere Klagen gegen Leihgeräte-Zwang laufen. Wer Servicegebühr (wie massi1922 zahlen sollte) tatsächlich zahlte für Sky-Modul, Sky-Festplattenreceiver, der kann dann dieses Geld zurückfordern. Kosten der Zweitkarte muss man dann auch prüfen. Auch die Kosten für ein
Alphacrypt-Modul darf man dann zur Erstattung anmelden, wenn Sky mit vertragswidrigem Pairing zum Kauf zwang.