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Urteil gegen Pairing!

wenn kein mensch mehr brot kauft, dann sollten die preise auch fallen... nun ist das aber nicht so einfach, eine "massenbewegung" zu generieren. schon garnicht, wenn die erfolgsaussichten unklar sind. wie @Bluebrain schon sagte, soll es ja auch leute geben, die gerne sky schauen wollen. denen nutzt das sonderkündigungsrecht alleine wohl herzlich wenig
 
MB klammert sich verzweifelt an Konjunktive und realitätsfremden Vorstellungen von Millionen Kunden die sich dafür interessieren. Das der Widerstandszug lange abgefahren ist, will er nicht einsehen.
"Nett" das sich einige von Sky befreien können und dann auch 67,43 € zurückbekommen, aber wirklich wichtig ist das für den, der Sky sehen will, nicht. Schattenboxen, mehr nicht. Leider.
 
Es laufen mehrere Klagen gegen Zwangs-Leihgeräte. Das Landgericht ist auch soweit, die Sache entscheiden zu können, prüft die Rechts- und Vertragslage. Wenn rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann jeder Interessierte sich auf das Urteil des Landgerichts berufen und die Freischaltung seiner Smartcard für den eigenen Receiver fordern, der Leihgerät im laufenden Vertrag aufgedrückt bekam.
Auch der Verbraucherschutz will dann bundesweit Sky abmahnen, diesen Zwang zu teuren Leihgeräten zurückzunehmen. Und wenn dann die Information als Lösung für jeden Kunden offen steht, wird sky es auch merken und auch die Information in den Foren nicht unterdrückt.

Viele warten darauf, sich die Servcegebühr zurückzuholen. 99 EUR oder 279 EUR. Bei anderen die Kosten des Abos seit fristloser Kündigung, die Sky nicht akzeptierte. Nach 30 Klagen kann sky sich dann langsam fragen, ob man wartet, bis der Verbraucherschutz eingreift oder man selbst zurück rudert.

Und einige hier im Forum versuchen, mit Fehlinformation hier ihr Weltbild zu rechtfertigen. Es haben nicht nur einige Kunden kostenloses Sky-Modul oder Vertragsausstieg erreicht, sondern nutzen wieder ihre eigene hardware mit ungepairter V14. Ach was? Ja. Wer dies erreichen möchte, nutzt unter Vorbehalt das kostenfreie Sky-Modul und klagt die Freischaltung seiner V14 für vereinbarten eigenen Receiver ein.

Kostet weniger als ein Modul. Die Kosten bekam man bisher am Ende des Streits stets wieder.

Und es lächerlich zu machen, wem bringt dies in einem Fachforum. Betriebswirtschaftlich muss man betrachten, welcher Kundenkreis betroffen ist: Alle Kunden mit Zwangs-Hardware, ca. 1 Mio. Kunden. Und natürlich ist es ein Wert eines Unternehmens, ob man diese Kunden fest gebunden hat oder ob sie jederzeit unter Erstattung von viel Geld aussteigen könnten. Dass nicht alle klagen, ist ja logisch, aber wieviele allein hierim Forum würden dann die option nutzen, allein mit einer Unterschrift wieder das Pairing entfernen lassen zu können, wenn man sich nur bei einem Anwalt in eine Liste eintragen lassen muss? 72?
Es gibt tausende Kunden, die über Monate Sky gar nicht nutzten, weil sie das Pairing vermeiden wollten, haben die Threads zum Pairing tausende Beiträge und Millionen Klicks.
 
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Kann ich nicht ganz nachvollziehen...
Das die Gerichte bei solchen Dingen nicht besonders schnell sind sollte bekannt sein.
Bisher gibt es weder Erfolg noch Niederlage... und genau aus diesem Grund kann man nur im Konjunktiv schreiben weil noch nichts greifbares gibt.

Es müssen auch nicht Millionen Klagen eingereicht werden. Es reicht wenn fest gestellt wird, dass ein Zwangsreceiver nicht zulässig ist wenn nicht vereinbart...

Warte doch einfach ab und mach nicht ständig alles runter. Wenn das Gericht in Eutin ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat, ist dafür immer noch Zeit...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
 
Fast alles, was zum Thread-Titel "Urteil gegen Pairing" passend ist, ist leider hier im Thread nur schwer zu finden, weil es im längst geschlossenen Thread "Pairing trotz Smartcard only" von MarcBush selbst geschieben steht:


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Es fehlt eigentlich nur der Hinweis von MarcBush


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und dass mit der Berufung durch den Kläger und nicht durch den Verklagten das Urteil des Amtsgerichts Eutin nicht rechtskräftig geworden ist. Man muss also bis zur Entscheidung des Landgerichts Lübeck in der Sache abwarten. Bis dahin kann der Thread eigentlich erstmal geschlossen werden, ehe hier noch mehr wenn, könnte, aber usw. hoffnungsvoll verbreitet werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und das ist/war nichts Neues!
Es fehlt der Hinweis darauf das bei Fernabsatzgeschäften eben nicht der Kunde in der Beweispflicht ob dem Kunden dabei kein Nachteil entsteht ist unerheblich. Der genannte Humax war Vertragsbestandteil und nur das zählt...




Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
 
"Nicht zertifizierte Receiver zeigen Ihr abonniertes Programm von Sky nicht immer einwandfrei und ohne Einschränkungen.
.. Wir empfehlen Ihnen daher unsere eigenen HD-Receiver oder Sky+, unseren HD-Festplattenreceiver.
.. Dennoch akzeptieren wir Ihren Wunsch, ein anderes Receivermodell nutzen zu wollen. Allerdings können wir Ihnen keine weitere technische Unterstützung in der Zukunft garantieren, falls es zu einem der oben beschriebenen Probleme kommt."


Das schrieb Sky im Sommer 2016 und schaltete Pairing ab für die V14 des Kunden im HD 1000.

Damit hat Sky den PR HD 1000 als Empfangsgerät des Kunden akzeptiert und hinterlegt. Mit dem hinterlegten Empfangsgerät darf Sky pairen (so Sky auf seiner Homepage), wenn es denn geht. Sonst eben kein Pairing.
 
@ all

Nochmal....wer das nicht lesen möchte der soll sich doch einfach nicht in diesem thread begeben.

Ich werde mich als mod nicht äußern was ich persönlich von den sich ständig wiederholenden inhalten halte.

Da aber wie mein vorredner schon sagte.....
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......mache hier erstmal dicht .
Sollte es was neues geben (was wirklich neues), dann meldet euch bei mir oder einem anderen mod. Dann kann hier wieder aufgemacht werden


erstmal CLOSED
 
Gibt es denn jetzt ein Berufungsurteil des Landgerichts Lübeck zum nicht rechtskräftig gewordenen Urteil des Amtsgerichts von Eutin, weil ja der Kläger und nicht Sky Berufung beantragt hat???

Oder gibt es irgendein anderes rechtskräftiges Urteil gegen das Pairing von Sky???

Hab in der Beziehung noch nirgends was von gehört oder gelesen!!!
 
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Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk

Ich kann nachher noch die anklageschrift und das annerkennungs schreiben von sky online stellen.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@DVB-T2 HD

Wenn man nichts weiß, wieso postet man dann?

Amtsgericht Achern entschied im November 2016 (quasi rechtskräftig), dass Sky nicht zum Leihgerät zwingen darf.
2 C 118/16

EDIT: Oh, Urteil schon online... :)
 
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