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Urteil gegen Pairing!

    Nobody is reading this thread right now.
wenn kein mensch mehr brot kauft, dann sollten die preise auch fallen... nun ist das aber nicht so einfach, eine "massenbewegung" zu generieren. schon garnicht, wenn die erfolgsaussichten unklar sind. wie @Bluebrain schon sagte, soll es ja auch leute geben, die gerne sky schauen wollen. denen nutzt das sonderkündigungsrecht alleine wohl herzlich wenig
 
MB klammert sich verzweifelt an Konjunktive und realitätsfremden Vorstellungen von Millionen Kunden die sich dafür interessieren. Das der Widerstandszug lange abgefahren ist, will er nicht einsehen.
"Nett" das sich einige von Sky befreien können und dann auch 67,43 € zurückbekommen, aber wirklich wichtig ist das für den, der Sky sehen will, nicht. Schattenboxen, mehr nicht. Leider.
 
Schön für Dich, wenn Du Dein Ziel erreicht hast.
Den meisten hier geht es aber nicht darum, Sky zu kündigen, sondern ohne Sky-Hardware weiter nutzen zu können!
ja, aber das will sky nicht mehr. ich habe keine lust deswegen vor gericht zu ziehen. so wichtig ist mir sky nicht.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
 
Es laufen mehrere Klagen gegen Zwangs-Leihgeräte. Das Landgericht ist auch soweit, die Sache entscheiden zu können, prüft die Rechts- und Vertragslage. Wenn rechtskräftiges Urteil vorliegt, kann jeder Interessierte sich auf das Urteil des Landgerichts berufen und die Freischaltung seiner Smartcard für den eigenen Receiver fordern, der Leihgerät im laufenden Vertrag aufgedrückt bekam.
Auch der Verbraucherschutz will dann bundesweit Sky abmahnen, diesen Zwang zu teuren Leihgeräten zurückzunehmen. Und wenn dann die Information als Lösung für jeden Kunden offen steht, wird sky es auch merken und auch die Information in den Foren nicht unterdrückt.

Viele warten darauf, sich die Servcegebühr zurückzuholen. 99 EUR oder 279 EUR. Bei anderen die Kosten des Abos seit fristloser Kündigung, die Sky nicht akzeptierte. Nach 30 Klagen kann sky sich dann langsam fragen, ob man wartet, bis der Verbraucherschutz eingreift oder man selbst zurück rudert.

Und einige hier im Forum versuchen, mit Fehlinformation hier ihr Weltbild zu rechtfertigen. Es haben nicht nur einige Kunden kostenloses Sky-Modul oder Vertragsausstieg erreicht, sondern nutzen wieder ihre eigene hardware mit ungepairter V14. Ach was? Ja. Wer dies erreichen möchte, nutzt unter Vorbehalt das kostenfreie Sky-Modul und klagt die Freischaltung seiner V14 für vereinbarten eigenen Receiver ein.

Kostet weniger als ein Modul. Die Kosten bekam man bisher am Ende des Streits stets wieder.

Und es lächerlich zu machen, wem bringt dies in einem Fachforum. Betriebswirtschaftlich muss man betrachten, welcher Kundenkreis betroffen ist: Alle Kunden mit Zwangs-Hardware, ca. 1 Mio. Kunden. Und natürlich ist es ein Wert eines Unternehmens, ob man diese Kunden fest gebunden hat oder ob sie jederzeit unter Erstattung von viel Geld aussteigen könnten. Dass nicht alle klagen, ist ja logisch, aber wieviele allein hierim Forum würden dann die option nutzen, allein mit einer Unterschrift wieder das Pairing entfernen lassen zu können, wenn man sich nur bei einem Anwalt in eine Liste eintragen lassen muss? 72?
Es gibt tausende Kunden, die über Monate Sky gar nicht nutzten, weil sie das Pairing vermeiden wollten, haben die Threads zum Pairing tausende Beiträge und Millionen Klicks.
 
Zuletzt bearbeitet:
MB klammert sich verzweifelt an Konjunktive und realitätsfremden Vorstellungen von Millionen Kunden die sich dafür interessieren. Das der Widerstandszug lange abgefahren ist, will er nicht einsehen.
"Nett" das sich einige von Sky befreien können und dann auch 67,43 € zurückbekommen, aber wirklich wichtig ist das für den, der Sky sehen will, nicht. Schattenboxen, mehr nicht. Leider.

Kann ich nicht ganz nachvollziehen...
Das die Gerichte bei solchen Dingen nicht besonders schnell sind sollte bekannt sein.
Bisher gibt es weder Erfolg noch Niederlage... und genau aus diesem Grund kann man nur im Konjunktiv schreiben weil noch nichts greifbares gibt.

Es müssen auch nicht Millionen Klagen eingereicht werden. Es reicht wenn fest gestellt wird, dass ein Zwangsreceiver nicht zulässig ist wenn nicht vereinbart...

Warte doch einfach ab und mach nicht ständig alles runter. Wenn das Gericht in Eutin ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat, ist dafür immer noch Zeit...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
 
Wenn das Gericht in Eutin ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat...

Vielleicht sollte man diesen Thread dann auch bis dahin ruhen lassen.

Auf inzwischen 24 Seiten ist sicher alles geschrieben worden, was einem diesbezüglich Interessierten weiterhilft.

Gruß

Fisher
 
Fast alles, was zum Thread-Titel "Urteil gegen Pairing" passend ist, ist leider hier im Thread nur schwer zu finden, weil es im längst geschlossenen Thread "Pairing trotz Smartcard only" von MarcBush selbst geschieben steht:

Amtsgericht Eutin, zum Teil unsinnige Argumente, aber im Kern: Wer belegen kann, dass er eigene Hardware mit Sky vereinbarte, kann auf deren Nutzung (statt Pairing mit Leihgerät) bestehen.
Der Kläger hier PR HD 1000, der ja sky-zertifiziert ist und von Sky zugelassen für Sky in HD mit V14 in NDS-Verschlüsselung.

"...
Die Klage war unbegründet.
I.
Ein Anspruch auf Aushändigung einer Smartcard, die [nicht] durch Pairing mit einem von der Beklagten zur verfügung gestellten Receiver verbunden war, stand dem Kläger nicht zu. Der Kläger hat keinen Beweis für seine Behauptung angetreten, ihm sei bei telefonischer Vereinbarung des neuen Abonnements am ...2014 bestätigt worden, er könne seine eigenen Geräte für das Abonnement nutzen. Es steht deshalb nicht fest, dass ein entsprechender Vertragsinhalt vereinbart worden ist. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bestand die durch den Abonnementsvertrag begründete Verpflichtung der Beklagten darin, dem Kläger Zugang zu den gebuchten Programmpaketen zu gewähren und im Falle der Verschlüsselung dieser Programmpakete den Kläger mit einer Entschlüsselungsmöglichkeit auszustatten, so dass er die entschlüsselten Programme empfangen konnte. ...
Mit der Nutzung der von der Beklagten kostenfrei zur Verfügung gestellten Receiver ist ein Nachteil für die Kunden nicht verbunden, weil die Geräte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und im Übrigen - z.B. im Fall eines Einbruchdiebstahls - keinen höheren Schaden verursachen, als er entstehen würde, wenn dem Kunden ein eigenes und nicht ein Leihgerät gestohlen würde. Diejenigen Kunden, die darüber hinaus besonderen Wert darauf legen, ihre eigenen Receiver nutzen zu können, sind nicht gehindert, dies mit der [Beklagten] ausdrücklich zu vereinbaren. Der Kläger hat nicht unter Beweis gestellt, dass er eine solche Vereinbarung mit der Beklagten getroffen habe. ...
III.
...
Der Kläger kann die Aufhebung des Vertrags weder rückwirkend noch ex nunc wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB verlangen, denn der Kläger hat keinen Beweis dafür angetreten, dass bei der Vertragsverlängerung im Telefonat vom ...2014 über die Nutzung der eigenen Empfangsgeräte des Klägers im Rahmen des Abonnements überhaupt gesprochen worden ist. Es steht danach nicht fest, dass eine mögliche Erwartung des Klägers, die Nutzung eigener Geräte werde bis Vertragsablauf möglich sein, für die Beklagte erkennbar war."
[Kostenentscheidung]


23 C 691/15 Amtsgericht Eutin 15.03.2016 - Berufung zum LG Lübeck
(I. Vertragserfüllung III.außerordentliche Kündigung

Es fehlt eigentlich nur der Hinweis von MarcBush

Berufung hat der Kunde eingelegt.
...
Sky hat keine Berufung eingelegt.
...

und dass mit der Berufung durch den Kläger und nicht durch den Verklagten das Urteil des Amtsgerichts Eutin nicht rechtskräftig geworden ist. Man muss also bis zur Entscheidung des Landgerichts Lübeck in der Sache abwarten. Bis dahin kann der Thread eigentlich erstmal geschlossen werden, ehe hier noch mehr wenn, könnte, aber usw. hoffnungsvoll verbreitet werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und das ist/war nichts Neues!
Es fehlt der Hinweis darauf das bei Fernabsatzgeschäften eben nicht der Kunde in der Beweispflicht ob dem Kunden dabei kein Nachteil entsteht ist unerheblich. Der genannte Humax war Vertragsbestandteil und nur das zählt...




Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
 
"Nicht zertifizierte Receiver zeigen Ihr abonniertes Programm von Sky nicht immer einwandfrei und ohne Einschränkungen.
.. Wir empfehlen Ihnen daher unsere eigenen HD-Receiver oder Sky+, unseren HD-Festplattenreceiver.
.. Dennoch akzeptieren wir Ihren Wunsch, ein anderes Receivermodell nutzen zu wollen. Allerdings können wir Ihnen keine weitere technische Unterstützung in der Zukunft garantieren, falls es zu einem der oben beschriebenen Probleme kommt."


Das schrieb Sky im Sommer 2016 und schaltete Pairing ab für die V14 des Kunden im HD 1000.

Damit hat Sky den PR HD 1000 als Empfangsgerät des Kunden akzeptiert und hinterlegt. Mit dem hinterlegten Empfangsgerät darf Sky pairen (so Sky auf seiner Homepage), wenn es denn geht. Sonst eben kein Pairing.
 
@ all

Nochmal....wer das nicht lesen möchte der soll sich doch einfach nicht in diesem thread begeben.

Ich werde mich als mod nicht äußern was ich persönlich von den sich ständig wiederholenden inhalten halte.

Da aber wie mein vorredner schon sagte.....
Vielleicht sollte man diesen Thread dann auch bis dahin ruhen lassen.

Auf inzwischen 24 Seiten ist sicher alles geschrieben worden, was einem diesbezüglich Interessierten weiterhilft.

......mache hier erstmal dicht .
Sollte es was neues geben (was wirklich neues), dann meldet euch bei mir oder einem anderen mod. Dann kann hier wieder aufgemacht werden


erstmal CLOSED
 
Gibt es denn jetzt ein Berufungsurteil des Landgerichts Lübeck zum nicht rechtskräftig gewordenen Urteil des Amtsgerichts von Eutin, weil ja der Kläger und nicht Sky Berufung beantragt hat???

Oder gibt es irgendein anderes rechtskräftiges Urteil gegen das Pairing von Sky???

Hab in der Beziehung noch nirgends was von gehört oder gelesen!!!
 
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Ich kann nachher noch die anklageschrift und das annerkennungs schreiben von sky online stellen.

Gesendet von meinem SM-G925F mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@DVB-T2 HD

Wenn man nichts weiß, wieso postet man dann?

Amtsgericht Achern entschied im November 2016 (quasi rechtskräftig), dass Sky nicht zum Leihgerät zwingen darf.
2 C 118/16

EDIT: Oh, Urteil schon online... :)
 
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